Kategorie: Internet

FreeDNS: Empfehlenswerte DynDNS Alternative

Seit der Umstellung bei DynDNS sind viele Benutzer zu anderen DDNS-Anbietern gewechselt. Ich habe mir vorgenommen vorerst bei DynDNS zu bleiben, schließlich gibt es Schlimmeres als sich jeden Monat einmal imWebinterface einzuloggen. Am Wochenende bin ich zufällig auf FreeDNS gestoßen. Der Dienst hat mir so gut gefallen, dass ich heute alle meine Adressen umgestellt habe. Die Anmeldung ist sehr schnell erledigt und die Domains sind sofort nach Einrichtung verfügbar. Schnell und unkompliziert.

FreeDNS

In der kostenlosen Version bietet FreeDNS bis zu 20 Subdomains pro Domain. Bei den Domains gibt es über 101.000 unterschiedliche zur Auswahl. Die extrem hohe Zahl kommt daher, da jeder Nutzer seine eigene Domain zur Verfügung stellen kann. Insgesamt verwaltet FreeDNS fast 1,5 Millionen Nutzer mit über 5 Millionen Einträgen. Dennoch ist der Anbieter sehr schnell und stabil.

Wer also noch eine Alternative zu DynDNS oder anderen Anbietern sucht, sollte sich FreeDNS auf jeden Fall genauer anschauen!

FreeDNS kann bei vielen Routern direkt im Webinterface hinterlegt werden. Beispielsweise bei Speedports, Routern mit DD-WRT oder bei Fritz!Boxen. Nachfolgend eine Beispieleinrichtung für meine Fritz!Box.

Beim Punkt “Dynamic DNS-Anbieter” müsst ihr “Benutzerdefiniert” auswählen. Anschließend die Update-URL eintragen, die ihr bei FreeDNS neben eurer dynamischen Domain herausfinden könnt (siehe erster Screenshot). Einfach mit der rechten Maustaste auf “Direct URL” klicken und dann die URL kopieren. Als nächstes folgt in der Fritz!Box der zur Update-URL passende Domainname. Zum Schluss noch Benutzername und Kennwort eures FreeDNS-Accounts eingeben und schon seid ihr fertig.

Kategorien: Internet

Amazon, Ebay und Co. müssen Steuerdaten herausgeben

Am Mittwoch hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden, dass Online-Handelsplattformen mit der deutschen Steuerfahndung zusammenarbeiten müssen (Aktenzeichen II R 15/12). Sie haben kein Recht auf Geheimhaltung ihrer Daten, auch wenn die deutsche Tochtergesellschaft ein Geheimhaltungsabkommen mit dem Mutterhaus in Luxemburg vereinbart hat. Demnach müssen sie den deutschen Steuerbehörden Auskunft über Umsätze und Kontaktdaten ihrer Nutzer geben. Das Urteil betrifft neben professionellen Verkäufern auch Privatpersonen, die auf Plattformen wie Amazon Marketplace oder Ebay ihre Waren verkaufen.

Im konkreten Fall wollte die Steuerfahndung Hannover wissen, welche Nutzer einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro pro Jahr erzielt hatten. Das aufgrund des Steuergeheimnises nicht genannte Unternehmen sollte die Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Bankverbindungen aller entsprechenden Nutzer nennen. Das Unternehmen hat die Auskunft abgelehnt und auf die Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Mutterhaus in Luxemburg begründet.

Kategorien: Internet

Automatenspiele online spielen

Neben Poker, Roulette und Black Jack gehören auch Spielautomaten zu den beliebtesten Glücksspielen überhaupt. Aber auch im Internet und auf mobilen Geräten erfreuen sie sich immer größerer Beliebtheit. Die Online-Spielautomaten ähneln dabei ihren realen Vorbildern sehr stark. Längst setzen diese nicht mehr auf eine bewegliche Mechanik, sondern auf Grafiken, die sich auf Spulen drehen. Wie bei der Onlineversion sind die Automaten computerbasiert und werden von Software gesteuert. Beide Varianten verwenden Zufallszahlen, die durch die Software generiert werden.

