Kategorie: Internet

Fritz!Box VoIP von überall aus nutzen

Viele Provider bieten mittlerweile neben einer Internet-Flatrate auch eine Telefon-Flatrate ins deutsche Festnetz, welche mit Voice over IP (VoIP) realisiert wird. Natürlich würde es sich anbieten, den VoIP-Telefonanschluss von unterwegs aus zu nutzen. Allerdings wissen das die meisten Provider zu verhindern. Oftmals werden die Zugangsdaten erst gar nicht herausgegeben oder eine Verbindung ist nur aus dem eigenen Netzwerk möglich. Auch sich ständig ändernde Zugangsdaten können vorkommen. Doch es gibt einen relativ einfachen Weg, wie man den eigenen VoIP-Telefonanschluss von der ganzen Welt aus nutzen kann.

Das Tutorial wurde mit der Fritz!Box Fon WLAN 7270 v2 und der Firmware-Version 54.05.05 getestet, sollte aber auch auf anderen Modellen und Firmwares einwandfrei funktionieren. Ich übernehme keine Garantie für eventuelle Beschädigungen oder Beeinträchtigungen an eurer Fritz!Box. Alle User handeln auf eigene Gefahr.
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Google Analytics und Datenschutz

Erst kürzlich berichtete ich von dem rechtlichen Risiko beim Einsatz von “Social-Plugins” wie dem Facebook- oder Google+-Button. Ähnliche Problematik bestehet auch bei dem kostenlosen Web-Analysewerkzeug “Google Analytics”. Standardmäßig speichert “Google Analytics” ohne Einwilligung die IP-Adresse der Seitenbesucher und setzt außerdem ein Cookie. Genauere Infos zu den rechtlichen Hintergründen gibts zum Beispiel bei Spreerecht.

Obwohl “Google Analytics” nach Ansicht vieler Datenschützer nicht den Datenschutzvorgaben entspricht, können Webseitenbetreiber das Statistiktool mit zwei einfachen Schritten relativ beruhigt weiterbetreiben.

IP-Adresse anonym speichern

Der Tracking-Code zum Einbinden von “Google Analytics” muss um den Abschnitt “_gaq.push([‘_gat._anonymizeIp’]);” ergänzt werden.

[sourcecode language=”javascript”]<script type="text/javascript">
var _gaq = _gaq || [];
_gaq.push([‘_setAccount’, ‘UA-XXXXXX-X’]);
_gaq.push([‘_gat._anonymizeIp’]);
_gaq.push([‘_trackPageview’]);

(function() {
var ga = document.createElement(‘script’); ga.type = ‘text/javascript’; ga.async = true;
ga.src = (‘https:’ == document.location.protocol ? ‘https://ssl’ : ‘http://www’) +
‘.google-analytics.com/ga.js’;
var s = document.getElementsByTagName(‘script’)[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
})();
</script>[/sourcecode]

Bei der Verwendung des WordPress-Plugins Google Analyticator muss der zusätzliche Code lediglich in den Plugineinstellungen eingetragen werden.

Besucher über den Einsatz von “Google Analytics” in der Datenschutzerklärung hinweisen

Nachfolgend das Muster einer Datenschutzerklärung von SCHWENKE & DRAMBURG – spreerecht.de, das eins zu eins übernommen werden kann:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse, die jedoch vor dem Speichern mit der Methode _anonymizeIp() anonymisiert wird, so dass sie nicht mehr einem Anschluss zugeordnet werden kann) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

Sie können der Erhebung der Daten durch Google-Analytics mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, indem sie ein Deaktivierungs-Add-on (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) für Ihren Browser installieren.

Kategorien: Internet Sonstiges

Gastbeitrag: Usenet – Der Vorreiter des Internets

Das Usenet ist ein sehr altes Kommunikationssystem, das heute noch in Gebrauch ist. Es ist dem Internet in gewisser Weise ähnlich, ist ihm aber viele Jahre voraus. Dieses System wurde ursprünglich entwickelt, um zwei Universitäten den Austausch von Informationen untereinander über Server in den späten 1970er Jahren zu ermöglichen. Das System wurde schnell von den einzelnen Benutzern angenommen und wurde der Vorläufer zu den Foren, die man heute aus dem Internet kennt.

