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Schnelles Internet in Deutschland – diese Fakten sollten Sie kennen!

DSL Modem

Mehr als 90 Prozent aller deutschen Haushalte verfügen über einen Computer. Das Surfen im Internet ist für die meisten Bundesbürger ebenso selbstverständlich wie das Online-Shopping. Dennoch liegt Deutschland hinsichtlich der Datenübertragungsraten nur knapp über dem Durchschnitt aller EU-Mitgliedstaaten. Wann können Verbraucher hierzulande mit schnelleren Internetverbindungen rechnen?

Deutschland liegt bei der Internetverfügbarkeit unterhalb des EU-Durchschnitts

Als schneller Internetanschluss gilt ein Breitbandanschluss mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 30 Megabit in der Sekunde. Von dieser Leistung ist das Internet in vielen deutschen Städten und Regionen noch weit entfernt. Im Vergleich mit den vergangenen Jahren nahm der Anteil aller Unternehmen, die über schnelle Internetverbindungen verfügen immerhin um vier Prozentpunkte zu. Mit diesen Werten liegt Deutschland immer noch unterhalb des EU-Durchschnitts, der in diesem Zeitraum sechs Prozent betrug. Außerdem sind sowohl Mobilfunk und Internet deutlich langsamer als von den Anbietern versprochen. Die tatsächlich gebuchte Internet-Bandbreite steht lediglich einem kleinen Teil der Kunden zur Verfügung. Aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass andere EU-Länder im Internet-Sektor bessere Leistungen anbieten als Deutschland. Wirtschaftsfachleute warnen bereits seit längerem davor, dass zu langsame Internetverbindungen sich auf Deutschland als größte Volkswirtschaft in Europa nachteilig auswirken könnten. Vor allem in ländlichen Regionen kann die Verfügbarkeit des Internets nicht mit den Anforderungen mithalten. Von einer Unterversorgung im Netz sind hauptsächlich mittelständische Unternehmen und Privathaushalte betroffen.

Effiziente Kommunikation nur über das Internet möglich

Dabei wachsen die Datenmengen in den Betrieben durch die kontinuierliche Vernetzung und den zunehmenden Einsatz vom Computern immer weiter an. Wenn eine effiziente Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden nicht möglich ist, macht sich dies im Endeffekt durch sinkende Umsatzzahlen bemerkbar. Deshalb kritisieren auch Wirtschaftsverbände, dass schnelles Internet in Deutschland noch nicht flächendeckend verfügbar sei. Der Bundesverband der Industrie machte erst kürzlich darauf aufmerksam, dass auch Bewerber ihre Entscheidung für einen Arbeitsplatz von der Internetverfügbarkeit am neuen Wohnort abhängig machten. Viele private Anwender nutzen das Internet auch um ihre Einkäufe online zu tätigen und zum Spielen online. Städte und Gemeinden mit schwachen Netzverbindungen werden bei der Wahl des Wohnsitzes oft nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund werden derzeit einige Kommunen selbst aktiv. Ein Landkreis im Schwarzwald plant beispielsweise den Bau eines eigenen Glasfasernetzes, um Betriebe und Einwohner vor Ort zu halten. In diesem Zusammenhang verwundert es, dass die deutsche Politik bereits seit den 1980-er Jahren über eine flächendeckende Verlegung von Glasfasernetzen diskutiert.

Moderne Netze mit hohen Übertragungsraten gefordert

Mit modernen Netzen sind Übertragungsraten von bis zu 300 Megabit pro Sekunde möglich. Bislang konnten die wenigsten dieser Projekte realisiert werden. Zu den Hauptgründen zählt der Interessenkonflikt zwischen den politischen Entscheidern und den Internet-Anbietern. Wie die politischen Parteien jetzt in ihrem Sondierungspapier veröffentlichten, soll der Ausbau der Gigabit-Netze spätestens im Jahr 2025 abgeschlossen sei. Damit können Surfgeschwindigkeiten bis zu 1000 Megabit pro Sekunde erreicht werden. Derzeit wird die vertraglich vereinbarte Höchstgeschwindigkeit beim Internet in vielen Regionen nur zu 50 Prozent erreicht. Diese Lücken in der Breitbandversorgung stellen für zahlreiche Unternehmen im internationalen Wettbewerb ein Problem dar. Auch Privatkunden machen häufig die Erfahrung, dass im Gegensatz zur Fernsehwerbung für schnelles Internet der eigene Highspeed-Zugang viel langsamer ist. Dabei haben sich die meisten Anbieter mit einem Vertragszusatz gegenüber den Kunden rechtlich abgesichert. Wenn in den AGB’s der Anhang “maximal” oder “bis zu“ auftaucht bedeutet dies für den Kunden, dass die Internetleitung nicht zwingend rund um die Uhr die gesamte Bandbreite bieten muss.

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EU verschlechtert Rechte deutscher Verbraucher bei Telefon- und Internetanbieterwechsel

EU Flagge

Die EU möchte europaweite Regeln für den Wechsel zwischen Telefon- bzw. Internetanbietern einführen. Dumm nur, dass Verbraucher in Deutschland durch die neue Regelung zukünftig höchstwahrscheinlich deutlich schlechter gestellt werden.

Ziel der EU ist es, einen europaweit einheitlichen digitalen Binnenmarkt ins Leben zu rufen, damit in allen EU-Ländern die gleichen Regeln gelten. Neben neuen Regeln zum Urheberrecht soll nun auch der Telekommunikationsmarkt angegangen werden. Der “europäische Kodex für die elektronische Kommunikation” soll den Rechtsrahmen für den Telekommunikationsmarkt an die aktuellen Marktentwicklungen anpassen. Grundsätzlich ist das Vorgehen zu begrüßen, da sich der Markt schnell wandelt und eine Überarbeitung dringend notwendig ist. Dennoch werden deutsche Verbraucher mit großer Wahrscheinlichkeit als Verlierer aus dieser Umstellung hervorgehen.

Aktuell sind wir in Deutschland gut aufgestellt. Beim Wechsel des Telefon- bzw. Internetanbieters darf die Versorgung nur maximal einen Kalendertag unterbrochen werden. Funktioniert das nicht, muss der bisherige Anbieter die Leistung wieder erbringen und darf gleichzeitig nur 50 % des Preises verlangen. Dies soll als Anreiz für einen schnellen und reibungslosen Wechsel auf der Seite des Betreibers dienen.

