Kategorie: Sonstiges

Neues Projekt “SSDblog” ist online

Anfang des Jahres habe ich euch von meinem neuen Projekt “SSDblog” berichtet. Seit gestern Abend ist mein neuer Blog wie versprochen online. Aufgrund diverser anderer Baustellen hat es leider deutlich länger gedauert, als ursprünglich angenommen. Bis auf das Design und ein Artikel ist noch nicht viel online. Im hoffe, dass ich im Laufe der nächsten Woche die ersten Artikel verfassen kann. Bis dahin bleibts leider ein wenig leer.

Falls ihr Anregungen habt oder Fehler im Design findet, meldet euch in den Kommentaren.

Außerdem suche ich immer noch nach Unterstützung. Falls jemand Lust hat ein paar Artikel oder News über SSDs zu verfassen, meldet euch bei mir!

Riesiges Panoramabild vom Mars

Bei Didi bin ich auf ein schönes Panoramabild vom Mars aufmerksam geworden. Das Bild besteht aus 817 kombinierten Einzelbildern, die alle von der US-amerikanische Raumsonde “Opportunity” stammen. Das Bild ist 125 MByte groß und steht under der JPL-Lizenz. Es kann daher frei genutzt werden, sofern keine dort aufgeführte Ausnahme greift.

Zum Mars Panoramabild

Kategorien: Internet Sonstiges

Samsung Galaxy S3 ab 476 Euro!

Vor rund zwei Monaten hat Samsung das Galaxy S3 offiziell vorgestellt. Damals lagen die ersten Preise des Smartphone-Flaggschiffs bei rund 600 Euro. Mittlerweile ist die weiße Version mit 16 GByte ab ca. 530 Euro erhältlich. Die blaue Version kostet aktuell rund 550 Euro.

Mit den Amazon Warehousedeals geht es auch günstiger. Dabei handelt es sich um zurückgesendete Produkte von Kunden. Nach einer Prüfung bietet Amazon diese Produkte deutlich günstiger an. Die Artikel können natürlich leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Oft sind die Artikel jedoch wie neu. Außerdem können die Produkte auch hier 30 Tage kostenlos zurückgesendet werden.

Samsung Galaxy S3 16 GB weiß ab 476 Euro
Samsung Galaxy S3 16 GB blau ab 486 Euro

Punktdichte (ppi) berechnen

Bei Smartphones und Tablets stößt man in letzter Zeit vermehrt auf die Begriffe Punktdichte bzw. Pixeldichte oder auf ppi bzw. PPI. ppi ist die englische Abkürzung für “pixel per inch” und bedeutet auf deutsch soviel wie “Pixel pro Zoll”. Damit wird unter anderem die Detailgenauigkeit von Displays angegeben. Je mehr ppi ein Display besitzt, desto kleiner sind die einzelnen Pixel. Dadurch wird vor allem eine schärfere Darstellung erreicht.

Mit folgender Formel kann die Punktdichte berechnet werden:

Zur Verdeutlichung ein kleines Beispiel. Das Display des neuen Google Nexus 7 Tablet wird mit 1.280 x 800 Pixeln auflösen und 7 Zoll groß sein. Mit der ersten Formel wird die diagonale Punktdichte ermittelt. Diese beträgt die Wurzel aus 1.280² + 800². Das Ergebnis ist abgerundet 1.509. Anschließend diesen Wert durch die Bildschirmgröße in Zoll teilen und man erhält den ppi-Wert. 1.509 durch 7 ergibt also 216 ppi.

Nachfolgend noch ein paar Vergleichswerte:

Produkt Bildschirmgröße Auflösung ppi
Apple iPhone 4s 3,5 Zoll 960 x 640 Pixel 330
HTC One S 4,3 Zoll 960 x 540 Pixel 256
Samsung Galaxy S3 4,8 Zoll 1.280 x 720 Pixel 306
Monitor 24 Zoll 1.920 x 1.200 Pixel 94

Reisebericht Taipeh, Taiwan 2012

Wie versprochen folgt heute der Reisebericht von meinem Besuch in Taiwan. Leider mit einiger Verspätung, da ich bisher keine Zeit gefunden habe. Im Auftrag von Hartware.net bin ich auf die Computex 2012 gereist, die vom 5. bis zum 9. Juni in Taipeh stattfand. Ich bin jedoch einige Tage davor angereist, um noch die Stadt zu erkunden. Immerhin war dies mein erster Besuch in Taiwan.

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Kategorien: Privat Sonstiges

Ist Autofahren mit Flip-Flops erlaubt?

Die Sonne scheint, es ist warm draußen und der Sommer hat begonnen. Jedes Jahr fragen sich viele Autofahrer, ob sie mit Flip-Flops Auto fahren dürfen.