Ursprünglich war das Usenet dazu da, miteinander in Kontakt zu treten und grenzübergreifend Diskussionen über die verschiedensten Themen zu führen. Das reicht vom  hochintellektuellen Schach-Forum über Fachdiskussionen für Ingenieure, Rezept-Börsen für Hobbyköche bis hin zu politischen und tagesaktuellen Nachrichtenforen. Somit wurde das Usenet zu einem großen, digitalen Schwarzen Brett für Debatten, Witze, Selbstdarsteller oder Kurzgeschichten – und das alles lange bevor es soziale Netzwerke wie Facebook und StudiVZ  gab. Um die Übersicht bei so vielen Nutzern und Beiträge zu wahren, bediente man sich sogenannter Hierarchien,  welche die Diskussionen in grobe Themenblöcke einordnen.  Diesen Hierarchien sind wiederrum die Newsgroups unterstellt, die ein engeres Themenspektrum abdecken. Schließlich finden sich in jeder Newsgroup viele Beiträge – die so genannten Threads.

Neben dem Schreiben von Nachrichten, kann das System auch zum Austausch von Dateien, Bildern und anderen Materialien, die im Usenet als Binaries bezeichnet werden, verwendet werden. Das System verteilt Informationen ein wenig anders als das normale Internet, mittels einer Kette von Newsservern, die untereinander Informationen austauschen und replizieren. Es gibt ungefähr 100.000 Newsgroups—die auf diesen Servern weltweit verfügbar sind. Da die Dateien nicht von User zu User transferiert werden müssen, sondern auf einem Server gelagert werden, können Daten mit hoher Geschwindigkeit übertragen werden.

Um auf das Usenet zugreifen zu können, bedient man sich in der Regel eines Providers, wie den größten deutschen Anbieter UseNeXT. Da jeder Betreiber unterschiedliche Pakete anbietet, sollten interessierte Nutzer einen Provider-Vegleich zu Rate ziehen um den passenden Anbieter auszuwählen. Da nahezu jeder Anbieter eine kostenlose Testphase anbietet, kann man die verschiedenen Provider zudem beliebig auf Herz und Nieren testen!

Mein Name ist Thomas und ich vertreibe einige Usenet-Informationsseiten. http://de.usenet-deluxe.com informiert allgemein über das Thema Usenet mit einem Schwerpunkt auf die drei großen Anbieter UseNeXT, Usenet.nl und Binverse. Auf http://de.1usenet.com erhalten interessierte Besucher dagegen einen umfassenden Vergleich und Reviews zu 14 der weltweit bekanntesten Usenet Provider.

Kategorien: Internet Sonstiges

Cookies sollen verboten werden

Nachdem ich erst gestern über das rechtliche Risiko beim Einsatz von “Social-Plugins” wie beispielsweise dem Like-Button von Facebook oder dem neuen Google-”+1″-Button berichtete, kommt heute die nächste Hiobsbotschaft. Alle EU-Mitgliedsstaaten hätten ursprünglich bereits bis Ende Mai 2011 die sogenannte Cookie-Richtlinie umsetzten müssen. Die geplante Vorschrift des § 13 Abs. 8 TMG befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren  und wurde vom Bundesrat bereits beschlossen.

Die Speicherung von Daten im Endgerät des Nutzers und der Zugriff auf Daten, die im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Nutzer darüber entsprechend Absatz 1 unterrichtet worden ist und er hierin eingewilligt hat. Dies gilt nicht, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten elektronischen Informations- oder Kommunikationsdienst zur Verfügung stellen zu können.

Demnach wird eine Datenspeicherung auf dem Gerät des Webseitenbesuchers zukünftig komplett untersagt. Nur zwei Ausnahmen bestehen. Erstens die vorherige Zustimmung des Webseitenbesuchers. Dies scheint aber relativ unpraktikabel, müssten sich doch alle Besucher durch eine regelrechte Flut von Pop-Ups kämpfen. Die zweite Ausnahme betrifft die unbedingte Notwendigkeit. Hierauf werden sich aber bestimmt nur Online-Shops, Banken und Co darauf berufen können.