Der aktuelle Entwurf der EU-Richtlinie sieht vor, dass die Frist auf einen Werktag erhöht wird. Samstag, Sonntag und Feiertage zählen also nicht mehr mit. Des Weiteren fällt die 50-%-Regelung bei Wechselproblemen weg und Verbraucher müssten die vollen Gebühren bezahlen. Außerdem muss nicht mehr wie bisher tagesgenau abgerechnet werden, sondern monatlich. Im dümmsten Fall müssten Verbraucher dann den gesamten Monat bezahlen, obwohl sie nur einen Tag genutzt haben. Darüber hinaus lässt die Neuregelung einigen Spielraum und es ist nicht klar, ob überhaupt alle beteiligten Anbieter verpflichtet werden. Dies könnte zu unschönen und langwierigen Schuldzuweisungen zwischen den Anbietern führen. Eine weitere Verschlechterung gibt es bei Umzügen. Sofern der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, gilt bisher ein Sonderkündigungsrecht. Dieses ist zukünftig nicht mehr vorgesehen.

Deutsche Verbraucher werden also nur Verschlechterungen erhalten, sofern die EU-Richtlinie wie vorgesehen beschlossen wird. Verbraucherschützer schlagen Alarm und warnen, aber vermutlich wird es schon zu spät sein. Der finale Entwurf wird zeitnah erwartet. Die darauffolgende Verhandlung zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat der Europäischen Union gilt nur als Formsache und lässt keine großen Hoffnungen aufkommen. Bleibt die Frage, warum sich die Bundesregierung im EU-Rat nicht für den Erhalt der deutschen Verbraucherschutzstandards eingesetzt hat…

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Reisebericht Vancouver Kanada – Palo Alto Networks Ignite 2017

Beruflich habe ich schon seit einigen Jahren mit den Firewalls der Firma Palo Alto Networks zu tun. Aus diesem Grund hat es mich sehr gefreut, dass ich dieses Jahr das erste Mal an der Ignite Cybersecurity Conference von Palo Alto Networks teilnehmen durfte. Die Ignite 2017 fand vom 12. bis zum 15. Juni 2017 in Vancouver, Kanada statt. Als Location diente das wundervolle, direkt am Meer gelegene Vancouver Convention Center.

Am Sonntagabend fand eine DACH Welcome Reception zur Einstimmung auf das viertägige Ignite-Programm statt. Bei lockerer Atmosphäre und mit tollem Blick auf den Vancouver Hafen konnte ich erste Kontakte mit einigen Mitarbeitern von Palo Alto und anderen Kunden knüpfen.

Der erste Tag begann mit einem 5-Kilometer-Lauf für einen guten Zweck, den ich aber aufgrund von anhaltendem Jetlag nicht wahrgenommen habe. Anschließend folgten erste UTDs (Ultimate Test Drives) und HOWs (Hands-on Workshops).

Richtig spannend wurde es dann am Dienstag, als die “General Session” startete. Ich konnte mir einen Platz in der siebten Reihe sichern und war gespannt auf die Neuankündigungen.

Auch Nir Zuk, Gründer von Palo Alto Networks gab sich die Ehre und erzählte auf der Bühne ein wenig über seine zukünftigen Pläne. Selbstverständlich trug er wieder eins seiner legendären T-Shirts mit Affenmotiv. Alles in allem war ich von den Ankündigungen etwas enttäuscht, aber macht euch selbst ein Bild:

Zu zukünftigen PAN-OS-Versionen oder neuer Hardware wurde nichts berichtet, was allerdings fast zu erwarten war. Schließlich wurde erst im Februar 2017 neue Hardware und PAN-OS 8.0 vorgestellt.

Weiter ging es am Dienstagnachmittag mit diversen Breakout Sessions. Dahinter verbergen sich technische Vorträge, die in diverse Themengebiete geclustered wurden.

Am Mittwoch nahm ich mit 23 anderen Teilnehmern an der Cyber Range teil. In dieser Simulation war man Firewall-Admin einer Firmenumgebung mit Servern, Clients und sogar einem Produktionsnetz. Ziel war es das Firmennetz gegen verschiedenste Angriffe von außen und innen zu verteidigen. Dabei wurde die neueste Schadsoftware aus dem Internet (nur wenige Minuten alt) besorgt und quasi live auf die simulierte Firmenumgebung losgelassen. Die Session ging vier Stunden und war wirklich sehr interessant und eine tolle Erfahrung. Anschließend folgten für mich weitere Breakout Sessions, bevor später die Abendveranstaltung startete.

Dafür mietete sich Palo Alto Networks das BC Place Stadium und baute es zu einer tollen Location mit diversen Essens- und Spielmöglichkeiten um. Als Music-Act wurde die in den USA berühmte Rockband “Lifehouse” aufgeboten.

Am Donnerstag folgten nochmals diverse Breakout Sessions. Während viele Teilnehmer schon die Heimreise angetreten haben, habe ich noch die Zertifizierung zum Palo Alto Networks Certified Network Security Engineer (PCNSE) gewagt. Diese war bei rechtzeitiger Anmeldung sogar kostenlos. Trotz vieler kniffliger Fragen habe ich am Ende bestanden und darf mich über meine Zertifizierung zum PCNSE freuen!

PAN PCNSE7 Logo

Vancouver, eine schöne Stadt

Abgesehen von der Ignite hat Vancouver eine Menge zu bieten. Glücklicherweise war ich etwas länger vor Ort und konnte diese wunderschöne Stadt noch ein wenig genießen.

Wer in Vancouver ist, sollte auf jeden Fall einen Abstecher auf die kleine Halbinsel Granville Island, südlich von Downtown, machen. Das lebendige Einkaufs- und Kulturviertel kann mit diversen Shoppingmöglichkeiten und vielen Essensgelegenheiten aufwarten. Besonders interessant fand ich den Granville Island Public Market. In diesem Gebäude befinden sich viele kleine Shops und Stände, die diverse Leckereien anbieten. Besonders angetan haben es mir die Donuts von  Lee’s Donuts. Wer Mitbringsel für daheim sucht, sollte hier auch fündig werden.