Ohne festes Schuhwerk Auto zu fahren ist generell nicht verboten. Neben Schlappen und Flip-Flops darf beispielsweise auch Barfuß gefahren werden. Selbst bei einer Polizeikontrolle können Fahrer ohne Schuhe nicht belangt werden. Bei einem Unfall droht allerdings ein Bußgeld. Außerdem sollte man sich im Klaren sein, dass die Füße ohne geeignetes Schuhwerk leicht von den Pedalen abrutschen können und der benötigte Pedaldruck für starkes Bremsen nur schwierig aufzubauen ist. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass sich Flip-Flops und andere ungeeignete Schuhe in den Pedalen verheddern und diese blockieren können.

Autofahren kann man also mit allen Arten von Schuhen und auch Barfuß. Nichtsdestotrotz ist dies sehr leichtsinnig und man sollte sich der eigenen Verantwortung gegenüber Mitfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern bewusst sein.

 

Kategorien: Sonstiges

imo.im importiert Meebo Chatlogs

Kurzmeldung zum Meebo Messenger, der zum 11. Juli eingestellt wird.
Der Alternativdienst imo.im bietet seit wenigen Tagen die Möglichkeit seine gesammelten Chatlogs aus dem Meebo Messenger zu importieren. Dazu wählt man in den Einstellungen den Punkt “Chatverlauf importieren” und kann anschließend das von Meebo unter diesem Link bereitgestellte Zip-File hochladen.

Leistungsschutzrecht sehr problematisch für Blogs

Derzeit nutzt die Bundesregierung die umfassende Berichterstattung zur EM 2012, um in deren Schatten diskussionswürdige Gesetze auf den Weg zu bringen. Das war auch in den letzten Jahrzehnten der Fall und dürfte auch in den kommenden Jahren weiter praktiziert werden. Soweit nichts neues. Bis zur Sommerpause im Juli soll das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verabschiedet werden.

Was ist das Leistungsschutzrecht?

Mit dem Leistungsschutzrecht sollen die Rechte von Verlagen gestärkt werden. Der Hersteller eines Presseerzeugnisses soll dieses im Netz besser schützen können. Dafür erhält er das ausschließliche Recht, seine Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet zu veröffentlichen. Gewerbliche Anbieter müssen künftig an die Verlage zahlen, wenn sie die Artikel für das eigene Angebot nutzen wollen. Primär sind damit vor allem Nachrichtenportale und Suchmaschinen betroffen.

Warum ist das Leistungsschutzrecht problematisch?

Das hört sich im ersten Augenblick nicht schlecht an. Die Probleme liegen allerdings im Detail, denn der Entwurf ist in mehreren Punkten so unklar, dass es hundertprozentig zu juristischen Streitigkeiten führen wird. Obwohl private Nutzer davon nicht betroffen sind, werden die meisten Blogger als gewerbliche Nutzer angesehen. Schon ein einziges Werbebanner, eine kleine Google Adsense-Anzeige oder ein Flattr-Button genügen. Ob überhaupt und wieviel Geld eingenommen wird ist nicht von Bedeutung.

Der zweite Punkt ist fast noch kritischer zu beurteilen. Laut Entwurf des Leistungsschutzrechts sollen selbst “kleine Teile” eines Textes geschützt sein. Hier könnte es in Zukunft also ausreichen, nur wenige Wörter einer Überschrift in einer Verlinkung zu übernehmen, um abgemahnt zu werden. Auch viele Tweets oder Facebook-Einträge, die auch nur in entferntestet Weise mit einer gewerblichen Tätigkeit in Verbindung zu bringen sind, wären mit dem neuen Leistungsschutzrecht abmahnfähig.

Gegenmaßnahmen für Blogger?

  • beten, dass das Leistungsschutzrecht nicht verabschiedet wird
  • komplett als privater Nutzer bloggen
  • keine Verlinkungen mehr
  • Blog schließen

Persönliches Fazit

Meiner Meinung nach ist das Leistungsschutzrecht ein direkter Angriff auf die Freiheit des Internets. Selbst die ursprünglichen Ziele lassen sich damit nicht verwirklichen und es wird zu unzähligen Rechtsstreitigkeiten kommen. Eine Hoffnung besteht allerdings noch: das Leistungsschutzrecht könnte verfassungswidrig sein.

Einen sehr ausführlichen Artikel zu allen Aspekten des Leistungsschutzrechts gibts bei iRights. Auch Stefan Niggemeier hat einen sehr lesenswerten Artikel veröffentlicht.

