EU-Kommission plant verschärftes Leistungsschutzrecht

EU Flagge

Achja das Leistungsschutzrecht, fast hätte ich es schon wieder vergessen. Meine einzigen beiden Artikel über das Thema habe ich bereits im Jahr 2012 veröffentlicht, als es noch ein Gesetzentwurf war. Anschließend wurde es am 7. März 2013 mit Wirkung zum 1. August 2013 verabschiedet. Drei Jahre später kann man ohne jeden Zweifel konstatieren, dass es grandios floppte. Was war passiert?

Das ursprüngliche Ziel des sogenannten Leistungsschutzrechts war es, die Werke von Verlagen und Autoren im Internet zu schützen. Konkret bedeutet dies, dass die Verlage Gebühren erhalten sollen, wenn kommerzielle Internetdienste Inhalte der Verlage verwenden oder auf diese verweisen. Kleinste Textauszüge (Snippets) sollen allerdings nicht darunter fallen. Nach langen Diskussionen wurde außerdem klargestellt, dass sich das Leistungsschutzrecht primär gegen Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtenportale richten soll. Soziale Netzwerke oder gewerbliche Blogger sollen nicht davon betroffen sein.

Google ging darauf verständlicherweise nicht ein und verweigerte die Zahlung von Gebühren. Stattdessen ging Google in die Offensive und stellte die Verlage vor die Wahl: Entweder willigen die Verlage einer kostenlosen Nutzung durch Google ein, oder sie werden einfach nicht mehr bei Google gelistet. Daraufhin kam es zu einem Rechtsstreicht, der aber zugunsten von Google entschieden wurde. Mittlerweile gingen die Verlage, allem voran Axel Springer, in Berufung und der Streit setzt sich in nächster Instanz fort.

Neues Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene

Unterdessen plant die EU im Zuge der Urheberrechtsreform ein europaweites Leistungsschutzrecht. Nach ersten Informationen soll die EU-Richtlinie gegenüber der deutschen Variante, in der “kleinste Textauszüge” ausgenommen werden, noch restriktiver ausfallen. Demnach sollen auch einzelne Zitate oder kreative Überschriften geschützt werden. Des Weiteren sollen die Verlage für 20 Jahre das exklusive Nutzungsrecht auf die kommerzielle Verwertung bekommen – in Deutschland ist aktuell nur ein Jahr vorgesehen. Ebenso fällt auf, dass sich der Entwurf nicht nur an “gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen” oder “gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten” richtet, sondern alle kommerziellen Angebote davon betroffen sind. Lediglich für private Nutzer soll sich laut Oettinger nichts ändern.

Interessant ist die Frage, warum dieses Leistungsschutzrecht erfolgreicher sein sollte? Wie oben beschrieben ist es in Deutschland gescheitert und auch in Spanien sah es nicht anders aus. Dort wurde Google News kurzerhand komplett geschlossen. Selbst EU-Abgeordnete sind skeptisch und sehen keinen Erfolg des Leistungsschutzrechts. Die Abgeordnete Julia Rada sprach von einem “Wahnsinn”.

Ich bin gespannt, wie sich das Thema weiter entwickelt. Vor einer Verabschiedung müssten dem Entwurf der EU-Kommission schließlich auch noch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten zustimmen.

Tobi

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