Mittlerweile gibt es Automatenspiele in fast jeder erdenklichen Version. Von einer Gewinnlinie und drei Rollen bis zu mehreren Gewinnlinien und einer Vielzahl an Rollen ist alles möglich. Darüber hinaus existieren auch interaktive Spielautomaten, die ein Abenteuer erzählen oder dem Spieler ermöglichen in unterschiedliche Rollen zu schlüpfen (Rollenspiel-Spielautomaten). Mit dem Aufkommen von Touchscreens in Smartphones und Tablets werden weitere Möglichkeiten geboten. Portale helfen dabei, den Überblick über die verschiedenen Online-Geldspielautomaten zu bewahren.

Im deutschsprachigen Raum sind vor allem Spielautomaten von Merkur und Novoline sehr beliebt. Bis vor kurzem konnte man beide jedoch nur in der lokalen Spielothek spielen. Seit kurzer Zeit sind diese Klassiker jedoch auch im Internet zu finden. Beim Spielverhalten ist zwischen der Online-Version und den realen Spielautomaten so gut wie kein Unterschied feststellbar. Das Beste folgt zum Schluss. Sowohl die Novoline- als auch die Merkur-Spiele können kostenlos gespielt werden.

Kategorien: Internet

Plants vs. Zombies 2 bereits jetzt spielen!

Plants vs. Zombies 2 (deutsch: Pflanzen gegen Zombies 2) dürfte aktuell das wohl sehnlichst erwartete Spiel für Smartpones und Tablets sein. Es wird am 18. Juli 2013 für Apples iOS-Plattform erscheinen. Wer nicht mehr so lange warten möchte, kann das Spiel mit ein wenig Aufwand bereits jetzt zocken. Der Hersteller hat das Game für Testzwecke bereits im australischen und neuseeländischen App Store freigeschaltet.

  1. Vom deutschen AppStore abmelden: “Einstellungen”, “iTunes & AppStore”, auf “Apple-ID” klicken und “Abmelden” wählen.
  2. Diesen Link öffnen.
  3. Der AppStore startet und meldet, dass das Spiel im deutschen App Store nicht verfügbar ist, jedoch im australischen. Einfach auf “Store ändern” klicken und bestätigen.
  4. Nach “Plants vs. Zombies” suchen und “Plants vs. Zombies 2” auswählen.
  5. Eine neue “Apple-ID erstellen” auswählen.
  6. Als Store “Australia” auswählen, falls dieser nicht schon eingeblendet ist.
  7. Zweimal auf “Agree” klicken.
  8. Eine E-Mail-Adresse (muss erreichbar sein) und ein Passwort eingeben.
  9. Sicherheitsfragen auswählen und beantworten.
  10. Geburtsdatum eintragen und beide Subscribe-Schalter deaktivieren.
  11. Als Zahlungsmittel “None” eintragen, da die App kostenlos ist.
  12. Adressdaten eingeben.
  13. Account-Bestätigung mit der E-Mail-Verifizierung durchführen.
  14. Im App Store den Download von Plants vs. Zombies 2 starten und mit der neu erstellten Apple-ID einloggen.
Plants vs. Zombies 2

Plants vs. Zombies 2 (Quelle: PopCap)

(via)

Roulette online spielen

Roulette ist zweifelsohne eines der beliebtesten Glücksspiele, weshalb es auch sehr weit verbreitet ist. Gleichzeitig gilt Roulette als eines der ältesten Glücksspiele. So ist es auch kein Wunder, dass Roulette auch im Internet sehr beliebt ist. Mit der steigenden Anzahl von Smartphones und Tablets rückt das Glücksspiel auch für mobile Plattformen immer weiter in den Fokus.

Spielbanken bieten meist nur eine Version von Roulette an. Der Vorteil von Online Casinos ist, das Roulette dort in mehreren Varianten gespielt werden kann. Neben der gängigen europäischen Variante mit einer Null wird oftmals auch die amerikanische Variante mit Null und Doppel-Null angeboten. Zusätzlich existieren beim Online Roulette viele weitere Möglichkeiten, beispielsweise Multi-Wheel Roulette.

Bei der großen Anzahl an unterschiedlichen Varianten können Anfänger leicht den Überblick verlieren. Dennoch sollten Neulinge keine Angst haben. Das Grundprinzip von Roulette ist immer gleich. Sobald dieses verstanden ist, können auch andere Varianten schnell erlernt werden, denn zumeist unterscheiden sich die Abwandlungen nur in kleinen Punkten.

