Kategorie: Sonstiges

Leistungsschutzrecht sehr problematisch für Blogs

Derzeit nutzt die Bundesregierung die umfassende Berichterstattung zur EM 2012, um in deren Schatten diskussionswürdige Gesetze auf den Weg zu bringen. Das war auch in den letzten Jahrzehnten der Fall und dürfte auch in den kommenden Jahren weiter praktiziert werden. Soweit nichts neues. Bis zur Sommerpause im Juli soll das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschiedet werden.

Was ist das Leistungsschutzrecht?

Mit dem Leistungsschutzrecht sollen die Rechte von Verlagen gestärkt werden. Der Hersteller eines Presseerzeugnisses soll dieses im Netz besser schützen können. Dafür erhält er das ausschließliche Recht, seine Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet zu veröffentlichen. Gewerbliche Anbieter müssen künftig an die Verlage zahlen, wenn sie die Artikel für das eigene Angebot nutzen wollen. Primär sind damit vor allem Nachrichtenportale und Suchmaschinen betroffen.

Warum ist das Leistungsschutzrecht problematisch?

Das hört sich im ersten Augenblick nicht schlecht an. Die Probleme liegen allerdings im Detail, denn der Entwurf ist in mehreren Punkten so unklar, dass es hundertprozentig zu juristischen Streitigkeiten führen wird. Obwohl private Nutzer davon nicht betroffen sind, werden die meisten Blogger als gewerbliche Nutzer angesehen. Schon ein einziges Werbebanner, eine kleine Google Adsense-Anzeige oder ein Flattr-Button genügen. Ob überhaupt und wieviel Geld eingenommen wird ist nicht von Bedeutung.

Der zweite Punkt ist fast noch kritischer zu beurteilen. Laut Entwurf des Leistungsschutzrechts sollen selbst “kleine Teile” eines Textes geschützt sein. Hier könnte es in Zukunft also ausreichen, nur wenige Wörter einer Überschrift in einer Verlinkung zu übernehmen, um abgemahnt zu werden. Auch viele Tweets oder Facebook-Einträge, die auch nur in entferntestet Weise mit einer gewerblichen Tätigkeit in Verbindung zu bringen sind, wären mit dem neuen Leistungsschutzrecht abmahnfähig.

Gegenmaßnahmen für Blogger?

  • beten, dass das Leistungsschutzrecht nicht verabschiedet wird
  • komplett als privater Nutzer bloggen
  • keine Verlinkungen mehr
  • Blog schließen

Persönliches Fazit

Meiner Meinung nach ist das Leistungsschutzrecht ein direkter Angriff auf die Freiheit des Internets. Selbst die ursprünglichen Ziele lassen sich damit nicht verwirklichen und es wird zu unzähligen Rechtsstreitigkeiten kommen. Eine Hoffnung besteht allerdings noch: das Leistungsschutzrecht könnte verfassungswidrig sein.

Einen sehr ausführlichen Artikel zu allen Aspekten des Leistungsschutzrechts gibts bei iRights. Auch Stefan Niggemeier hat einen sehr lesenswerten Artikel veröffentlicht.

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Meebo Messenger wird ab 11. Juli 2012 eingestellt

Nachdem im Vorfeld bereits einige Gerüchte die Runde machten, gab es am 4. Juni 2012 die offizielle Ankündigung: Google kauft Meebo. Kurz darauf gab es viele negative Stimmen von Benutzern, die Angst hatten, dass Google den beliebten Meebo Messenger einstellen wird. Zu Recht. Rund eine Woche nach dem Kauf gab Meebo bekannt, alle Dienste außer die Meebo Bar einzustellen. Neben dem Meebo Messenger sind auch “Sharing on Meebo”, “Meebo Me” und alle “Meebo Mobile Apps” davon betroffen. Die genannten Dienste laufen noch bis zum 11. Juli 2012.

Die Nutzer des browserbasierten Instant-Messengers können über eine speziell eingerichtete Seite alle Chatlogs sichern. Diese Seite ist jedoch auch nur bis zum 11. Juli 2012 verfügbar. Danach werden alle Daten gelöscht. Ebenso bietet Meebo die Möglichkeit, einen bestehenden Account sofort zu löschen.

