Kategorie: Internet

rtmpe-Umgehung in JDownloader verboten

JDownloader Logo

Letztes Jahr habe ich in einem Artikel beschrieben, wie ihr mit dem JDownloader Videos aus diversen TV-Mediatheken downloaden könnt. Mittlerweile streamen aber immer mehr Mediatheken über das sogenannte “Protected Streaming” von Adobe. Die Inhalte werden dabei vis SSL verschlüsselt und über rtmpe übertragen.

Das Landgericht Hamburg hat in einer einstweiligen Verfügung am 25. April 2013 (Az.: 310 O 144/13) entschieden, dass Software die Downloads von einem Streamingportal mit Protected Streaming ermöglicht, als urheberrechtlich unzulässig gilt. Nach der Ansicht des LG Hamburg umgeht JDownloader eine wirksame technische Maßnahme und verstößt damit gegen § 95a des Urheberrechtsgesetzes. Für Privatbenutzer ist der Einsatz des Programms aber nicht strafbar.

Da die Funktionalität aus JDownloader mittlerweile aber deaktiviert bzw. entfernt wurde, ist der JDownloader nicht verboten und kann weiterhin ganz legal benutzt werden. In einer Stellungnahme hat die Appwork GmbH, Hersteller von JDownloader, bekannt gegeben, dass die Funktion lediglich kurzzeitig in einer Nightly-Build des JDownloaders verfügbar war. Die offizielle Version der Software hat diese Funktion nie unterstützt.

HTML5 UP: Kostenlose und moderne HTML5-Templates

Im Internet existieren viele kostenlose Webtemplates, die aber von der Qualität des Quelltexts und der Optik oft nicht überzeugend sind. Die Templates von HTML5 UP gehören definitiv nicht dazu. Aktuell stehen 14 sehr unterschiedliche Templates zum kostenlosen Download bereit. Egal ob man Fotos präsentieren, einen Blog betreiben oder eine Unternehmenswebseite gestalten möchte, für alle Bedürfnisse ist ein passendes Template vorhanden. Dank der Creative-Commons-Lizenz können die Templates frei angepasst und sogar kommerziell verwendet werden. Einzige Voraussetzung ist ein Verweis auf HTML5 UP.

Alle Templates sind auf Basis von HTML5 und CSS3 umgesetzt. Sie sind vollständig responsiv aufgebaut und für Tablets sowie Smartphones optimiert. Außerdem ist eine JavaScript-Bibliothek in Form von jQuery enthalten. Bei HTML5 UP können alle Templates auf einer Demoseite genauer betrachtet werden. Sogar für die Darstellung auf Tablets und Smartphones ist eine Vorschau vorhanden.

Download HTML5UP Themes

HTML5UP

(via)

Windows 8.1 Preview veröffentlicht

Windows 8 Logo

Zum Start der Entwicklerkonferenz Build hat Microsoft die öffentliche Beta von Windows 8.1 zum Download freigegeben. Die sogenannte Preview-Version kann aktuell nur über den Windows Store installiert werden. ISO-Dateien sollen aber spätestens morgen zum Download bereitstehen.

Die Preview bietet einige Einschränkungen, die beachtet werden sollten. Zur Nutzung ist zwingend ein Microsoft-Account notwendig, ein lokales Benutzerkonto kann derzeit nicht verwendet werden. Diese Einschränkung wird erst mit der finalen Version wegfallen. Beim Einsatz von Windows 8 Enterprise ist kein Update über den Windows Store möglich, hier muss auf die ISO-Datei zurückgegriffen werden. Die restlichen Einschränkungen könnt ihr der folgenden Tabelle entnehmen:

Aktion Windows Store ISO-Datei
Update von Windows 8 auf 8.1 ja
Separate Installation von Windows 8.1 nein ja
Installation auf Windows 8 mit einer nicht unterstützten Sprachversion nein ja (Dateien bleiben erhalten, Apps und Einstellungen gehen verloren)
Installierte Sprachpakete und LIP bleiben erhalten nein
Neuinstallation des Media Centers nach Update erforderlich nein ja
Product Key erforderlich nein ja (NTTX3-RV7VB-T7X7F-WQYYY-9Y92F)

Die finale Version von Windows 8.1 wird als kostenloses Update Ende 2013 erscheinen.

Download Windows 8.1 Preview

Kategorien: Internet Windows Windows 8

AOL Reader: Eine weitere Alternative zum Google Reader

In genau einer Woche wird der Google Reader eingestellt. Die meisten User dürften mittlerweile wohl schon eine Alternative in Verwendung haben. Bei mir ist das der InoReader. Dennoch veröffentlichen noch einige Anbieter in letzter Sekunde eine eigene Lösung. Darunter auch AOL.