Doch wo spielt man Roulette am besten im Internet? Die Auswahl an möglichen Online Casinos ist groß. Ein empfehlenswertes Angebot kommt von Casino Club. Dort sind viele Spielvarianten von Roulette im Angebot. Neben einer Casinosoftware zum Download werden viele Varianten auch als Flash-Version angeboten, damit diese direkt im Browser gespielt werden können. Die Tischlimits sind sehr flexibel, sodass Anfänger, Gelegenheitsspieler und auch “High Roller” auf ihre Kosten kommen. Zusatzangebote wie Verlosungen, Jackpots und Livespiele runden das Angebot ab.

Kategorien: Internet

rtmpe-Umgehung in JDownloader verboten

JDownloader Logo

Letztes Jahr habe ich in einem Artikel beschrieben, wie ihr mit dem JDownloader Videos aus diversen TV-Mediatheken downloaden könnt. Mittlerweile streamen aber immer mehr Mediatheken über das sogenannte “Protected Streaming” von Adobe. Die Inhalte werden dabei vis SSL verschlüsselt und über rtmpe übertragen.

Das Landgericht Hamburg hat in einer einstweiligen Verfügung am 25. April 2013 (Az.: 310 O 144/13) entschieden, dass Software die Downloads von einem Streamingportal mit Protected Streaming ermöglicht, als urheberrechtlich unzulässig gilt. Nach der Ansicht des LG Hamburg umgeht JDownloader eine wirksame technische Maßnahme und verstößt damit gegen § 95a des Urheberrechtsgesetzes. Für Privatbenutzer ist der Einsatz des Programms aber nicht strafbar.

Da die Funktionalität aus JDownloader mittlerweile aber deaktiviert bzw. entfernt wurde, ist der JDownloader nicht verboten und kann weiterhin ganz legal benutzt werden. In einer Stellungnahme hat die Appwork GmbH, Hersteller von JDownloader, bekannt gegeben, dass die Funktion lediglich kurzzeitig in einer Nightly-Build des JDownloaders verfügbar war. Die offizielle Version der Software hat diese Funktion nie unterstützt.

HTML5 UP: Kostenlose und moderne HTML5-Templates

Im Internet existieren viele kostenlose Webtemplates, die aber von der Qualität des Quelltexts und der Optik oft nicht überzeugend sind. Die Templates von HTML5 UP gehören definitiv nicht dazu. Aktuell stehen 14 sehr unterschiedliche Templates zum kostenlosen Download bereit. Egal ob man Fotos präsentieren, einen Blog betreiben oder eine Unternehmenswebseite gestalten möchte, für alle Bedürfnisse ist ein passendes Template vorhanden. Dank der Creative-Commons-Lizenz können die Templates frei angepasst und sogar kommerziell verwendet werden. Einzige Voraussetzung ist ein Verweis auf HTML5 UP.

Alle Templates sind auf Basis von HTML5 und CSS3 umgesetzt. Sie sind vollständig responsiv aufgebaut und für Tablets sowie Smartphones optimiert. Außerdem ist eine JavaScript-Bibliothek in Form von jQuery enthalten. Bei HTML5 UP können alle Templates auf einer Demoseite genauer betrachtet werden. Sogar für die Darstellung auf Tablets und Smartphones ist eine Vorschau vorhanden.

Download HTML5UP Themes

HTML5UP

(via)

Windows 8.1 Preview veröffentlicht

Windows 8 Logo

Zum Start der Entwicklerkonferenz Build hat Microsoft die öffentliche Beta von Windows 8.1 zum Download freigegeben. Die sogenannte Preview-Version kann aktuell nur über den Windows Store installiert werden. ISO-Dateien sollen aber spätestens morgen zum Download bereitstehen.