 

Lovefilm streamt jetzt auch in Full-HD

Die mittlerweile zu Amazon gehörende Online-Videothek Lovefilm bietet seit kurzem bei einigen Serien und Filmen Streaming in HD. Allerdings nur in Deutschland und Großbritannien. Je nach Geschwindigkeit der Internetanbindung wird automatisch in 720p oder 1080p gestreamt. 720p ist dabei ab Mbit/s und 1080p ab 12 Mbit/s möglich. Bei schwankender Bandbreite wird die Qualität dynamisch angepasst. Ein Film in Full-HD (1080p) mit zwei Stunden Laufzeit soll laut Lovefilm etwa 10 GByte groß sein.

Welche Filme und Serien bereits in HD verfügbar sind, kann direkt bei Lovefilm nachgeschaut werden.

Kategorien: Internet Sonstiges

UHDTV kommt mit 4K und 8K Auflösung

Die ITU (International Telecommunication Union) hat vor wenigen Tagen den kommenden UHDTV-Standard festgelegt. Den Nachfolger von Full-HD (1.920 x 1.080 Pixel) wird es in zwei Ausprägungen geben. Zum einen UHDTV 4K mit einer Auflösung von 3.840 x 2.160 Pixeln und zum anderen UHDTV 8K mit einer Auflösung von 7.680 x 4.320 Pixeln. Das Bild ist bei 8K genau viermal so hoch und so breit wie Full-HD.

Obwohl der britische Sender BBC zu Olympia 2012 bereits einige Wettkämpfe in UHDTV 8K zeigen will, werden die Anwendungsgebiete für Privatpersonen noch viele Jahre auf sich warten lassen. Neben bezahlbaren Fernsehern fehlen auch noch ein effizienter Videocodec (z.B. H.265) und bzw. oder neue Speichermedien. Außerdem hat sich in der deutschenTV-Landschaft noch nicht einmal HDTV durchgesetzt. Erstes sinnvolles Anwendungsgebiet dürften demnach Bildschirme sein, um die bisherige maximale Auflösung von 2.560 x 1.600 Pixeln zu übertreffen.

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Alle Stadien der EM 2012 anschauen

In einer Woche beginnt die EM 2012 in Polen und der Ukraine. Passend dazu können nun bei Google Maps alle acht Stadien genauer betrachtet werden. Nachfolgend die Links zu den einzelnen Stadien:

Polen

Ukraine

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Online Poker: sicherer zocken

Die Deutschen sind ein Volk der Spieler, zumindest wenn man den Aussagen aus einer Studie der TÜV Trust IT Glauben schenken darf. Darin hieß es vor Kurzem, dass Deutschland weltweit auf Platz 2 der Poker-verrückten Länder liegt. Offenbar haben viele Spieler großes Vertrauen in Online-Poker-Räume – doch ist das gerechtfertigt? Wie sorgen die Poker-Betreiber für die Sicherheit der Daten und des Geldes ihrer Kunden? Wir haben uns vier wichtige Punkte näher angeschaut.

1. Download sichern

Die Grundvoraussetzung, um überhaupt Poker spielen zu können, ist in vielen Fällen der Download der entsprechenden Software. Ein solcher Download ist immer eine Schwachstelle, denn hierbei kann unbemerkt Schadsoftware auf dem Computer landen. Daher stellen die Poker-Anbieter sicher, dass kein Angreifer auf die eigentliche Datei zugreifen kann. Das tun sie, indem sie den Download nur über eine verschlüsselte Verbindung (zu erkennen am https) anbieten. Neben dieser Verschlüsselung zwischen Kunde und Website ist zusätzlich meist auch noch die Verbindung zwischen Server und Software verschlüsselt.