Der AOL Reader ist ab heute nutzbar, befindet sich allerdings noch in der Betaphase. Auf den ersten Blick wirkt das Webinterface aufgeräumt und übersichtlich. Insgesamt stehen vier verschiedene Ansichten zur Verfügung. Artikel können markiert werden und lassen sich über Facebook, Twitter, LinkedIn und Google+ teilen. Auch Tastenkürzel zur schnelleren Bedienung sind vorhanden. In den Einstellungen lässt sich das Verhalten des AOL Readers an die eigenen Wünsche anpassen. Alte Abonnements aus dem Google Reader können nicht automatisch importiert werden, sondern lediglich über eine OPML-Datei. Hier muss man also den Umweg über Google Takeout gehen.

Insgesamt gefällt mir das Design wirklich gut und daher werde ich den AOL Reader vorerst im Auge behalten. Ansonsten bietet der Reader noch relativ wenig Features, was sich in Zukunft aber ändern soll. So sollen native Apps für Android und iOS, ein Exportmöglichkeit, Integration mit anderen Diensten und das Sharing zwischen Benutzern folgen.

AOL Reader

Kategorien: Internet

10% Rabatt auf Amazon Warehousedeals

Vom 17. Juni bis einschließlich 30. Juni 2013 gewährt Amazon wieder einmal 10% Rabatt auf Warehousedeals in bestimmten Kategorien. Der Rabatt von 10% wird während dem Bestellvorgang automatisch abgezogen. Der Rabatt gilt aktuell auf folgende Kategorien:

  • Computer & Zubehör
  • PC- & Videogames
  • Küche & Haushalt
  • Schuhe & Handtaschen

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Amazon die Kategorien während der Aktion noch ausweitet.

Unter dem Namen Warehouse Deals verkauft Amazon geprüfte Rücksendungen, die meist einen sehr guten Zustand aufweisen und fast wie neu sind. Durch die teilweise stark reduzierten Preise sind viele Artikel als Schnäppchen erhältlich. Die Abwicklung und Rücksendung erfolgt direkt über Amazon und unterscheidet sich nicht vom Vorgehen bei normaler Ware. Einziger Wermutstropfen ist, dass keine Herstellergarantie geboten wird. Amazon gibt allerdings 24 Monate Gewährleistung. Durch den guten Support sollte dies jedoch kein Problem sein.

Zur Amazon Warehousedeals Aktion

Kategorien: Internet

InoReader – der perfekt Ersatz für Google Reader

In zweieinhalb Wochen wird der Google Reader offiziell eingestellt. Es bleibt also nicht mehr viel Zeit für die Suche nach einer Alternative. Wie viele andere User bin ich zunächst bei Feedly gelandet, welches ich aber bereits nach einem Tag wieder den Rücken gekehrt habe. Anschließend bin ich bei selfoss gelandet, wofür ich sogar ein Google Reader Design erstellt habe. Der RSS-Reader muss selbst gehostet werden und hat mir zwei bis drei Wochen gut gefallen. Seit geraumer Zeit nutze ich aber wieder den Google Reader. Auch die zahlreichen anderen Alternativen konnten mich nicht überzeugen.

Vorgestern bin ich durch Zufall auf “InoReader” gestoßen. Daraufhin habe ich mich schnell registriert, um den webbasierten Reader kurz zu testen. Obwohl ich nicht viel erwartet habe, konnten meine Erwartungen extrem übertroffen werden. Kurz gesagt der InoReader ist die perfekte Google Reader Alternative für mich und dazu noch völlig kostenlos!

Der Aufbau ähnelt sehr stark dem Google Reader. Bisherige Abonnements können im OPML-Format oder als Google Reader Takeout Archiv importiert werden. Das Design und die Funktionalität können in den Einstellungen den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Sehr gut gefällt mir, dass sich das Verhalten damit identisch zum Google Reader konfigurieren lässt. Auch ansonsten bietet InoReader sehr viele Features, wie beispielsweise Tastaturkürzel, eine Teilen-Funktion, eine Suchfunktion und sogar Statistiken. Es bleiben so gut wie keine Wünsche offen. Eine weitere positive Eigenschaft ist die hohe Performance, welche sogar mit dem Google Reader konkurrieren kann.

Wer auf der Suche nach einem tollen webbasierten RSS-Reader ist, sollte InoReader auf jeden Fall näher anschauen. Ausprobieren lohnt sich!