Ein weiteres Must-See ist der über 400 Hektar große Stanley-Park, welcher viele tolle Plätze bietet und eine perfekte Zuflucht vor dem hektischen Stadtleben bietet.

Aber auch das Stadtzentrum (Downtown) hat einiges zu bieten:

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Laptop günstig finanzieren – einfach und unkompliziert zum neuen Laptop

Geld

Viele kennen es: mit der Zeit wird der Laptop immer langsamer und auch der Akku hält längst nicht mehr so lange wie am Anfang, so dass der Platz für den transportablen Rechner eben doch direkt neben der Steckdose ist. Manchmal lässt sich nicht einmal mehr das neue Betriebssystem installieren. Spätestens jetzt denken viele Laptop-Nutzer über ein neues Gerät nach. Besonders Menschen, die auch beruflich auf den Laptop angewiesen sind, brauchen schnell einen Ersatz.

Laptop-Preise variieren je nach Anforderung

Obwohl Laptops längst nicht mehr so teuer sind wie noch vor einigen Jahren, haben die Geräte ihren Preis. Dabei variiert der Preis abhängig von den individuellen Bedürfnissen des Nutzer sowie der gewünschten Ausstattung. Für Leute, die mit ihrem Laptop nur ein wenig im Internet surfen möchten oder einfache Bürojobs erledigen, reichen Laptops mit einer geringeren Ausstattung aus. Anders sieht das allerdings bei Nutzern aus, die Games spielen oder anspruchsvolle Jobs erledigen, für die schnelle Prozessoren oder Festplatten mit viel Speicherplatz benötigt werden. Laptopnutzer müssen hier deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Qual der Wahl: den passenden Laptop finden

Nutzer sollten sich vor dem Kauf eines neuen Geräts zunächst Gedanken über die notwendige Ausstattung machen. Was soll mit dem Laptop tatsächlich gemacht werden? Das ist die wichtigste Frage, die jeder individuell beantworten muss. Der Kaufpreis sollte bei der Kaufentscheidung nicht das primär ausschlaggebende Kriterium darstellen. Denn nur wenn Ausstattung und Leistung passen, wird der Nutzer mit dem neuen Laptop zufrieden sein und nicht bereits zeitnah wieder nach alternativen Geräten Ausschau halten. Auch preislich zahlt sich unter Umständen eine etwas teurere, aber qualitativ hochwertige Entscheidung im Vergleich zu mehreren günstigen Anschaffungen langfristig aus.

Auf die richtige Finanzierung kommt es an

Mittlerweile gibt es viele Vergleichsportale, die dabei helfen den günstigsten Preis für den gewünschten Laptop zu finden. Wenn das passende Angebot erst einmal entdeckt ist, stellt sich im nächsten Schritt die Frage nach der Finanzierung. Menschen, die zum Kaufzeitpunkt nicht über die erforderliche Summe verfügen, können unterschiedliche Finanzierungsmethoden nutzen. Für Selbstständige und Freiberufler, die zum Teil aufgrund eines unregelmäßigen Einkommens Schwierigkeiten mit einem herkömmlichen Bankkredit haben, stellt ein Kredit von privat eine geeignete Möglichkeit dar. Die Beantragung und Auszahlung des Geldes erfolgt nicht weniger unkompliziert als bei der Bank. Wegen der privaten Geldgeber haben hier auch Menschen mit einer mittelmäßigen Bonität, die z.B. aus schwankenden Einnahmen resultieren kann, eine höhere Chance auf einen Kredit, mit dem dann der neue Laptop finanziert werden kann.

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Amazon Aktie erstmals über 1.000 US-Dollar

Amazon Logo

Vor rund zwei Wochen konnte Amazon einen historischen Handelstag feiern: Vor 20 Jahren, am 15. Mai 1997, ging das damalige Internet-Start-up Amazon an die Börse. Kurze Zeit später folgt nun ein weiterer historischer Tag: Die Aktie von Amazon (AMZN) notierte an der New Yorker Börse heute kurz nach Handelsstart das erste Mal über der Marke von 1.000 US-Dollar.

Amazon Aktie

Die Aktie wurde seinerzeit für 18 US-Dollar an die Anleger ausgegeben. Nach drei Aktiensplits in den späten 1990er-Jahren entspricht dies einem Ausgabekurs von lediglich 1,50 US-Dollar. Wer also von Anfang an in die Aktie investiert gewesen und auch geblieben wäre, hätte heute einen wahnsinnigen Gewinn. Aus einer Investition von 1.000 US-Dollar wären bis heute genau 666.666 US-Dollar geworden. Außer dem Chef Jeff Bezos wird sich wohl niemand mehr finden lassen, der so lange durchgehalten hat ;-)

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Bundestag beschließt automatisierten Zugriff auf biometrische Passdaten

Die Bundesregierung Logo

Der Deutsche Bundestag hat letzten Donnerstagabend (18.05.2017) den Gesetzesentwurf zur “Förderung des elektronischen Identitätsnachweises” verabschiedet. Die große Koalition konnte sich gegen die Stimmen von Linken und Grünen durchsetzen. In den Medien liest man sehr wenig bis gar nichts davon, obwohl das neue Gesetz von Juristen und Datenschützern sehr kritisch gesehen wird und einen großen Einschnitt der Bundesbürger bedeutet.

eID-Funktion des neuen Personalausweises automatisch aktiviert

Primär soll durch das Gesetz die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ausgeweitet werden. Nur rund ein Drittel der 51 Millionen neuen Personalausweise wurden für eID freigeschaltet. Davon wiederum nur 15 Prozent, also ca. 2,5 Millionen Bürger, haben die Onlinefunktion überhaupt schon einmal genutzt. Das möchte die Bundesregierung ändern und wird mit dem Gesetz die eID-Funktion aller Personalausweise im Scheckkartenformat zukünftig automatisch aktivieren. Das eigentliche Problem der geringen Nutzung wird dadurch aber nicht behoben, was in meinen Augen hauptsächlich an den spärlichen Nutzungsangeboten liegt.