2. Zugang sichern

Ist der Download einmal sicher über die Bühne gebracht, kommt die nächste Sicherheitslücke: die Anmeldung. In der Regel ist der Account mit Benutzername und Passwort gesichert, ein relativ „weicher“ Schutz. Besser ist es, wenn der Spieler zusätzlich ein sogenanntes RSA-Token erhält. Es gibt Poker-Anbieter, die ihren Kunden ein solches Gerät zur Verfügung stellen. Es zeigt ein Einmal-Passwort an, das im Gerät selbst erzeugt wird. Will sich der Spieler anmelden, muss er neben Benutzername und Passwort auch diese Zahl eingeben. Sie wird mit den auf dem Server des Anbieters nach dem selben Prinzip erzeugten Zahl abgeglichen.

3. Mischen sichern

Wichtigstes Instrument der Spieler sind die 52 Karten, die beim Poker verwendet werden. Aus ihrer Zahl geben sich für das Mischen 52! Möglichkeiten. Damit das Spiel fair verläuft, müssen alle Möglichkeiten gleich wahrscheinlich sein. Um das zu gewährleisten werden Zufallsgeneratoren verschiedenster Art eingesetzt.

4. Fairness sichern

Sind die oben genannten Schritte gewährleistet, kann der Spieler davon ausgehen, dass das Spiel sicher ist. Eine weitere Gefahrenquelle sind jedoch illegale Absprachen, die Spieler untereinander treffen, um auf betrügerische Art und Weise an Geld zu kommen. Natürlich sind die Pokerräume auch gegen ein solches Vorgehen gesichert. Wenn sich zwei Menschen absprechen, spielen sie anders als „normal“. Ein spezielles Software-System erkennt solche Abweichungen und meldet sie an ein Sicherheitsteam. Dieses geht jeder einzelnen Meldung nach und sperrt ggf. betroffene Konten.

Der Beitrag wurde mit der Hilfe von der Mediazin Gruppe erstellt.

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Kostenlose Schufa-Auskunft einholen

Seit April 2010 haben Verbraucher das Recht, einmal im Jahr kostenlos ihre Schufa-Daten einzusehen. Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt zum Beispiel Daten über Girokonten, Kreditkarten oder Leasingverträge. Wenn ein Kunde einen Kredit möchte, können Banken diese Daten abfragen und so die Bonität ihrer Kunden prüfen.

Deshalb ist es sinnvoll, seine Schufa-Daten auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren. Nachfolgend eine kleine Hilfestellung, wie die Anfrage gestellt werden kann.

Wie stelle ich eine kostenlose Schufa-Auskunft?

  1. Die Seite www.meinschufa.de besuchen und dort das Anfrageformular als PDF herunterladen.

  2. Formular ausdrucken und ausfüllen
  3. Beidseitige Kopie des Personalausweises anfertigen und beilegen
  4. Formular mit Kopien per Post an folgende Adresse senden:

    SCHUFA Holding AG
    Postfach 61 04 10
    10927 Berlin

Die Antwort mit allen gewünschten Daten sollte spätestens nach sechs Wochen per Post eintreffen. Obwohl des Verfahren als kostenlos betitelt ist, müssen die Portokosten für den Brief selbst übernommen werden.

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Höhere Urheberabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

Ab dem 1. Juli 2012 werden USB-Sticks und Speicherkarten deutlich teurer. Grund dafür sind höhere Urheberrechtsabgaben. Aktuell liegen die Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten pauschal bei 10 Cent pro Stück. Durch den neuen Tarif, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, sollen die Urheberabgaben bis auf 1,95 Euro steigen. Zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Vereinbarung über USB-Sticks und Speicherkarten zwischen den Verwertungsgesellschaften (ZPÜ, VG-Wort, VG Bild-Kunst) und den Interessenverbänden der Branche ist 2011 ausgelaufen. Nachdem bei den Neuverhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte, haben die Verwertungsgesellschaften den Tarif nun einseitig festgesetzt. Der Branchenverband Bitkom beabsichtigt die Abgabenhöhe in einem Verfahren untersuchen zu lassen. Bis zu einer endgültigen Klärung können aber noch mehrere Monate vergehen.