Zum InoReader

InoReader

Kategorien: Internet

Deutsche Telekom hebt DSL-Drosselung auf 2 MBit/s an

Deutsche Telekom Logo

Ende April hat die Deutsche Telekom ihre Drosselpläne angekündigt, die ab dem Jahr 2016 in Kraft treten sollen. Demnach soll der DSL-Anschluss bei Überschreitung eines bestimmten Übertragungsvolumens innerhalb eines Monats auf extrem langsame 384 KBit/s reduziert werden. Nach heftiger Kritik rudert das Unternehmen heute zurück. Die Drosselung wird von den ursprünglich geplanten 384 KBit/s auf 2 MBit/s angehoben.

An der grundsätzlichen Strategie ändert sich jedoch nichts. Ab 2016 sollen DSL-Anschlüsse nach wie vor bei Überschreiten bestimmter Datenvolumen gedrosselt werden. Auch bei der Netzneutralität sind keine Änderungen geplant. Nach wie vor sollen bestimmte Dienste nicht auf das verbrauchte Volumen angerechnet werden, zum Beispiel Entertain. Neben den gedrosselten Angeboten soll es ab 2016 aber auch echte Flatrates geben, die dann allerdings deutlich teurer sind. Für Nutzer der gedrosselten Angebote sollen außerdem Zubuch-Optionen angeboten werden.

Ich war mir zu 100% sicher, dass die Telekom früher oder später von der wahn­wit­zigen Drosselung auf 384 KBit/s abrücken wird. Aber so früh, das ist auch für mich überraschend. 2 MBit/s hört sich zuerst einmal gut an, im Jahr 2016 ist das aber auch nicht mehr das Gelbe vom Ei. Die Telekom verspricht aber, das Inklusivvolumen und die Drosselungsgeschwindigkeit flexibel der Marktenwicklung anzupassen. Auch die Verfügbarkeit von echten Flatrates ist eine positive Entwicklung. Die Änderungen sollen wohl über die Tatsache hinwegtrösten, dass die Netzneutralität weiterhin missbraucht wird. Insgesamt ein kluger Schachzug der Telekom. Meiner Meinung nach wurde die Ankündigung Ende April 2013 mit Absicht so unrealistisch gewählt, damit man jetzt durch die Lockerung wieder positiv dastehen kann.

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Das neue Google Maps langsam? Lite-Modus als Lösung

Auf der Google I/O 2013, die vom 15. Mai bis zum 17. Mai stattfand, haben die Entwickler das neue Google Maps vorgestellt. Weitere Informationen zur überarbeiteten Version und die Möglichkeit zum Test des neuen Google Maps gibts direkt bei Google.

In Firefox, Chrome und auch Opera 15 setzt das neue Google Maps standardmäßig auf die Grafikbibliothek WebGL. Unter Opera und Chrome kein Problem. Doch im Firefox ist Google Maps sehr langsam und macht keinen Spaß bei der Benutzung. Der Kartenaufbau ist extrem zäh und auch andere Dinge wie Zoomen oder die Karte verschieben sind kaum nutzbar. Zum Glück existiert noch der sogenannte Lite-Modus. Er ist standardmäßig für Browser ohne WebGL-Unterstützung aktiviert, unter anderem auch für den Internet Explorer bis Version 10. Einziger Nachteil sind die fehlende 3D-Earth-Ansicht und andere fehlende 3D-Funktionalitäten.

Dafür ist die Performance im Lite-Modus unter Firefox deutlich besser. Wenn der Lite-Modus aktiv ist, wird dies rechts unten (siehe Screenshot) mitgeteilt.

Lite-Modus aktivieren: www.google.de/maps/preview/?force=canvas
Lite-Modus deaktivieren: www.google.de/maps/preview/?force=webgl

Google Maps Lite-Modus

Plants vs. Zombies 2 kommt am 18.Juli 2013 – aber nur für iOS

Die EA-Tochter PopCap Games hat heute eine Pressemitteilung zur sehnlichst erwartete Fortsetzung von Plants vs. Zombies veröffentlicht. Demnach erscheint Plants vs. Zombies 2 am 18. Juli 2013. Im Gegensatz zum Vorgänger, der für fast alle Plattformen erhältlich ist, wird der neue Teil vorerst nur für Apples iOS-Plattform erscheinen. Genauer gesagt für iPhone, iPod und iPad. Ob der Tower-Defense-Klassiker auch für weitere Plattformen erscheinen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Inhaltlich wird der zweite Teil rund um das Thema Zeitreise angesiedelt, wie schon der Untertitel “It’s about time” erahnen lässt. Screenshots zeigen unter anderem ein antikes Ägypten, den Wilden Westen und ein Piraten-Szenario. Neben vielen neuen Levels soll es auch neue Pflanzen und neue Zombies bieten. Plants vs. Zombies 2 erscheint als Free-2-Play-Game, d.h. grundsätzlich ist das Spiel kostenlos. Gegen Bezahlung gibt es dann spezielle Spielgegenstände und Upgrades. PopCap spricht aber davon, dass alle Levels ohne den Einsatz von Echtgeld gespielt werden können.