Die Preview bietet einige Einschränkungen, die beachtet werden sollten. Zur Nutzung ist zwingend ein Microsoft-Account notwendig, ein lokales Benutzerkonto kann derzeit nicht verwendet werden. Diese Einschränkung wird erst mit der finalen Version wegfallen. Beim Einsatz von Windows 8 Enterprise ist kein Update über den Windows Store möglich, hier muss auf die ISO-Datei zurückgegriffen werden. Die restlichen Einschränkungen könnt ihr der folgenden Tabelle entnehmen:

Aktion Windows Store ISO-Datei
Update von Windows 8 auf 8.1 ja
Separate Installation von Windows 8.1 nein ja
Installation auf Windows 8 mit einer nicht unterstützten Sprachversion nein ja (Dateien bleiben erhalten, Apps und Einstellungen gehen verloren)
Installierte Sprachpakete und LIP bleiben erhalten nein
Neuinstallation des Media Centers nach Update erforderlich nein ja
Product Key erforderlich nein ja (NTTX3-RV7VB-T7X7F-WQYYY-9Y92F)

Die finale Version von Windows 8.1 wird als kostenloses Update Ende 2013 erscheinen.

Download Windows 8.1 Preview

Kategorien: Internet Windows Windows 8

AOL Reader: Eine weitere Alternative zum Google Reader

In genau einer Woche wird der Google Reader eingestellt. Die meisten User dürften mittlerweile wohl schon eine Alternative in Verwendung haben. Bei mir ist das der InoReader. Dennoch veröffentlichen noch einige Anbieter in letzter Sekunde eine eigene Lösung. Darunter auch AOL.

Der AOL Reader ist ab heute nutzbar, befindet sich allerdings noch in der Betaphase. Auf den ersten Blick wirkt das Webinterface aufgeräumt und übersichtlich. Insgesamt stehen vier verschiedene Ansichten zur Verfügung. Artikel können markiert werden und lassen sich über Facebook, Twitter, LinkedIn und Google+ teilen. Auch Tastenkürzel zur schnelleren Bedienung sind vorhanden. In den Einstellungen lässt sich das Verhalten des AOL Readers an die eigenen Wünsche anpassen. Alte Abonnements aus dem Google Reader können nicht automatisch importiert werden, sondern lediglich über eine OPML-Datei. Hier muss man also den Umweg über Google Takeout gehen.

Insgesamt gefällt mir das Design wirklich gut und daher werde ich den AOL Reader vorerst im Auge behalten. Ansonsten bietet der Reader noch relativ wenig Features, was sich in Zukunft aber ändern soll. So sollen native Apps für Android und iOS, ein Exportmöglichkeit, Integration mit anderen Diensten und das Sharing zwischen Benutzern folgen.

AOL Reader

Kategorien: Internet

10% Rabatt auf Amazon Warehousedeals

Vom 17. Juni bis einschließlich 30. Juni 2013 gewährt Amazon wieder einmal 10% Rabatt auf Warehousedeals in bestimmten Kategorien. Der Rabatt von 10% wird während dem Bestellvorgang automatisch abgezogen. Der Rabatt gilt aktuell auf folgende Kategorien:

  • Computer & Zubehör
  • PC- & Videogames
  • Küche & Haushalt
  • Schuhe & Handtaschen

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Amazon die Kategorien während der Aktion noch ausweitet.

Unter dem Namen Warehouse Deals verkauft Amazon geprüfte Rücksendungen, die meist einen sehr guten Zustand aufweisen und fast wie neu sind. Durch die teilweise stark reduzierten Preise sind viele Artikel als Schnäppchen erhältlich. Die Abwicklung und Rücksendung erfolgt direkt über Amazon und unterscheidet sich nicht vom Vorgehen bei normaler Ware. Einziger Wermutstropfen ist, dass keine Herstellergarantie geboten wird. Amazon gibt allerdings 24 Monate Gewährleistung. Durch den guten Support sollte dies jedoch kein Problem sein.

Zur Amazon Warehousedeals Aktion

Kategorien: Internet

InoReader – der perfekt Ersatz für Google Reader

In zweieinhalb Wochen wird der Google Reader offiziell eingestellt. Es bleibt also nicht mehr viel Zeit für die Suche nach einer Alternative. Wie viele andere User bin ich zunächst bei Feedly gelandet, welches ich aber bereits nach einem Tag wieder den Rücken gekehrt habe. Anschließend bin ich bei selfoss gelandet, wofür ich sogar ein Google Reader Design erstellt habe. Der RSS-Reader muss selbst gehostet werden und hat mir zwei bis drei Wochen gut gefallen. Seit geraumer Zeit nutze ich aber wieder den Google Reader. Auch die zahlreichen anderen Alternativen konnten mich nicht überzeugen.