Im Endeffekt bedeutet das für die meisten Webseiten- und Diensteanbieter praktisch das Ende von Cookies. An der Stelle sollte man auch bedenken, dass sich der Gesetzentwurf zwar primär auf Cookies bezieht, aber der Wortlaut weit über Cookies hinaus geht und alles erfasst, was auf dem Gerät des Nutzers gespeichert wird. Jede Speicherung im Endgerät, ob Cache, Daten für Webapps oder das Setzten von Bookmarks sind davon betroffen.

Aktuell müssen wir abwarten und hoffen, dass der Bundestag dem Gesetz in der jetzigen Form nicht zustimmen wird.

Selbstverständlich kann man auch ohne Cookies vernünftig surfen. Man müsste sich lediglich ein paar Mal mehr einloggen und evtl. anfangs mit ein paar kleinen Problemen leben. Allerdings sehe ich das Hauptproblem ganz wo anders. Was passiert mit den zigtausenden Webseitenbetreiber, die die Vorschrift nicht umsetzten und von einer Abmahnwelle getroffen werden? Ganz zu schweigen von dem Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Webseiten.

Kategorien: Internet Sonstiges

Rechtliches Risiko bei Facebook- und Google+-Button

Sehr viele Blogger und immer mehr “normale Webseiten” wie beispielsweise Golem.de setzten so genannte “Social-Plugins” ein. Unter diesen Begriff fallen beispielsweise der Like-Button von Facebook, der Twitter-Button und der Google-“+1”-Button. Bei spreerecht.de gibt es zwei gute Artikel zum rechtlichen Risiko beim Einsatz solcher Buttons:

Hauptproblem der “Social-Plugins” ist, dass sie sehr wahrscheinlich die IP-Adresse von Besuchern erheben. Theoretisch auch von Besuchern, die nicht Mitglied bei Facebook, Twitter, Google und Co sind. Da die IP-Adresse als ein personenbezogenes Datum eingestuft wird, handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Da es aber noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Einbindung von “Social-Plugins” eine Datenschutzverletzung darstellen, ist die Gefahr abgemahnt zu werden noch eher gering.

Auf jeden Fall sollte aber die Datenschutzerklärung im Impressum entsprechend ergänzt werden. Die potentielle Datenschutzverletzung durch das Einbinden der “Social-Plugins” wird zwar nicht umgangen, aber das Risiko einer Abmahnung wird erheblich gesenkt.

Nachfolgend das Muster einer Datenschutzerklärung von SCHWENKE & DRAMBURG – spreerecht.de, für den Liko-Button von Facebook:

Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins (“Plugins”) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird (“Facebook”). Die Plugins sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel oder ein „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz “Facebook Social Plugin” gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins.

Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand:

Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls Sie kein Mitglied von Facebook sind, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php.

Wenn Sie Facebookmitglied sind und nicht möchten, dass Facebook über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt und mit Ihren bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Facebook ausloggen.

Ebenfalls ist es möglich Facebook-Social-Plugins mit Add-ons für Ihren Browser zu blocken, zum Beispiel mit dem “Facebook Blocker”.

Ebenfalls von SCHWENKE & DRAMBURG – spreerecht.de ein Muster einer Datenschutzerklärung zum “+1”-Button von Google:

Unser Internetauftritt verwendet die “+1″-Schaltfläche des sozialen Netzwerkes Google Plus, welches von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States betrieben wird (“Google”). Der Button ist an dem Zeichen “+1″ auf weißem oder farbigen Hintergrund erkennbar.

Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die eine solche Schaltfläche enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Google auf. Der Inhalt der “+1″-Schaltfläche wird von Google direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Google mit der Schaltfläche erhebt, gehen jedoch davon aus, dass Ihre IP-Adresse mit erfasst wird.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Google sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte Googles Datenschutzhinweisen zu der “+1″-Schaltfläche: http://www.google.com/intl/de/+/policy/+1button.html

Wenn Sie Google Plus-Mitglied sind und nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt und mit Ihren bei Google gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Google Plus ausloggen.