Plants vs. Zombies 2

Plants vs. Zombies 2 (Quelle: PopCap)

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Bild.de wird teilweise kostenpflichtig

Anfang der Woche hat die Bild-Zeitung per Pressemitteilung bekannt gegeben, dass Bild.de ab dem 11. Juni 2013 teilweise kostenpflichtig wird. Das Bezahlmodell hört auf den Namen “BILDplus” und wird in drei verschiedenen Varianten erhältlich sein. Normale Nachrichteninhalte werden weiterhin komplett kostenlos sein. Auch die Onlinewerbung soll es wie bisher weiter geben. Hinter der Online-Bezahlschranke verbergen sich dann exklusive Inhalte, wie beispielsweise besondere Interviews, einzigartige Fotos oder exklusive Geschichten.

Jedes Paket enthält den Zugang zu allen BILDplus-Inhalten sowie zu allen Apps (Smartphone + Tablet). Für 9,99 Euro im Monat gibt es zudem die digitale Zeitung als E-Paper. “BILDplus Komplett” kostet 14,99 Euro pro Monat und enthält zusätzlich ein Kiosk-Abo der gedruckten Zeitung in Form eines Gutscheinheftes. Neue Abonnenten können das Angebot einen Monat für 99 Cent testen. Ab August 2013 gibt es für zusätzlich 2,99 Euro pro Monat das “Bundesliga bei BILD” Angebot. Neben einer umfangreichen multimedialen Fußballberichterstattung sollen Highlight-Clips der 1. und 2. Bundesliga geboten werden.

Ab dem 11. Juni 2013 wird jede Printausgabe der Bild-Zeitung einen aufgedruckten “Tagespass” enthalten. Damit erhalten Käufer am jeweiligen Tag Zugriff auf alle kostenpflichtigen Onlineinhalte.

BILDplus (Quelle: Axel-Springer)

Quelle: Axel-Springer

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Google Play Books bietet Speicher für bis zu 1000 Bücher

Mit dem Kindle Cloud Reader bietet Amazon schon seit längerem eine Möglichkeit, bei Amazon gekaufte E-Books direkt im Browser zu lesen. Google hat mit einem Update von Play Books nun aber nachgezogen. Das Highlight ist zweifelsfrei der kostenlose Speicherplatz von bis zu 1000 Büchern. Dabei können auch eigene E-Books im PDF- oder EPUB-Format hochgeladen werden, die bei anderen Anbietern gekauft wurden. Lesezeichen, Markierungen, Notizen und Seitenposition werden über die Cloud synchronisiert. Beim Lesen von E-Books ist man damit immer auf dem aktuellen Stand, unabhängig ob man im Browser oder über die entsprechende App (Android und iOS) liest.

Zu Google Play Books

Google Play Books im Browser

Kategorien: Internet

Kostenlose DynDNS-Accounts ab sofort mit Login-Pflicht

Bei Boehrsi habe ich gelesen, dass DynDNS seine Geschäftsbedingungen angepasst hat. Kurz darauf habe ich die Nachricht auch per Mail bekommen (siehe Screenshot unten). Demnach muss man sich mindestens einmal pro Monat im Webinterface anmelden, wenn man weiterhin seinen kostenlosen Account behalten möchte. Die Nutzung eines Clients reicht nicht aus. Falls der monatliche Login nicht erfolgt, werden alle mit dem Account verknüpften Hostnames gelöscht.

Ich selbst nutze auch DynDNS, werde aber vorerst nicht zu Alternativen wechseln, da ich bisher immer zufrieden war. Aus diesem Grund habe ich mir einen monatlichen Termin in meinem Kalender erstellt, damit ich den obligatorischen Login nicht vergesse. Wer das nicht möchte sollte sich nach Alternativen umschauen. Wenn nur ein dynamischer Host benötigt wird, kann ich den deutschen Dienst selfhost.de empfehlen. No-IP bietet hingegen bis zu drei Accounts. Für Personen mit einer Fritz!Box wäre auch MyFRITZ! eine Überlegung wert.