Überblick Urheberrechtsabgaben (zuzüglich Mehrwertsteuer 7%):

Produkt Aktuell ab 1. Juli 2012
USB-Sticks kleiner gleich 4 GB 10 Cent 0,91 Euro
Speicherkarten kleiner gleich 4 GB 10 Cent 0,91 Euro
USB-Sticks größer 4 GB 10 Cent 1,56 Euro
Speicherkarten großer 4 GB 10 Cent 1,95 Euro

 

Ein USB-Stick mit 8 GByte ist derzeit ab ca. 4 Euro erhältlich. Bei einer zusätzlichen Abgabe von 1,56 Euro zzgl. Mehrwertsteuer würde der Preis um ca. 40 Prozent steigen.

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Gewinnspiel: 4 UseNeXT-Accounts

Nachdem ich bereits Anfang des Jahres vier Usenet-Accounts vom Usenetprovider Usenet.nl verlost habe, folgt nun ein weiteres Gewinnspiel. Dieses Mal gibts vier Accounts von UseNeXT.

Die Fullspeed-Accounts sind mit keinerlei Bedingungen verknüpft und besitzen 50 GByte Downloadvolumen. Es existiert keine zeitliche Beschränkung. Die Accounts laufen solange, bis das Downloadvolumen aufgebraucht ist. Bei Interesse können die Accounts selbstverständlich auch weiter benutzt werden. Dazu müssen Sie lediglich aufgeladen werden.

Wie könnt ihr gewinnen?

Zur Teilnahme am Gewinnspiel müsst ihr einen Kommentar in diesem Beitrag mit einer gültigen E-Mail-Adresse hinterlassen. Dafür erhaltet ihr 1 Los. Um eure Chance weiter zu erhöhen könnt ihr aber noch drei Zusatzlose verdienen. Insgesamt gibt es maximal vier Lose.

  • Google+ (1 Los)
    Berichtet bei Google+ über dieses Gewinnspiel und verlinkt diesen Beitrag. Achtet darauf, dass es sich um einen öffentlichen Beitrag handelt. Anschließend müsst ihr nur noch den Link zu eurem Google+-Beitrag in eurem Kommentar posten.
  • Facebook (1 Los)
    Berichtet bei Facebook über dieses Gewinnspiel und verlinkt diesen Beitrag. Achtet darauf, dass es sich um einen öffentlichen Beitrag handelt. Anschließend müsst ihr nur noch den Link zu eurem Facebook-Beitrag in eurem Kommentar posten.
  • Twitter (1 Los)
    Berichtet bei Twitter über dieses Gewinnspiel und verlinkt diesen Beitrag. Anschließend müsst ihr nur noch den Link zu eurem Tweet in eurem Kommentar posten.

Die Gewinner werden von mir per Zufallsprinzip ausgelost. Anschließend benachrichtige ich alle Gewinner per Mail, achtet deshalb bitte auf eine gültige E-Mail-Adresse!

Das Gewinnspiel läuft bis Mittwoch, 10. Juni 2012 um 20 Uhr. Ich wünsche allen Teilnehmern viel Glück!

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Roaminggebühren im EU-Ausland fallen weiter

Das Europäische Parlament hat Preisobergrenzen für Roaming-Gebühren festgelegt. Demnach sinken ab dem 1. Juli 2012 im gesamten EU-Ausland die Handygebühren. Erstmals werden auch die Kosten für Datenroaming begrenzt. Außerdem gibt es neue Höchstpreise für Telefonate und SMS, die nicht mehr überschritten werden dürfen. Vor dem endgültigen Inkrafttreten muss noch der Ministerrat im Juni 2012 zustimmen. Dies gilt jedoch nur als Formalie.

Demnach sollen Handytelefonate ab 1. Juli 2012 nur noch 35 Cent pro Minute kosten. Eingehende Anrufe sollen nur noch 10 Cent und SMS maximal 11 Cent kosten. Für die mobile Datennutzung sollen maximal 83 Cent pro MByte anfallen. Derzeit ist kein Maximalbetrag vorgeschrieben. Genau ein Jahr später folgen die nächsten Preisanpassungen. Auch für 2014 sind weitere Senkungen geplant. Zudem soll es ab Sommer 2014 möglich sein, spezielle Roaming-Verträge vom günstigsten Provider dazubuchen zu können. Im Urlaub bucht sich das Smartphone dann automatisch in das andere Netz ein und Kunden profitieren von den billigeren Tarifen – wohlgemerkt mit der eigenen Rufnummer. Ab dem Jahr 2016 könnten sogar alle Zusatzkosten wegfallen und man telefoniert so günstig wie in Deutschland.