Im Vorfeld der Abstimmung kritisierten Datenschützer die automatische Aktivierung und verwiesen auf eine Beeinträchtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Zumindest diesen Teil hat sich die Koalition zu Herzen genommen und das Gesetz vor der Verabschiedung leicht nachgebessert. Demnach sind alle Meldeämter verpflichtet, über die künftig standardmäßig aktivierte eID-Funktion zu berichten und über die nachträgliche Deaktivierung aufzuklären.

Muster des Personalausweises (Bild: Bundesministerium des Inneren)

Muster des Personalausweises (Bild: Bundesministerium des Inneren)

Automatisierter Zugriff auf biometrische Daten und Fotos

Das Gesetz enthält allerdings einen zweiten Punkt, der noch kritischer zu sehen ist. Damit wird zukünftig fast allen Behörden ein automatisierter Zugriff auf Pass- und Personalausweisdaten inklusive Fotos ermöglicht. Der Zugriff soll ohne Bedingungen und Einschränkungen erfolgen können.

Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Steuerfahndungsdienststellen der Länder, der Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter dürfen das Lichtbild zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren abrufen. (§ 25 Absatz 2 PAuswG in der neuen Fassung)

Bislang war ein automatisierter Zugriff nur in begründeten Situationen bzw. Ausnahmefällen erlaubt. Außerdem war der Zugriff für Steuerfahnder, Zollverwaltung, Polizei- sowie Ordnungsbehörden beschränkt. Geheimdienste hatten bisher keinen Zugriff.

Bundesweite Biometriedatenbank?

Laut Gesetz darf keine Biometriedatenbank errichtet werden: “Eine bundesweite Datenbank der biometrischen Merkmale wird nicht errichtet. (§ 26 Absatz 4 PAuswG)”. Mit der Gesetzesänderung würde eine solche Datenbank aber quasi durch die Hintertür ermöglicht, denn die Geheimdienste haben nun einen uneingeschränkten, automatisierten und nicht protokollierten Zugriff auf alle Daten.

Der Chaos Computer Club (CCC) teilt in einer Stellungnahme mit: “Der nun vorgesehene automatisierte Zugriff von Geheimdiensten auf die biometrischen Passbilder in elektronischer Form wäre ein Schritt in eine umfassende und kaum kontrollierte Überwachung.” Ebenfalls scharfe Kritik kommt vom ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, welcher von einer “datenschutzrechtlichen Ungeheuerlichkeit” und “Big-Brother-Gesetz” spricht. Längerfristig sei laut Schaar damit zu rechnen, dass die Behörden die De-facto-Biometriedatenbank für eine automatische Videoüberwachung mit Gesichtserkennung nutzen würden.

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Schlechter SAT-Empfang: Signalstärke und Signalqualität verbessern

DVB-S Logo

In den Kommentaren zu meinem Artikel “SAT-Empfang: Unterschied zwischen Signalqualität und Signalstärke” tauchen immer wieder Fragen zu schlechter Signalqualität und Signalstärke auf. Aus diesem Grund möchte ich die Ursachen eines schlechten SAT-Empfangs genauer erläutern und mögliche Lösungen aufzeigen.

Grundsätzlich möchte ich aber darauf hinweisen, dass die angezeigte Signalstärke sowie Signalqualität sehr stark vom verwendeten Sat-Tuner abhängig ist. Beispielsweise können ein Samsung-TV mit eingebauten Sat-Tuner und ein externer Sat-Receiver am gleichen Kabel unterschiedliche Werte aufweisen. Aus diesem Grund sollte man die angezeigten Werte auch nicht allzu ernst nehmen. Sofern keine Störungen auftreten, sollte in der Regel alles in Ordnung sein. Spätestens wenn Empfangsprobleme wie Ruckeln oder Ton- bzw. Bildaussetzer existieren, sollte man aber tätig werden.

SAT-Empfang verbessern

Eine häufige Ursache eines schlechten SAT-Empfangs ist, dass keine freie Sicht zum Satelliten besteht. Bäume oder Sträucher wachsen jedes Jahr und sind mit der Zeit vielleicht in das Sichtfeld zum Satelliten gewachsen. Die Webseite DishPointer bietet die Option “show obstacle (line of sight checker)” an, welche bei der Beantwortung dieser Frage sehr hilfreich ist. Damit lässt sich unter anderem klären, wie hoch störende Objekte je nach Entfernung maximal sein dürfen. Wenn sich wirklich ein Hindernis im Weg befindet, hilft es entweder, die Schüssel zu versetzen oder das Gewächs zu entfernen bzw. ordentlich zu Stutzen. Das Zurückschneiden greift allerdings nur temporär und nach ein paar Jahren könnte das Problem erneut auftreten.

Ebenfalls wichtig ist die korrekte Ausrichtung der Schüssel. Dabei hat mir die Webseite Schüssel-Ausrichtung bisher gute Dienste geleistet. Bei präziser Ausführung kann damit eine sehr gute Ausrichtung erreicht werde, ohne auf spezielle Messgeräte oder teure Dienstleister zurückgreifen zu müssen. Selbstverständlich spricht aber nichts dagegen. Wer sich das leisten kann und möchte fährt damit sicher auch gut. Teilweise reicht es sogar aus, wenn das LNB in der Aufnahme vor- oder zurückgeschoben wird, damit der Brennpunkt ggf. genauer getroffen wird. Auch das Drehen des LNBs bzw. den Winkel in der Halterung leicht zu ändern, kann das gewünschte Ergebnis erreichen.

Nicht selten ist eine verbogene Schüssel (korrekte Bezeichnung Antenne) oder ein defekter LNB die Ursache der Empfangsprobleme. Ersteres kann entweder durch Transportschaden oder durch einen Sturm passieren. Den Schaden kann man mit dem Auge oft nicht erkennen. Daher muss man die Schüssel abmontieren und flach auf einen Tisch legen. Sie muss rundherum plan auf dem Tisch liegen und darf nicht wackeln. Falls sie das tut solltet ihr eine neue Schüssel anschaffen. Beim LNB ist die einfachste Methode zur Überprüfung der Austausch durch einen anderen LNB.

Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz einer größeren Schüssel bzw. eines anderen LNBs. Gerade bei kleineren Schüsseln kann es bei Regen und schlechtem Wetter zu Empfangsproblemen kommen. Mit einem Durchmesser von ca. 85 cm sollte man allerdings auf der sicheren Seite sein. Empfehlenswerte Antennen sind unter anderem die Triax TDS 88 für rund 50 Euro und die Gibertini OP 85 für ca. 90 Euro. Beim LNB kann ich den Inverto Selected Quad Premium (IDLB-QUDL40) empfehlen. Weitere empfehlenswerte LNBs gibts bei Amazon:

Hier sei noch einmal zu erwähnen, dass der Empfang (Signalqualität) hinter einem LNB durch keine nachgeschaltete Komponente verbessert werden kann! Alle weiteren Maßnahmen dienen zur Verbesserung der Signalstärke. Nachfolgend zwei grundlegende Regeln:

  • Kabel so kurz wie möglich halten
  • Markenkabel verwenden

Teilweise wird empfohlen die alten aufschraubbaren F-Stecker durch moderne Selfinstall- bzw. Kompressionsstecker zu ersetzen. Dadurch wird lediglich die Ausfallsicherheit und Zuverlässigkeit erhöht, einen Leistungsgewinn kann man damit nicht erzielen. In vielen Fällen ist dieser Tipp also nutzlos.

Auch der Einsatz von Inlineverstärkern ist fast immer nutzlos. Er verstärkt sowohl das Nutzsignal als auch das Rauschen. Daher kann man damit kein Signal verbessern. Im Gegenteil: Durch das Eigenrauschen und ein mögliches Übersteuern ist der Verstärker oft kontraproduktiv. Der einzige Einsatzzweck ist die Übertragung eines einwandfreien Signals über lange Strecken.

In bestimmten Situationen kann jedoch ein Dämpfer nützlich sein. Viele Sat-Tuner vertragen keine hohen Pegel und neigen daher zur Übersteuerung. Davon betroffen sind teilweise die Sat-Tuner in Samsung-TVs oder viele Humax-Modelle. In diesen Fällen kann ein Dämpfer oft Wunder bewirken. Empfehlen kann ich beispielsweise den Axing SZU 3-00 oder den Kathrein ERE 02.

eltefa 2017 – Messe rund ums Thema Smart Home, Gebäude- und Lichttechnik

Eltefa 2017

Vom 29. bis 31. März findet in Stuttgart die eltefa 2017 statt. Die größte und wichtigste Landesmesse der Elektrobranche findet alle zwei Jahre statt und bietet dieses Jahr wieder einen umfangreichen Überblick über die wichtigsten Anbieter, Trends und Innovationen. Insgesamt sind weit über 400 Aussteller vertreten.

Folgende Ausstellungsschwerpunkte werden geboten:

  • Gebäudetechnik – Neue Impulse für die Gebäudetechnik
  • Lichttechnik – Intelligente, vernetzte Lichttechnik
  • Energietechnik – Die Zukunft gehört den intelligenten Netzen
  • Sicherheitstechnik – Integrierte, digitale und vernetzte Sicherheitstechnik für Gebäude und Grundstücke
  • Industrietechnik – Zukunftschance Industrie 4.0
  • IT-Infrastruktur – Flexible, sichere und energieeffiziente Netzwerklösungen

Darüber hinaus existiert ein interessantes Rahmenprogramm mit Sonderschauen, Themenparks, Foren und Dialogveranstaltungen. Für private Besucher dürften vor allem das “E-Haus” und die “BUS GUIDE AREA” interessant sein. Das 100-m²-Musterhaus zeigt auf, wie eine moderne Smart-Home-Lösung aussehen kann und welche Möglichkeiten heute bereits bestehen.

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Mehr Informationen

In der “BUS GUIDE AREA” werden die unterschiedlichen Bussysteme für die Hausautomatisierung vorgestellt und auch entsprechende Produkte gezeigt. Natürlich darf man hier keine vollumfängliche Auswahl erwarten, aber für einen guten Marktüberblick sollte es auf jeden Fall reichen.

Ich werde die eltefa dieses Jahr besuchen und mir die neuesten Trends und Innovationen vor Ort anschauen. Mein Fokus liegt dabei auf den IT-Infrastrukturlösungen im privaten Wohnbau sowie im Büro und Rechenzentrum. Außerdem werde ich einen genauen Blick auf die Gebäudeautomation und insbesondere alles, was mit KNX zu tun hat, werfen. Über welches Thema möchtet ihr gerne mehr lesen bzw. welcher Bereich interessiert euch am meisten? Werdet ihr auch vor Ort sein?

Zur eltefa Webseite

Elektroautos: 2016 nur knapp 13.000 Neuzulassungen

Kurz zusammengefasst: Elektroautos floppen weiterhin! Trotz der Anfang Juli 2016 eingeführten Kaufprämie (“Umweltbonus”) wurden im vergangenen Jahr nur knapp 13.000 reine Elektroautos neu zugelassen. Bei rund 3,35 Millionen Neuzulassungen entspricht dies einem Anteil von lächerlichen 0,388 Prozent. Die Zulassungsdaten des Kraftfahrt-Bundesamts zeigen auf, um welche Modelle es sich dabei im Einzelnen handelt.

Modell Neuzulassungen Januar bis Dezember 2016
BMW i3 2.863
Renault ZOE 2.805
Tesla Model S 1.474
Kia Soul EV 1.384
Nissan Leaf 1.121
VW e-Golf 860
Hyundai Ioniq electric 627
VW e-up! 592
Mercedes-Benz B 250 e 437
Tesla Model X 430

Mit 2.863 Zulassungen befindet sich der BMW i3 auf Platz eins, dicht gefolgt vom Renault ZOE mit 2.805 zugelassenen Fahrzeugen. Tesla schafft es mit dem Model S auf Platz drei, allerdings weit abgeschlagen mit 1.474 zugelassenen Neufahrzeugen. Die E-Modelle von Volkswagen befindet sich auf Platz sechs (e-Golf) und acht (e-up!) und sind damit quasi nicht existent. Ebenso geht es Mercedes mit der B-Klasse 250 e, die gerade einmal 437 Neuzulassungen im Jahr 2016 aufweist.