Vorgestern bin ich durch Zufall auf “InoReader” gestoßen. Daraufhin habe ich mich schnell registriert, um den webbasierten Reader kurz zu testen. Obwohl ich nicht viel erwartet habe, konnten meine Erwartungen extrem übertroffen werden. Kurz gesagt der InoReader ist die perfekte Google Reader Alternative für mich und dazu noch völlig kostenlos!

Der Aufbau ähnelt sehr stark dem Google Reader. Bisherige Abonnements können im OPML-Format oder als Google Reader Takeout Archiv importiert werden. Das Design und die Funktionalität können in den Einstellungen den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Sehr gut gefällt mir, dass sich das Verhalten damit identisch zum Google Reader konfigurieren lässt. Auch ansonsten bietet InoReader sehr viele Features, wie beispielsweise Tastaturkürzel, eine Teilen-Funktion, eine Suchfunktion und sogar Statistiken. Es bleiben so gut wie keine Wünsche offen. Eine weitere positive Eigenschaft ist die hohe Performance, welche sogar mit dem Google Reader konkurrieren kann.

Wer auf der Suche nach einem tollen webbasierten RSS-Reader ist, sollte InoReader auf jeden Fall näher anschauen. Ausprobieren lohnt sich!

Zum InoReader

InoReader

Kategorien: Internet

Deutsche Telekom hebt DSL-Drosselung auf 2 MBit/s an

Deutsche Telekom Logo

Ende April hat die Deutsche Telekom ihre Drosselpläne angekündigt, die ab dem Jahr 2016 in Kraft treten sollen. Demnach soll der DSL-Anschluss bei Überschreitung eines bestimmten Übertragungsvolumens innerhalb eines Monats auf extrem langsame 384 KBit/s reduziert werden. Nach heftiger Kritik rudert das Unternehmen heute zurück. Die Drosselung wird von den ursprünglich geplanten 384 KBit/s auf 2 MBit/s angehoben.

An der grundsätzlichen Strategie ändert sich jedoch nichts. Ab 2016 sollen DSL-Anschlüsse nach wie vor bei Überschreiten bestimmter Datenvolumen gedrosselt werden. Auch bei der Netzneutralität sind keine Änderungen geplant. Nach wie vor sollen bestimmte Dienste nicht auf das verbrauchte Volumen angerechnet werden, zum Beispiel Entertain. Neben den gedrosselten Angeboten soll es ab 2016 aber auch echte Flatrates geben, die dann allerdings deutlich teurer sind. Für Nutzer der gedrosselten Angebote sollen außerdem Zubuch-Optionen angeboten werden.

Ich war mir zu 100% sicher, dass die Telekom früher oder später von der wahn­wit­zigen Drosselung auf 384 KBit/s abrücken wird. Aber so früh, das ist auch für mich überraschend. 2 MBit/s hört sich zuerst einmal gut an, im Jahr 2016 ist das aber auch nicht mehr das Gelbe vom Ei. Die Telekom verspricht aber, das Inklusivvolumen und die Drosselungsgeschwindigkeit flexibel der Marktenwicklung anzupassen. Auch die Verfügbarkeit von echten Flatrates ist eine positive Entwicklung. Die Änderungen sollen wohl über die Tatsache hinwegtrösten, dass die Netzneutralität weiterhin missbraucht wird. Insgesamt ein kluger Schachzug der Telekom. Meiner Meinung nach wurde die Ankündigung Ende April 2013 mit Absicht so unrealistisch gewählt, damit man jetzt durch die Lockerung wieder positiv dastehen kann.

Kategorien: Internet

Das neue Google Maps langsam? Lite-Modus als Lösung

Auf der Google I/O 2013, die vom 15. Mai bis zum 17. Mai stattfand, haben die Entwickler das neue Google Maps vorgestellt. Weitere Informationen zur überarbeiteten Version und die Möglichkeit zum Test des neuen Google Maps gibts direkt bei Google.