Wenn die Preise bis 2014 nicht weiter fallen, könnte es sogar sein, dass die SMS aus dem Urlaub günstiger als eine SMS im Heimatland ist ;-)

Überblick Handygebühren im EU-Ausland (inkl. Mehrwertsteuer)

Aktuell ab 1. Juli 2012 ab 1. Juli 2013 ab 1. Juli 2014
Daten (pro MByte) unbegrenzt 83 Cent 54 Cent 24 Cent
abgehende Anrufe (pro Minute) 42 Cent 35 Cent 29 Cent 23 Cent
eingehende Anrufe (pro Minute) 13 Cent 10 Cent 8 Cent 6 Cent
SMS 13 Cent 11 Cent 10 Cent 7 Cent

Mehr Rechte für Telefonkunden

Seit Donnerstag, dem 10.05.2012, sind Telefonkunden in Deutschland durch eine Reihe neuer Regelungen deutlich besser gestellt. Nachfolged ein kurzer Überblick aller Änderungen.

Anbieterwechsel

Beim Wechsel zu einem anderen Telefonanbieter darf ein Verbraucher maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Das gilt auch beim Mitnehmen seiner alten Rufnummer, die ebenso höchstens einen Kalendertag nicht erreichbar sein darf. Mobilfunkkunden dürfen ihre Nummer jetzt auch bereits vor dem Ablauf des alten Vertrages mitnehmen.

Umzug

Bei Umzügen darf die Mindestvertragslaufzeit nicht neu beginnen. Leider war dies bei vielen Anbieter in der Vergangenheit oft üblich. Gleichzeitig muss der Anschluss in der neuen Wohnung zu den alten Konditionen mit der alten Laufzeit weitergeführt werden. Falls der bisherige Anschluss in der neuen Wohnung nicht mehr verfügbar ist, kann der Verbraucher mit einer Frist von drei Monaten sein Sonderkündigungsrecht ausüben. Daher muss sich keiner mehr mit solche Gedanken befassen und kann sich somit nur noch auf seinen Umzug konzentrieren.

Mindestvertragslaufzeit

Die Mindestlaufzeit von Verträgen darf in Zukunft nicht mehr als 24 Monate betragen. Außerdem sind alle Anbieter verpflichtet, auch Verträge mit einer Laufzeit von zwölf Monaten anzubieten.

Internetgeschwindigkeit

Bei Internetanschlüssen müssen die Anbieter zukünftig neben der nicht immer erreichbaren Höchstgeschwindigkeit auch die Mindestgeschwindigkeit angeben. Zudem darf die Bundesnetzagentur prüfen, ob die versprochene Geschwindigkeit auch eingehalten wird.

Kostenkontrolle

Alle Anbieter müssen eine kostenlose Hotline bereitstellen, über die der Verbraucher Fragen zu seiner Rechnung stellen kann. Bestimmte Vorwahlen, zum Beispiel die teuren 0900-Nummern, müssen vom Anbieter auf Anfrage kostenlos gesperrt werden. Auch können Handybesitzer die Zahlungsfunktion ihres Telefons sperren lassen oder einzelnen Rechnungsposten widersprechen.

Ortungsdienste

Verbraucher müssen der Nutzung eines Ortungsdienstes schriftlich zustimmen. Außerdem müssen sie jedes Mal per SMS informiert werden, wenn die Position des Handys bestimmt wird.

Call-by-Call

Ab August 2012 ist bei Call-by-Call-Gesprächen eine Preisansage Pflicht. Ebenso müssen Verbraucher über einen Tarifwechsel während dem Gespräch informiert werden. In der Vergangenheit gab es immer wieder unseriöse Anbieter, die durch einen plötzlichen Tarifwechsel Kunden abgezockt haben.