Kategorien: Internet Sonstiges

Meebo Messenger wird ab 11. Juli 2012 eingestellt

Nachdem im Vorfeld bereits einige Gerüchte die Runde machten, gab es am 4. Juni 2012 die offizielle Ankündigung: Google kauft Meebo. Kurz darauf gab es viele negative Stimmen von Benutzern, die Angst hatten, dass Google den beliebten Meebo Messenger einstellen wird. Zu Recht. Rund eine Woche nach dem Kauf gab Meebo bekannt, alle Dienste außer die Meebo Bar einzustellen. Neben dem Meebo Messenger sind auch “Sharing on Meebo”, “Meebo Me” und alle “Meebo Mobile Apps” davon betroffen. Die genannten Dienste laufen noch bis zum 11. Juli 2012.

Die Nutzer des browserbasierten Instant-Messengers können über eine speziell eingerichtete Seite alle Chatlogs sichern. Diese Seite ist jedoch auch nur bis zum 11. Juli 2012 verfügbar. Danach werden alle Daten gelöscht. Ebenso bietet Meebo die Möglichkeit, einen bestehenden Account sofort zu löschen.

 

Lovefilm streamt jetzt auch in Full-HD

Die mittlerweile zu Amazon gehörende Online-Videothek Lovefilm bietet seit kurzem bei einigen Serien und Filmen Streaming in HD. Allerdings nur in Deutschland und Großbritannien. Je nach Geschwindigkeit der Internetanbindung wird automatisch in 720p oder 1080p gestreamt. 720p ist dabei ab Mbit/s und 1080p ab 12 Mbit/s möglich. Bei schwankender Bandbreite wird die Qualität dynamisch angepasst. Ein Film in Full-HD (1080p) mit zwei Stunden Laufzeit soll laut Lovefilm etwa 10 GByte groß sein.

Welche Filme und Serien bereits in HD verfügbar sind, kann direkt bei Lovefilm nachgeschaut werden.

Kategorien: Internet Sonstiges

UHDTV kommt mit 4K und 8K Auflösung

Die ITU (International Telecommunication Union) hat vor wenigen Tagen den kommenden UHDTV-Standard festgelegt. Den Nachfolger von Full-HD (1.920 x 1.080 Pixel) wird es in zwei Ausprägungen geben. Zum einen UHDTV 4K mit einer Auflösung von 3.840 x 2.160 Pixeln und zum anderen UHDTV 8K mit einer Auflösung von 7.680 x 4.320 Pixeln. Das Bild ist bei 8K genau viermal so hoch und so breit wie Full-HD.

Obwohl der britische Sender BBC zu Olympia 2012 bereits einige Wettkämpfe in UHDTV 8K zeigen will, werden die Anwendungsgebiete für Privatpersonen noch viele Jahre auf sich warten lassen. Neben bezahlbaren Fernsehern fehlen auch noch ein effizienter Videocodec (z.B. H.265) und bzw. oder neue Speichermedien. Außerdem hat sich in der deutschenTV-Landschaft noch nicht einmal HDTV durchgesetzt. Erstes sinnvolles Anwendungsgebiet dürften demnach Bildschirme sein, um die bisherige maximale Auflösung von 2.560 x 1.600 Pixeln zu übertreffen.

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Alle Stadien der EM 2012 anschauen

In einer Woche beginnt die EM 2012 in Polen und der Ukraine. Passend dazu können nun bei Google Maps alle acht Stadien genauer betrachtet werden. Nachfolgend die Links zu den einzelnen Stadien:

Polen

Ukraine

Kategorien: Internet Sonstiges

Online Poker: sicherer zocken

Die Deutschen sind ein Volk der Spieler, zumindest wenn man den Aussagen aus einer Studie der TÜV Trust IT Glauben schenken darf. Darin hieß es vor Kurzem, dass Deutschland weltweit auf Platz 2 der Poker-verrückten Länder liegt. Offenbar haben viele Spieler großes Vertrauen in Online-Poker-Räume – doch ist das gerechtfertigt? Wie sorgen die Poker-Betreiber für die Sicherheit der Daten und des Geldes ihrer Kunden? Wir haben uns vier wichtige Punkte näher angeschaut.

1. Download sichern

Die Grundvoraussetzung, um überhaupt Poker spielen zu können, ist in vielen Fällen der Download der entsprechenden Software. Ein solcher Download ist immer eine Schwachstelle, denn hierbei kann unbemerkt Schadsoftware auf dem Computer landen. Daher stellen die Poker-Anbieter sicher, dass kein Angreifer auf die eigentliche Datei zugreifen kann. Das tun sie, indem sie den Download nur über eine verschlüsselte Verbindung (zu erkennen am https) anbieten. Neben dieser Verschlüsselung zwischen Kunde und Website ist zusätzlich meist auch noch die Verbindung zwischen Server und Software verschlüsselt.