Kategorien: Internet Sonstiges

Google+ Icon in verschiedenen Auflösungen

Trotz meiner bescheidenen Photoshopkünste habe ich mich an einem Google+ Icon versucht. Direkt bei Google gibt es bereits eine Möglichkeit an das Icon zu gelangen, aber mit einer Auflösung von 64 x 64 Pixeln ist dies relativ klein.

Mein Icon steht von 32 bis 1024 Pixel und diversen Zwischenstufen zur Verfügung. Beim Aussehen habe ich versucht es möglichst nahe am Original zu belassen. Lediglich die Ecken sind etwas stärker abgerundet.

Download Google+ Icon Pack

Kategorien: Internet Sonstiges

Google+ – endlich dabei!

Nachdem Google heute wieder die Einladungen für sein neues Social Network geöffnet hat, bin ich seit zwei Stunden nun auch bei Google+ vertreten. Ihr könnt mich gerne in eure Circles aufnehmen. Im Blogheader habe ich bereits ein Icon zu meinem Profil eingebaut. Außerdem gibts unter jedem Beitrag seit ca. zwei Wochen den +1-Button von Google.

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich positiv überrascht bin. Gutes Design, deutlich übersichtlicher und logischer aufgebaut als Facebook und zudem noch um einiges flotter. Mittelfristig könnte ich mir durchaus vorstellen, Facebook den Rücken zu kehren, falls sich der Großteil meiner Kontakte auch bei Google+ einfinden wird. Falls ihr mehr über Google+ erfahren wollte, gibt es bei t3n einen guten Artikel.

Achja die Einladungen sind immer noch möglich, also einfach einen Kommentar hinterlassen, falls ihr auch zu Google+ möchtet!

Kategorien: Internet

Proxy für Windows-Konsole einstellen

In vielen Unternehmen gelangen Notebooks und PCs über einen Proxy ins Internet. Der Browser holt sich dabei meistens über ein automatisches Konfigurationsskript die Proxyeinstellungen. Andere Anwendungen die nicht auf die Proxyeinstellungen des Internet Explorers zugreifen und auch das Konfigurationsskript nicht verarbeiten können, müssen manuell mit den richtigen Daten gefüttert werden.

So auch die Windows Console “cmd”. Hier der Befehl, um die Proxyeinstellungen für das aktuelle Konsolenfenster zu setzen:

set HTTP_proxy=http://my.proxy.server:PORT

Beispielsweise sieht das im Unternehmen dann folgendermaßen aus:

set HTTP_proxy=http://10.16.100.2:8080

Leider gelten die Einstellungen nur pro Konsolenfenster, d.h. bei mehreren geöffneten Fenstern muss der Proxy in jedem eingetragen werden.

Kategorien: Internet Windows Windows 7

Amazon bietet versandkostenfreie Lieferung bei Kleidung

Bekanntlich bietet Amazon ab einem Bestellwert von mehr als 20 Euro eine versandkostenfreie Lieferung. Bei Büchern und Blu-rays ist der Versand immer kostenlos, unabhängig vom Bestellwert.

Ab heute sind nun auch Bekleidung, Schuhe und Handtaschen komplett versandkostenfrei erhältlich. Dies gilt natürlich nur für Artikel, die direkt von Amazon versendet werden. Drittanbieter betrifft die Regelung wie bisher nicht.

Mehr Infos bei Amazon

Kategorien: Internet

Nachfolger von Kino.to online

Sicherlich haben fast alle von euch das Ende von kino.to vor rund zwei Wochen mitbekommen. Laut einem Artikel von Gulli haben einige ehemalige Betreiber von kino.to und des Filehosters Duckload einen Nachfolger des beliebten Streamingportals auf die Beine gestellt. Die Betreiber befinden sich aktuell auf der Flucht und hätten in den letzten Tagen das offizielle Nachfolgerportal video2k.tv vorangetrieben.