Warteschleifen

Ab dem 1. September 2012 gilt eine Übergangsregelung, mit der die ersten zwei Minuten kostenlos sein müssen. Die Neuregelung für Warteschleifen tritt aber erst ab September 2013 in Kraft. Dann muss eine Warteschleife bei Hotlines komplett kostenlos sein. Des Weiteren müssen Verbraucher über die vermutliche Wartezeit und die Abrechnungsart informiert werden. Dies gilt für alle Sonderrufnummern die nach Dauer abgerechnet werden, egal ob vom Festnetz oder Handy aus angerufen wird. Ausgenommen sind Nummern die pro Anruf eine Pauschale kosten.

EM 2012 Spielplan für Kalender (Google, Apple, Outlook)

In etwas mehr als einem Monat startet die Fußball-Europameisterschaft 2012. Vom 8. Juni bis zum 1. Juli 2012 werden in Polen und der Ukraine insgesamt 31 Spiele stattfinden.

Daher wird es langsam aber sicher Zeit, alle Spiele in seinen Kalender einzubinden. Mein Blognachbar Torsten bietet einen “EM 2012 Kalender” an. Er steht in XML, iCal und HTML zur Verfügung und kann somit in allen gängigen Smartphones und Kalendern eingebunden werden. Unter anderem im Google Kalender, Outlook, Thunderbird, iPhone, iPad oder allen Android-Smartphones.

Neben den Begegnungen und Uhrzeiten ist auch vermerkt, in welchem Sender (ARD oder ZDF) die Spiele übertragen werden. Außerdem werden die Spielergebnisse von Torsten hinzugefügt und die Mannschaften der Finalspiele editiert, sobald diese feststehen. Daher empfehle ich den Kalender nicht zu importieren, sondern direkt als iCal einzubinden. So bleiben alle Daten automatisch immer auf dem aktuellsten Stand.

Im Google Kalender müsst ihr dazu auf das Dreieck neben “Weitere Kalender” klicken und dort die Option “Über URL hinzufügen” auswählen. Anschließend den Link “https://www.google.com/calendar/ical/kvpedviuar5mq0hf9chojs9gh4%40group.calendar.google.com/public/basic.ics” einfügen und auf “Kalender hinzufügen” klicken. Nach wenigen Sekunden werden alle Spiele angezeigt.

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SAT-Empfang: Unterschied zwischen Signalqualität und Signalstärke

DVB-S Logo
Einen ausführlichen Überblick zu möglichen Empfangsproblemen und Lösungen erhaltet ihr in meinem Artikel “Schlechter SAT-Empfang: Signalstärke und Signalqualität verbessern“.

Signalqualität und Signalstärke sind wichtige Kriterien beim digitalen SAT-Empfang und können vom Receiver angezeigt werden. Allgemein gilt, je höher beide Werte, desto besser. Doch was bedeuten beide Begriffe eigentlich und wo liegt der genaue Unterschied? Diese Fragen werde ich in den folgenden Abschnitten klären.

Signalstärke

Die Signalstärke gibt an, wie stark der von LNB empfangene und zum Receiver übertragene Signalpegel ist. Signalstärke wird in dB angegeben. Fast alle Receiver zeigen die Signalstärke jedoch als Prozentangabe an. Dabei ist die Signalstärke von mehreren Einflussfaktoren abhängig. Unter anderen kann die Ausrichtung und Größe der Schüssel, der verwendete LNB, die Länge und Qualität der Kabel sowie der eingesetzte Receiver eine wichtige Rolle spielen.

Eine schlechte Signalstärke kann unter anderem durch einen defekten LNB hervorgerufen werden. Bei Amazon gibts neue LNBs für kleines Geld:

Signalqualität

Die Signalqualität sagt aus, wie gut das empfangene Signal ist. Genauer betrachtet ist die Signalqualität ein Maß dafür, wie gut die empfangenen Datenpakete dekodiert werden können und wie viele Fehler dabei entstehen. Auch die Signalqualität wird in Prozent angegeben. Normalerweise reichen 55% zum Empfang aus, für HD-Empfang sind jedoch mindestens 65% erforderlich. Diese Werte unterscheiden sich allerdings je nach Receiver sehr stark.