Dabei sollte noch erwähnt werden, dass ein Großteil der Neuzulassungen Firmenfahrzeuge sind. Beim BMW i3 und Tesla Model S beträgt der Anteil gewerblicher Halter jeweils 68 Prozent. Der Nissan Leaf kommt sogar auf 84 %. Einzig der Renault ZOE wird auch vermehrt von Privatpersonen zugelassen, hier beträgt der Anteil knapp über 50%.

Geht es nach Bundeskanzlerin Merkel sollen bis 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Diese Zahl ist utopisch und völlig realitätsfremd. Wenn man bedenkt, dass selbst E-Kleinwagen weit über 20.000 Euro kosten, wird sich die Situation auch in den kommenden Jahren nicht ändern. Dazu kommt die oft geringe Reichweite der E-Autos und die fehlende Infrastruktur zum Aufladen. Immerhin ist mittlerweile die Modellvielfalt von E-Autos etwas angewachsen. Bei Wikipedia findet ihr eine schöne Übersicht aller Elektroautos in Serienproduktion.

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Private Videoüberwachung: Das muss beachtet werden

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland steigt seit Jahren stetig an. Während es im Jahr 2013 149.500 Delikte gab, wuchs die Zahl im Jahr 2014 auf 152.123 an. Gemäß der Kriminalstatistik 2015 erfolgte letztes Jahr eine deutliche Zunahme um rund 10 Prozent auf insgesamt 167.136 Einbrüche. Auch dieses Jahr dürfte die Zahl abermals steigen. Lange Rede kurzer Sinn, immer mehr Menschen setzen auf eine private Videoüberwachung und installieren eine Überwachungskamera. Ob eine einzige Kamera wirklich als Einbruchschutz dient oder lediglich ein besseres Sicherheitsgefühl erzeugt, sei mal dahingestellt. Abgesehen davon müssen bei der Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück ein paar Regeln beachtet werden.

Was muss beim Einsatz einer Kamera beachtet werden?

Grundsätzlich kann jeder Hausbesitzer auf seinem Grundstück oder am Haus eine Überwachungskamera anbringen. Gefilmt werden darf aber nur das eigene Grundstück innerhalb der Grundstücksgrenzen. Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche wie Straßen oder Gehwege dürfen nicht überwacht werden. Auch gemeinsame Zugangswege oder Zufahrten dürfen nicht beobachtet werden. Aus diesem Grund sind schwenkbare Kameras eher kritisch zu sehen, da sie je nach Standort theoretisch auch außerhalb des Grundstücks filmen können. Also entweder hundertprozentig sicherstellen, dass keine anderen Bereiche gefilmt werden können oder auf Nummer sicher gehen und komplett auf schwenkbare Kameras verzichten.

Grund für die strengen Vorgaben sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Menschen. Das bedeutet, dass sich jeder in der Öffentlichkeit frei bewegen können muss und selbst entscheiden darf, wann und wie Dinge des persönlichen Lebens offenbart werden. Durch eine Überwachung würden beide Rechte verletzt werden.

Fremde Personen und Besucher, die das Grundstück betreten, sollten daher auf die Videoüberwachung hingewiesen werden. Eine gute Methode ist beispielsweise ein kleines Hinweisschild im Eingangsbereich. Da keine rechtlichen Vorgaben existieren, dürften die Aufnahmen des eigenen Grundstücks rein theoretisch unendlich lange gespeichert werden. Allerdings ist dies wenig zielführend und benötigt viel Speicherplatz. In der Regel ist eine Speicherung für wenige Wochen völlig ausreichend. Nur spezielle Vorfälle sollten länger behalten werden. Veröffentlicht werden dürfen diese Aufnahmen allerdings nicht, da so ein privater Fahndungsaufruf verboten ist. Dieses Vorgehen greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines potentiellen Täters ein, weshalb dieser sogar eine Löschung des Videos und Schadenersatz verlangen kann. Die Aufnahmen sollten lediglich der Polizei übergeben werden und können auch als Beweis dienen.

Checkliste mit den wichtigsten Punkten

  • Kamera darf nur das eigene Grundstück oder Haus filmen
  • Öffentliche Bereiche wie Straßen oder Gehwege dürfen nicht gefilmt werden, ebenso Nachbargrundstücke
  • Auf schwenkbare Kameras vorsorglich verzichten
  • Besucher sollten auf Kamera aufmerksam gemacht werden

Kategorien: Hardware Sonstiges

Gewinnspiele und Adventskalender 2016

Letzten Sonntag war bereits der erste Advent, also höchste Zeit um die besten Adventskalender und Gewinnspiele für Weihnachten 2016 vorzustellen.

Wie jedes Jahr führe ich nur bestimmte Aktionen auf, die meiner Meinung nach besonders lohnenswert sind. Weniger interessanten Aktionen werde ich nicht ergänzen, ihr dürft aber gerne in den Kommentaren auf weitere Aktionen hinweisen.

Angebote

Neben den reinen Gewinnspielen gibt es auch wieder einige Shops, die jeden Tag spezielle Produkte sehr preisgünstig anbieten.

  • Amazon
  • Caseking
  • Comtech
  • Cyberport
  • digitalo
  • HP
  • Ikea
  • Notebooksbilliger
  • Saturn
  • SMDV
  • voelkner
  • Weltbild

Gewinnspiele

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Industrie 4.0 – Wo soll man als Unternehmer anfangen?

Logo Plattform Industrie 4.0

Die Industrie 4.0 ist inzwischen auch in Deutschland immer mehr auf dem Vormarsch. Dies lässt sich in der Praxis auch dadurch erkennen, dass rund 90 Prozent der größeren Unternehmen die Möglichkeiten und Chancen wahrnehmen, die damit in Verbindung stehen. Auf der anderen Seite wird es immer wichtiger, mehr Unternehmer heranzuführen und dadurch die Wirtschaft zu stärken. Doch wie ist dieser so facettenreiche Prozess in der Praxis wirklich zu bewältigen?

Wie starte ich und welche Technik wird benötigt?