Das neue Portal ist komplett werbefrei und soll es auch in Zukunft bleiben. Bei der Entwicklung wurde der Fokus auf Übersichtlichkeit und eine gute Bedienbarkeit gelegt. Nach Aussagen der Betreiber soll video2k.tv nicht mehr von den Ermittlern vom Netz genommen werden können. Dazu wurden bei fünf verschiedenen verschiedenen Domain-Registraren über 50 Domains geschaltet. Außerdem gibt es drei Standorte für die Server. Wird ein Serverstandort abgeschaltet, können die anderen übernehmen und den Betrieb ohne Ausfall weiterführen.

Bei Telemedicus gibt es zudem einen lesenswerten juristischen Artikel über die Frage, ob sich Nutzer von kino.to strafbar gemacht haben. Leider ist die Rechtslage hier nicht eindeutig:

Nutzer von kino.to haben aller Wahrscheinlichkeit nach nichts zu befürchten. Die Rechtslage ist nicht eindeutig und die Beweisführung wäre schwierig bis unmöglich. Da ist es kaum vorstellbar, dass sich eine Staatsanwaltschaft auf viele tausend Verfahren einlässt, um an den Nutzern ein Exempel zu statuieren.

Kategorien: Internet

Schöne Buttons mit CSS3 erstellen

Im Rahmen eines kleinen Webprojekts für mein Studium, habe ich heute ein HTML-Formular erstellt. Da ich unbedingt schöne Buttons wollte, habe ich mich das erste Mal richtig mit CSS3 auseinandergesetzt. Wirklich toll was damit alles möglich ist.

Ich habe mir einen Button mit abgerundeten Ecken, leichtem Farbverlauf und Schatten gebastelt. Der Text hat ebenfalls einen leichten Schattenwurf bekommen und beim drüberfahren wird die Farbe der Buttons gewechselt, mit Animation natürlich. Anzumerken wäre noch, dass alles rein in CSS realisiert wurde und keine Grafiken zum Einsatz kommen. Auch am HTML-Code muss nichts geändert werden. Die Buttons funktionieren im Firefox 4, Opera 11.11 und Chrome 12 einwandfrei. Im IE9 muss man lediglich auf die Animation beim Hovern verzichten.

Hier das Ergebnis. Links im normalen Zustand, rechts wenn man mit der Maus drüberfährt:

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World IPv6 Day

Heute (8. Juni 02:00 bis 9. Juni 02:00) findet der World IPv6 Day statt, an dem der Dual-Stack-Betrieb auf mehreren großen Webseiten getestet wird. Unter anderem nehmen Facebook, Google und T-Online daran teil. Aber auch mein Hoster bietet mir die Möglichkeit daran teilzunehmen, was ich bereits realisiert habe.

Allerdings beschränkt sich der Test auf User, die bereits per IPv6 im Internet unterwegs sind. Für alle Internetnutzer, die noch per IPv4 ans Internet angeschlossen sind, werden keine Unterschiede bermerkbar sein, da alle Webseiten dank des Dual-Stack-Betriebs auch weiterhin über IPv4 erreichbar sind.

Aber auch IPv6-Nutzer sollten im Normalfall keinerlei Probleme bekommen. Dies könnte nur bei der Verwendung von älteren Routern, Browsern oder Betriebssystemen der Fall sein.

Mit der Webseite Test IPv6 kann man die IPv6-Kompatibilität testen. Hier wird unter anderem aufgezeigt, ob man bereits mit IPv6 im Internet surft.

Kategorien: Antary Internet

Gewinnspiel: t3n Abo und zwei Einzelhefte

In Kooperation mit t3n verlose ich ein Abo des t3n Magazins sowie zwei Einzelhefte der aktuellen Ausgabe. Die Fachzeitschrift beschäftigt sich unter anderem mit den Themen Open Source, Webentwicklung, Web 2.0, E-Commerce, Social Media und Typo3.

Das aktuelle Heft (Ausgabe 24) mit dem Titelthema “Social Business” legt den Schwerpunkt auf die Möglichkeiten von Social Media im E-Business. Alle weiteren Themen und ein paar Seiten zum reinblättern gibts hier.