Häufige Ursachen für eine schlechte Signalqualität sind eine schlechte Ausrichtung der Schüssel oder Objekte im Sichtfeld zum Satelliten (Bäume usw.).

Anschauliche Erklärung

Die Signalstärke kann als “Lautstärke” und die Signalqualität als “Verständlichkeit” gesehen werden. Für einen guten Empfang ist die Verständlichkeit entscheidend, die Lautstärke spielt dabei eher eine nebensächliche Rolle.

Ein anschauliches Beispiel soll den Zusammenhang noch einmal erklären. Die Lautstärke (Signalstärke) einer Unterhaltung ist auf einer Baustelle deutlich höher als auf einer ruhigen Wiese. Dennoch ist die Verständlichkeit (Signalqualität) auf der Wiese eindeutig besser.

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Amazon Student – 12 Monate Amazon Prime kostenlos

Seit einigen Wochen bietet Amazon ein besonderes Angebot für alle Studenten an. Durch Amazon Student gibt es neben einer kostenlosen einjährigen Prime-Mitgliedschaft auch einen 20% höheren Eintauschwert beim Trade-In. Voraussetzung zur Teilnahme ist lediglich ein Amazon-Account und eine persönliche E-Mail-Adresse bei der Hochschule.

Folgende Vorteile bietet Amazon Prime:

  • kostenloser Premiumversand – Lieferung am nächsten Tag – für Millionen von Artikeln von Amazon.de
  • immer kostenloser Versand, auch ohne Mindestbestellwert (20 Euro)
  • 5 Euro Morning-Express pro Artikel

Nach den kostenlosen 12 Monaten kann die Mitglischaft in Prime für 15 Euro pro Jahr (statt regulär 29 Euro pro Jahr) bis zum Ende des Studiums weiter genutzt werden. Achtung, die Prime-Mitgliedschaft wird automatisch verlängert! Wer Prime nur die ersten 12 Monate nutzen möchte, sollte die automatische Verlängerung direkt nach der Bestellung deaktivieren. Dies kann unter “Mein Konto” unter dem Punkt “Amazon Prime-Mitgliedschaft verwalten” eingestellt werden.

Habe mich gerade angemeldet und wurde schon nach wenigen Minuten freigeschaltet. Echt geniales Angebot von Amazon!

Als Amazon Student anmelden

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FRITZ!OS 5.21 für FRITZ!Box 7270 und 7240 released

Seit einigen Tagen bietet AVM ein neues Firmware-Update für die FRITZ!Box 7270 und 7240. Wie beim Spitzenmodell 7390 hört die neueste Firmware auf den Namen FRITZ!OS. Damit wendet sich AVM von den reinen Zahlenbezeichnung ab und bringt den Begriff “OS” ins Spiel. AVM möchte so besser aufzeigen, wie leistungsfähig aktuelle Router sind. Das Update lässt sich direkt aus dem Webinterface des Routers einspielen.

Das neue FRITZ!OS 5.21 bringt einige neue Funktionen und viele Verbesserungen mit sich. Näher eingehen möchte ich lediglich auf wenige Punkte. Alle anderen Änderungen kann man im aktuellen Changelog nachlesen.

Neben dem schon länger vorhandenen WLAN-Gastzugang ist jetzt auch ein Gastzugang für LAN verfügbar. Zudem wurden einige Verbesserungen im Telefonie-Bereich durchgeführt. Unter anderem ist es nun möglich das Telefonbuch mit Onlinediensten (GMX, Google, Web.de) zu synchronisieren. Außerdem informiert die Fritz!Box über verpasste Anrufe per E-Mail, falls gewünscht. Eine weitere Neuerung ist die Integration des Clouddienstes MyFRITZ!, über die ich bereits ausführlicher berichtet habe.

Sehr gut gefällt mir, dass sich nun endlich der DNS-Server (IPv4 und IPv6) direkt im Webinterface einstellen lässt. Die neue Option ist im Menu unter “Internet”, “Zugangsdaten” im Reiter “DNS-Server” zu finden. Erst kürzlich habe ich noch ein Tutorial geschrieben, wie man den DNS-Server manuell in der Fritz!Box ändern kann.