Zunächst muss man erkennen, dass der Prozess der Digitalisierung an und für sich nicht mal eben so erledigt ist und in kleinere Teilschritte aufgeteilt werden sollte. Deshalb handelt es sich hierbei nicht um ein ad-hoc Projekt. Forscher sind zum Teil schon seit Jahren damit beschäftigt, die dafür erforderliche Technik auf den Markt zu bringen. Nicht jedes Unternehmen ist aufgrund seiner Tätigkeit dazu geeignet, auf die modernste Technologie zu setzen. Deshalb ist es als Unternehmen umso wichtiger diesen großen Weg in mehreren kleinen Etappen zu meistern. Dies liegt daran, dass die Umstellungen ansonsten zu groß und schwierig sind, wodurch sie nicht gemeistert werden können. Gleichzeitig geht es in diesem Feld stets auch um die finanzielle Komponente, die eine bedeutende Rolle spielt. Eine Empfehlung lautet deshalb oftmals klein zu starten und erst einmal Teile zu automatisieren bzw. zu digitalisieren. Wie unter Smartservices-ed.de deutlich wird, ist die schrittweise Umstellung eines der nachhaltigsten und sichersten Konzepte. Dabei wird weiterhin Wert auf eine schrittweise Betreuung des Kunden gelegt. Zudem kann dort eine Studie angefordert werden, welche genau diese These mit den passenden Kennzahlen zu untermauern versteht.

Finanzierung und Einrichtung

Zugleich ist es auch von Bedeutung, den Blick auf die allgemeine Entwicklung Deutschlands in diesem Forschungsfeld zu lenken. Vor allen Dingen der Staat hat in der letzten Zeit einige Mühen unternommen, um selbst die passenden Gelder mit zur Verfügung zu stellen. Auch dies soll ein Weg sein, die Unternehmen selbst von der Qualität und den Möglichkeiten dieser neuen Technik in unserer digitalisierten Welt zu überzeugen. Bereits in einem wichtigen Papier im Jahr 2011 wurden so die Weichen für die weitere Vernetzung von digitaler Technologie und Arbeitskraft gestellt. Bislang konnten die Meilensteile, die damals für die kommenden Jahre festgesetzt wurden, gut eingehalten werden. Doch zudem wird deutlich, dass es in erster Linie die sogenannten Global Player wie Bosch, Siemens oder IBM sind, die hierbei auch durch die Qualität ihrer Arbeit zu überzeugen wissen. Der Mittelstand hinkt nun schon nach wenigen Jahren stark hinterher, was die Lücke zwischen den einzelnen Unternehmen für die Zukunft sogar noch weiter wachsen lassen könnte. Auch dies sind also Aspekte, auf die im Umgang mit der Situation einmal zu achten ist.

Die weitere Entwicklung

Wie genau es auf dem Feld der neuen Industrie weitergehen kann, erforscht seit einiger Zeit auch das Fraunhofer Institut. Unter http://www.fraunhofer.de/de/forschung/forschungsfelder/produktion-dienstleistung/industrie-4-0.html ist es möglich, sich einen direkten Einblick in die verschiedenen Kenntnisse zu verschaffen, die die Wissenschaftler bis zum heutigen Tag schon gewinnen konnten. Zugleich zeigt sich an diesen Positionen deutlich, wie groß doch das Potenzial ist, das auch noch für die Zukunft in genau dieser Entwicklung steckt. Die Smart Services müssten für diesen Zweck aber noch weitere Anforderungen erfüllen, die auch die Wirtschaft an sie stellt.

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EU-Kommission plant verschärftes Leistungsschutzrecht

EU Flagge

Achja das Leistungsschutzrecht, fast hätte ich es schon wieder vergessen. Meine einzigen beiden Artikel über das Thema habe ich bereits im Jahr 2012 veröffentlicht, als es noch ein Gesetzentwurf war. Anschließend wurde es am 7. März 2013 mit Wirkung zum 1. August 2013 verabschiedet. Drei Jahre später kann man ohne jeden Zweifel konstatieren, dass es grandios floppte. Was war passiert?

Das ursprüngliche Ziel des sogenannten Leistungsschutzrechts war es, die Werke von Verlagen und Autoren im Internet zu schützen. Konkret bedeutet dies, dass die Verlage Gebühren erhalten sollen, wenn kommerzielle Internetdienste Inhalte der Verlage verwenden oder auf diese verweisen. Kleinste Textauszüge (Snippets) sollen allerdings nicht darunter fallen. Nach langen Diskussionen wurde außerdem klargestellt, dass sich das Leistungsschutzrecht primär gegen Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtenportale richten soll. Soziale Netzwerke oder gewerbliche Blogger sollen nicht davon betroffen sein.

Google ging darauf verständlicherweise nicht ein und verweigerte die Zahlung von Gebühren. Stattdessen ging Google in die Offensive und stellte die Verlage vor die Wahl: Entweder willigen die Verlage einer kostenlosen Nutzung durch Google ein, oder sie werden einfach nicht mehr bei Google gelistet. Daraufhin kam es zu einem Rechtsstreicht, der aber zugunsten von Google entschieden wurde. Mittlerweile gingen die Verlage, allem voran Axel Springer, in Berufung und der Streit setzt sich in nächster Instanz fort.

Neues Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene

Unterdessen plant die EU im Zuge der Urheberrechtsreform ein europaweites Leistungsschutzrecht. Nach ersten Informationen soll die EU-Richtlinie gegenüber der deutschen Variante, in der “kleinste Textauszüge” ausgenommen werden, noch restriktiver ausfallen. Demnach sollen auch einzelne Zitate oder kreative Überschriften geschützt werden. Des Weiteren sollen die Verlage für 20 Jahre das exklusive Nutzungsrecht auf die kommerzielle Verwertung bekommen – in Deutschland ist aktuell nur ein Jahr vorgesehen. Ebenso fällt auf, dass sich der Entwurf nicht nur an “gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen” oder “gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten” richtet, sondern alle kommerziellen Angebote davon betroffen sind. Lediglich für private Nutzer soll sich laut Oettinger nichts ändern.

Interessant ist die Frage, warum dieses Leistungsschutzrecht erfolgreicher sein sollte? Wie oben beschrieben ist es in Deutschland gescheitert und auch in Spanien sah es nicht anders aus. Dort wurde Google News kurzerhand komplett geschlossen. Selbst EU-Abgeordnete sind skeptisch und sehen keinen Erfolg des Leistungsschutzrechts. Die Abgeordnete Julia Rada sprach von einem “Wahnsinn”.