2. Zugang sichern

Ist der Download einmal sicher über die Bühne gebracht, kommt die nächste Sicherheitslücke: die Anmeldung. In der Regel ist der Account mit Benutzername und Passwort gesichert, ein relativ „weicher“ Schutz. Besser ist es, wenn der Spieler zusätzlich ein sogenanntes RSA-Token erhält. Es gibt Poker-Anbieter, die ihren Kunden ein solches Gerät zur Verfügung stellen. Es zeigt ein Einmal-Passwort an, das im Gerät selbst erzeugt wird. Will sich der Spieler anmelden, muss er neben Benutzername und Passwort auch diese Zahl eingeben. Sie wird mit den auf dem Server des Anbieters nach dem selben Prinzip erzeugten Zahl abgeglichen.

3. Mischen sichern

Wichtigstes Instrument der Spieler sind die 52 Karten, die beim Poker verwendet werden. Aus ihrer Zahl geben sich für das Mischen 52! Möglichkeiten. Damit das Spiel fair verläuft, müssen alle Möglichkeiten gleich wahrscheinlich sein. Um das zu gewährleisten werden Zufallsgeneratoren verschiedenster Art eingesetzt.

4. Fairness sichern

Sind die oben genannten Schritte gewährleistet, kann der Spieler davon ausgehen, dass das Spiel sicher ist. Eine weitere Gefahrenquelle sind jedoch illegale Absprachen, die Spieler untereinander treffen, um auf betrügerische Art und Weise an Geld zu kommen. Natürlich sind die Pokerräume auch gegen ein solches Vorgehen gesichert. Wenn sich zwei Menschen absprechen, spielen sie anders als „normal“. Ein spezielles Software-System erkennt solche Abweichungen und meldet sie an ein Sicherheitsteam. Dieses geht jeder einzelnen Meldung nach und sperrt ggf. betroffene Konten.

Der Beitrag wurde mit der Hilfe von der Mediazin Gruppe erstellt.

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Kostenlose Schufa-Auskunft einholen

Seit April 2010 haben Verbraucher das Recht, einmal im Jahr kostenlos ihre Schufa-Daten einzusehen. Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt zum Beispiel Daten über Girokonten, Kreditkarten oder Leasingverträge. Wenn ein Kunde einen Kredit möchte, können Banken diese Daten abfragen und so die Bonität ihrer Kunden prüfen.

Deshalb ist es sinnvoll, seine Schufa-Daten auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren. Nachfolgend eine kleine Hilfestellung, wie die Anfrage gestellt werden kann.

Wie stelle ich eine kostenlose Schufa-Auskunft?

  1. Die Seite www.meinschufa.de besuchen und dort das Anfrageformular als PDF herunterladen.

  2. Formular ausdrucken und ausfüllen
  3. Beidseitige Kopie des Personalausweises anfertigen und beilegen
  4. Formular mit Kopien per Post an folgende Adresse senden:

    SCHUFA Holding AG
    Postfach 61 04 10
    10927 Berlin

Die Antwort mit allen gewünschten Daten sollte spätestens nach sechs Wochen per Post eintreffen. Obwohl des Verfahren als kostenlos betitelt ist, müssen die Portokosten für den Brief selbst übernommen werden.

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Höhere Urheberabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

Ab dem 1. Juli 2012 werden USB-Sticks und Speicherkarten deutlich teurer. Grund dafür sind höhere Urheberrechtsabgaben. Aktuell liegen die Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten pauschal bei 10 Cent pro Stück. Durch den neuen Tarif, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, sollen die Urheberabgaben bis auf 1,95 Euro steigen. Zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Vereinbarung über USB-Sticks und Speicherkarten zwischen den Verwertungsgesellschaften (ZPÜ, VG-Wort, VG Bild-Kunst) und den Interessenverbänden der Branche ist 2011 ausgelaufen. Nachdem bei den Neuverhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte, haben die Verwertungsgesellschaften den Tarif nun einseitig festgesetzt. Der Branchenverband Bitkom beabsichtigt die Abgabenhöhe in einem Verfahren untersuchen zu lassen. Bis zu einer endgültigen Klärung können aber noch mehrere Monate vergehen.

Überblick Urheberrechtsabgaben (zuzüglich Mehrwertsteuer 7%):

Produkt Aktuell ab 1. Juli 2012
USB-Sticks kleiner gleich 4 GB 10 Cent 0,91 Euro
Speicherkarten kleiner gleich 4 GB 10 Cent 0,91 Euro
USB-Sticks größer 4 GB 10 Cent 1,56 Euro
Speicherkarten großer 4 GB 10 Cent 1,95 Euro

 

Ein USB-Stick mit 8 GByte ist derzeit ab ca. 4 Euro erhältlich. Bei einer zusätzlichen Abgabe von 1,56 Euro zzgl. Mehrwertsteuer würde der Preis um ca. 40 Prozent steigen.

Kategorien: Hardware Sonstiges