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Adblock Plus reagiert auf Adblocker-Kampagne der großen Seiten

Am Montag haben einige große deutsche Nachrichten-Webseiten eine Kampagne gegen Adblocker gestartet. Darunter befinden sich beispielsweise Schwergewichte wie Golem, Spiegel Online oder Zeit Online. Bei Nutzung eines Adblockers wird auf den Seiten eine große Hinweis-Box angezeigt:

Adblocker Hinweis von Golem und Spiegel Online

Die Entwickler von Adblock Plus haben noch am gleichen Tag mit einer Stellungnahme reagiert. Darin machen sie ihre Sichtweise klar und haben gleichzeitig auch ein Update der Filterlisten angekündigt, welches mittlerweile schon verteilt wird. Richtig geraten, das Update blockiert die Hinweis-Boxen auf den Webseiten ;-)

Sehr interessant in diesem Zusammenhang ist ein Tweet der Entwickler von gestern:

Danke für Euren Aufruf, liebe Verlage! Unsere Bilanz gestern: Installationen auf http://AdblockPlus.org +129%, Spenden +167%

Ich denke dazu muss ich nichts mehr sagen.

Lagerarbeiter bei Amazon streiken – Verdi trickst

Amazon Logo

Wie nahezu überall zu lesen ist, streiken heute einige Amazon-Mitarbeiter in den Logistikzentren in Leipzig und Bad Hersfeld. Von dem Streik betroffen sind die Frühschicht und die Spätschicht. Hintergrund für den Streik ist die Forderung von Verdi, dass Amazon einen Tarifvertrag nach den Konditionen des Einzel- und Versandhandels anwenden soll. Amazon lehnt die Aufnahme von Tarifverhandlungen ab, da sich das Unternehmen als reines Logistikunternehmen sieht. Die tariflichen Regelungen der Einzel- und Versandhändler würden für die Mitarbeiter mehr Lohn und Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld bedeuten. Aktuell beläuft sich der Stundenlohn im ersten Jahr auf 9,30 Euro und im zweiten Jahr auf über 10 Euro.

Soweit so gut. Was aber in allen Berichterstattungen verschwiegen wird ist, dass der von Verdi angestrebte Tarifvertrag nur für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung gilt. Bei Amazon arbeiten jedoch viele Mitarbeiter ohne Abschluss, da die Tätigkeit keine besonderen Kenntnise erfordert. Demnach geht es Verdi primär um Effekthascherei und nicht um die Bezahlung der Mitarbeiter. Viel Lärm um nichts.

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Google muss persönlichkeitsrechtsverletzende Suchvorschläge aus Autocomplete-Funktion löschen

Google Logo

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Google Suchergänzungsvorschläge aus der Autocomplete-Funktion löschen muss, wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte Betroffener verletzt werden (VI ZR 269/12). Die Löschung muss aber nur erfolgen, wenn Google von den Betroffenen dazu aufgefordert wird.

Die Entscheidung des BGH bezieht sich auf ein Unternehmen aus Speyer. Der Gründer des Unternehmens “PM-International AG” hatte im Jahr 2010 festgestellt, dass die Autocomplete-Funktion von Google seinen Namen mit den Stichworten “Betrug” und “Scientology” kombiniert. Er sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte die Klage ursprünglich zugunsten von Google entschieden, was nun aber vom BHG-Urteil aufgehoben wurde. Die Entscheidung könnte jedoch auch für die Klage der ehemaligen Präsidentengattin Bettina Wulff gegen Google interessant sein. Diese wurde aufgrund des vergleichbaren Verfahrens vorerst ausgesetzt. Ihr Name wurde von der Autocomplete-Funktion mit “Escort” oder “Rotlicht” vervollständigt.

In seiner Pressemitteilung schreibt der BGH:

Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.

Der Unternehmenssprecher von Google Deutschland, Kay Oberbeck, zeigte sich von der Entscheidung enttäuscht. Ob und wie Google auf die Entscheidung reagieren wird, leiß Oberbeck vorerst offen. Laut Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger muss künftig jeder Suchmaschinenbetreiber

sämtliche Rügen individuell prüfen. Jeder, der sich durch die Autocomplete-Funktion in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann sich an Google wenden und verlangen, dass bestimmte Begriffe einer bestimmten Suchanfrage nicht mehr automatisch hinzugeschaltet werden.”

Kategorien: Internet Sonstiges