Ich bin gespannt, wie sich das Thema weiter entwickelt. Vor einer Verabschiedung müssten dem Entwurf der EU-Kommission schließlich auch noch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten zustimmen.

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Funkschlüssel bei 100 Millionen Autos sind unsicher

Was den meisten IT-affinen Menschen schon seit Jahren klar sein sollte wurde jetzt abermals bestätigt: Funkschlüssel sind extrem unsicher. Forscher aus Deutschland und Großbritannien haben eine gravierende Sicherheitslücke bei Funkschlüssel von mehreren Autoherstellern gefunden. Besonders hart trifft es den VW-Konzern, aber auch andere Hersteller werden nicht verschont. Laut Berichten von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung sind Modelle von 15 Herstellern betroffen. Insgesamt sollen über 100 Millionen Autos geknackt werden können.

Den Forschern ist es gelungen, das vom Autoschlüssel an den Wagen gesendete Signal mitzuschneiden und zu entschlüsseln. Prinzipiell ist dies nichts Neues. Bei den betroffenen Volkswagen-Autos reicht allerdings ein einziger Mitschnitt und das verschlüsselte Funksignal ist in weniger als einer Sekunde geknackt. Anschließend konnten die Forscher das Funksignal beliebig oft reproduzieren. Bei den anderen Herstellern ist das Verfahren etwas komplexer und zum Knacken musste mehr als ein Funksignal mitgehört werden.

Durch die Sicherheitslücke können Fahrzeuge ohne Originalschlüssel geöffnet und wieder verschlossen werden. Kriminelle könnten somit ein Auto ausrauben, ohne dass der Besitzer es bemerkt. Da keine Spuren hinterlassen werden kann der Diebstahl im Nachhinein auch nicht nachvollzogen werden.

Offensichtlich geht die Sicherheitslücke 21 Jahre zurück, denn fast alle VW-Modelle ab dem Baujahr 1995 sind betroffen. Ebenso betroffen sind die VW-Töchter Audi, Seat und Škoda. Die Ursache liegt an der geringen Zahl der für die Funkschlüssel verwendeten Passphrasen. Volkswagen teilte mit, dass das Problem bekannt sei und es nicht mehr auf die aktuellen Modelle zutreffe. Was mit “aktuelle Modelle” genau gemeint ist ließ der Konzern offen. Unklar ist auch, wie VW damit weiter umgehen wird und ob es zu einer Rückrufaktion kommen wird. Die unglückliche Kommunikation zeigt, dass VW offensichtlich nichts aus dem Diesel-Skandal gelernt hat.

Laut der Tagesschau sind die Schlüssel der folgenden Modelle betroffen:

  • Audi: A1, Q3, S3, TT, R8
  • VW: Amarok, Beetle, Bora, Caddy, Crafter, Eos, Fox, Golf 4, Golf 5, Golf 6, Golf Plus, Jetta, Lupo, Passat, Polo, Transporter T4, Transporter T5, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touran, Up/e-Up
  • Seat: Alhambra, Altea, Arosa, Cordoba, Ibiza, Leon, MII, Toledo
  • Skoda: City Go, Roomster, Fabia 1, Fabia 2, Octavia, Superb, Yeti
  • Fiat Punto: (Typ 188), 500, Abarth 500, Bravo, Doblo, Ducato, Fiorino, Grande Punto, Panda, Punto Evo, Qubo
  • Alfa Romeo: Guilietta (Typ 940)
  • Lancia: Delta (Typ 844), Musa
  • Mitsubishi: Colt (Z30)
  • Citroen: Nemo, Jumper
  • Opel: Astra (Modell H), Corsa (Modell D), Vectra (Modell C), Combo, Meriva, Zafira
  • Ford: Ka (RU8)
  • Dacia: Logan II, Duster
  • Renault: Clio, Modus, Trafic, Twingo, Master
  • Nissan: Micra, Pathfinder, Navara, Note, Qashqai, X-Trail
  • Peugeot: Boxer, Expert, 207

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Bundesregierung plant neue Behörde zum Knacken von Verschlüsselungsverfahren

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Ende Juni wurde bekannt, dass die Bundesregierung eine neue Behörde zum Knacken von verschlüsselten Inhalten plant. Diese hört auf den Namen “Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich”, kurz Zitis. Bereits letztes Jahr kursierten Gerüchte über eine geplante Entschlüsselungsbehörde. Die Bundesregierung versucht damit entsprechende Forderungen von Sicherheitspolitikern zu erfüllen. Eine klare Aufgabenteilung soll dabei sicherstellen, dass die Behörde nicht selbst abhört, sondern lediglich die Technologie zum Knacken von Verschlüsselungsverfahren für Polizei und Geheimdienste liefert. Das Hauptaugenmerk dürfte dabei auf verschlüsselter Kommunikation und Smartphones liegen, Stichwort WhatsApp und Apple. Kein Wunder, denn in der Praxis setzen immer mehr Softwarehersteller auf eingebaute Verschlüsselungsverfahren. Für die Sicherheitsbehörden wird es damit zunehmend schwieriger, auf verschlüsselte Informationen zuzugreifen. Europol-Chef Rob Wainwright erklärte, dass Verschlüsselung bei 75 Prozent aller Fälle angewendet werde.

Gemäß den Informationen der Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR sollen die Anbieter von Kommunikationsdiensten nicht verpflichtet werden, verschlüsselte Inhalte herausgeben zu müssen. Außerdem soll es auch keinen Herstellerzwang für den Einbau von Hintertüren oder Generalschlüsseln geben. Stattdessen soll die Zitis Verschlüsselungen mit selbst entwickelten Technologien knacken. Darüber hinaus sollen auch Technologien von anderen Staaten oder am freien Markt eingekauft werden.

Ursprünglich sollte Zitis nächstes Jahr mit rund 60 Mitarbeitern und einem Budget in niedriger zweistelliger Millionenhöhe starten. Anschließend sollte die Mitarbeiterzahl bis ins Jahr 2022 zu insgesamt 400 Mitarbeitern ausgebaut werden. Nach den Terror-Anschlägen in den letzten Wochen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel jedoch einen 9-Punkte-Plan vorgestellt, welcher unter anderem einen schnelleren Start von Zitis fordert. Demnach soll der Aufbau der neuen Behörde schnellstmöglich erfolgen.

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