Um an der Verlosung teilzunehmen müsst ihr irgendwo über das Gewinnspiel oder meinen Blog im Allgemeinen berichten. Egal ob per Facebook, Twitter, Foren oder eurem eigenen Blog. Anschließend einen Kommentar mit dem Link zu eurem Beitrag hinterlassen.
Achtet dabei auf eine gültige E-Mail-Adresse! Die Gewinne(r) werden dann per Zufallsprinzip aus allen Kommentaren ausgelost. Ist die E-Mail-Adresse ungültig oder fehlt der Link, wird der Kommentar von der Verlosung ausgeschlossen.

Einsendeschluss ist Sonntag der 19. Juni 2011 um 12 Uhr.

Kategorien: Antary Internet

Sicher surfen und vor Account-Klau schützen

Vor einigen Monaten machte ein Firefox Add-on namens Firesheep auf sich aufmerksam. Damit ist es sehr leicht möglich diverse Accounts zu kapern. Vor allem in WLANs oder größeren Netzwerken ist Vorsicht angebracht. Hier kann ganz einfach Traffic mitgeschnitten und ausgewertet werden. Bei unverschlüsselten Webseiten, wie unter anderem Twitter und Facebook, kann Firesheep ganz einfach eure Cookies übernehmen und somit euren Account kompromittieren.

In den letzten Tagen war von einer neuen Android-App zu hören, die dasselbe über ein gerootetes Android-Smartphone bewerkstelligt. Nach derzeitigem Stand kann FaceNiff Twitter-, YoutubeFacebook-, und Amazon-Accounts ausspionieren. Natürlich ist die Nutzung der Software illegal, aber ihr wisst ja…

Einzig wirksame Gegenmaßnahme ist die Nutzung von verschlüsselten Verbindungen, Stichwort HTTPS bzw. SSL. Allerdings nutzen nicht alle Dienste standardmäßig die verschlüsselte Verbindung. Bei Facebook und Twitter muss man HTTPS erst aktivieren, was sicherlich die wenigsten User machen werden. Hier die entsprechenden Einstellungen:

Beit Twitter findet ihr die Option unter den Einstellungen ganz unten auf der Seite.

Bei Facebook in den Kontoeinstellungen unter Kontosicherheit.

Als Alternative kann ich das Firefox Add-on HTTPS Everywhere empfehlen. Die Erweiterung zwingt den Browser bestimmte Seiten nur noch verschlüsselt über HTTPS anzusurfen. Alle unterstützten Webseiten befinden sich in der Datenbank der Erweiterung.

Force-TLS ist ein ähnliches Add-on, ebenfalls für Firefox.

Für Googles Chrome gibts den KB SSL Enforcer.

PHP: cURL als Alternative für allow_url_fopen

Gestern bekam ich eine Mail von meinem Webhoster, dass ab sofort die aktuellste PHP-Version 5.3.6 zur Verfügung steht. Die neue Version ist nun direkt als Modul in Apache integriert, anstatt wie früher als CGI-Programm. Dadurch sollen sich spürbare Geschwindigkeitsverbesserungen ergeben. Tatsächlich muss ich sagen, dass mein Blog deutlich schneller lädt, vor allem der Admin-Bereich.

Allerdings wurde aus Sicherheitsgründen auch die Funktion “allow_url_fopen” standardmäßig deaktiviert. Damit funktioniert mein kürzlich vorgestelltes Skript zum RSS-Feeds auslesen leider nicht mehr. Den Code habe ich auch zum Anzeigen der “Hartware News” in der Sidebar ganz unten auf der Startseite verwendet. Also was tun? Zurück auf die alte PHP-Version und die bessere Performance herschenken? Nein, kommt nicht in Frage. Also musste mein Skript angepasst werden. War sogar deutlich einfacher als ich anfangs dachte.

Anstatt des bisherigen Codes zum Laden des RSS-Feeds

$xml =simplexml_load_file('http://www.hartware.net/xml/news.rdf

hier die Lösung mit cURL:

$url = "http://www.hartware.de/xml/news.rdf";
$ch = curl_init($url);
curl_setopt($ch, CURLOPT_RETURNTRANSFER, true);
$xml_raw = curl_exec($ch);
curl_close($ch);
$xml = simplexml_load_string($xml_raw)

Kategorien: Coding Internet