In Firefox, Chrome und auch Opera 15 setzt das neue Google Maps standardmäßig auf die Grafikbibliothek WebGL. Unter Opera und Chrome kein Problem. Doch im Firefox ist Google Maps sehr langsam und macht keinen Spaß bei der Benutzung. Der Kartenaufbau ist extrem zäh und auch andere Dinge wie Zoomen oder die Karte verschieben sind kaum nutzbar. Zum Glück existiert noch der sogenannte Lite-Modus. Er ist standardmäßig für Browser ohne WebGL-Unterstützung aktiviert, unter anderem auch für den Internet Explorer bis Version 10. Einziger Nachteil sind die fehlende 3D-Earth-Ansicht und andere fehlende 3D-Funktionalitäten.

Dafür ist die Performance im Lite-Modus unter Firefox deutlich besser. Wenn der Lite-Modus aktiv ist, wird dies rechts unten (siehe Screenshot) mitgeteilt.

Lite-Modus aktivieren: www.google.de/maps/preview/?force=canvas
Lite-Modus deaktivieren: www.google.de/maps/preview/?force=webgl

Google Maps Lite-Modus

Plants vs. Zombies 2 kommt am 18.Juli 2013 – aber nur für iOS

Die EA-Tochter PopCap Games hat heute eine Pressemitteilung zur sehnlichst erwartete Fortsetzung von Plants vs. Zombies veröffentlicht. Demnach erscheint Plants vs. Zombies 2 am 18. Juli 2013. Im Gegensatz zum Vorgänger, der für fast alle Plattformen erhältlich ist, wird der neue Teil vorerst nur für Apples iOS-Plattform erscheinen. Genauer gesagt für iPhone, iPod und iPad. Ob der Tower-Defense-Klassiker auch für weitere Plattformen erscheinen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Inhaltlich wird der zweite Teil rund um das Thema Zeitreise angesiedelt, wie schon der Untertitel “It’s about time” erahnen lässt. Screenshots zeigen unter anderem ein antikes Ägypten, den Wilden Westen und ein Piraten-Szenario. Neben vielen neuen Levels soll es auch neue Pflanzen und neue Zombies bieten. Plants vs. Zombies 2 erscheint als Free-2-Play-Game, d.h. grundsätzlich ist das Spiel kostenlos. Gegen Bezahlung gibt es dann spezielle Spielgegenstände und Upgrades. PopCap spricht aber davon, dass alle Levels ohne den Einsatz von Echtgeld gespielt werden können.

Plants vs. Zombies 2

Plants vs. Zombies 2 (Quelle: PopCap)

Kategorien: Apple Internet

Bild.de wird teilweise kostenpflichtig

Anfang der Woche hat die Bild-Zeitung per Pressemitteilung bekannt gegeben, dass Bild.de ab dem 11. Juni 2013 teilweise kostenpflichtig wird. Das Bezahlmodell hört auf den Namen “BILDplus” und wird in drei verschiedenen Varianten erhältlich sein. Normale Nachrichteninhalte werden weiterhin komplett kostenlos sein. Auch die Onlinewerbung soll es wie bisher weiter geben. Hinter der Online-Bezahlschranke verbergen sich dann exklusive Inhalte, wie beispielsweise besondere Interviews, einzigartige Fotos oder exklusive Geschichten.

Jedes Paket enthält den Zugang zu allen BILDplus-Inhalten sowie zu allen Apps (Smartphone + Tablet). Für 9,99 Euro im Monat gibt es zudem die digitale Zeitung als E-Paper. “BILDplus Komplett” kostet 14,99 Euro pro Monat und enthält zusätzlich ein Kiosk-Abo der gedruckten Zeitung in Form eines Gutscheinheftes. Neue Abonnenten können das Angebot einen Monat für 99 Cent testen. Ab August 2013 gibt es für zusätzlich 2,99 Euro pro Monat das “Bundesliga bei BILD” Angebot. Neben einer umfangreichen multimedialen Fußballberichterstattung sollen Highlight-Clips der 1. und 2. Bundesliga geboten werden.

Ab dem 11. Juni 2013 wird jede Printausgabe der Bild-Zeitung einen aufgedruckten “Tagespass” enthalten. Damit erhalten Käufer am jeweiligen Tag Zugriff auf alle kostenpflichtigen Onlineinhalte.

BILDplus (Quelle: Axel-Springer)

Quelle: Axel-Springer

Kategorien: Internet