Kategorie: Internet

Google stellt Material Design Icons kostenlos zur Verfügung

Google Logo 2015

Mit Veröffentlichung von Android 5.0 Lollipop hat Google das neue Material Design inklusive vieler neuer Icons eingeführt. Erst vor wenigen Tagen habe ich entdeckt, dass Google alle Icons kostenlos zur Verfügung stellt.

Neben dem PNG- und SVG-Dateiformat sind die Icons auch als Webfont verfügbar. Damit können die Icons ganz einfach per Stylesheet über Google Web Fonts eingebunden oder alternativ auch lokal gehostet werden. Mittels CSS lässt sich die Größe und die Farbe der Icons verändern. Die von Google bereitgestellte Anleitung enthält weitere Details.

Alls Icons sind völlig kostenlos erhältlich und stehen unter der CC-BY 4.0 Lizenz. Sie können auch in kommerziellen Projekten genutzt werden. Laut Google können die Icons sogar ohne Hinweis in der “About”-Seite verwendet werden, auch wenn dieser wünschenswert wäre. Ein Verkauf der Icons ist hingegen verboten.

Google Material Design Icons

Google Material Design Icons

Kategorien: Internet Web-Design

Öffentliche Beta von Let’s Encrypt startet am 3. Dezember

Let' s Encrypt Logo

Let’s Encrypt ist eine neue Zertifizierungsstelle (CA) von der gemeinnützigen Internet Security Research Group (ISRG), die unter anderem von Mozilla, der Electronic Frontier Foundation (EFF), Cisco Systems, Akamai und der Linux Foundation gegründet wurde. Bereits Ende August habe ich über Let’s Encrypt berichtet.

Mittlerweile verzeichnet das Projekt große Fortschritte, sodass die öffentliche Betaphase am 3. Dezember starten soll. Das erste Zertifikat wurde wie geplant Anfang September ausgestellt und seit dem 12. September läuft ein geschlossener Betatest. Seit Oktober werden Zertifikate von Let’s Encrypt dank Cross-Signierung seitens IdenTrust von allen großen Browsern akzeptiert. Insgesamt wurden bereits über 11.000 Zertifikate verteilt.

Mit dem Start der öffentlichen Beta kann dann jedermann ein kostenloses Zertifikat beantragen und testen. Damit kommt das Projekt seinem Ziel, mehr Verschlüsselung im Internet bereitzustellen, ein großes Stück näher. Die Macher erhoffen sich von der öffentlichen Betaphase viele Rückmeldungen, sodass sie sich schnellstmöglich auf die finale Version vorbereiten können.

Kategorien: Internet

VariDesk: Höhenverstellbarer Schreibtischaufsatz im Test + Gewinnspiel

Varidesk Stehstellung

Mittlerweile suche ich schon seit einigen Monaten einen höhenverstellbaren Schreibtisch für daheim. Da ich zugegeben nur eher halbherzig danach suche, bin ich bisher auch noch nicht fündig geworden. Die meisten Lösungen waren für mich entweder zu wackelig (z.B. der Ikea BEKANT), zu klein oder deutlich zu teuer.

Jeden Tag acht Stunden oder mehr im Sitzen zu arbeiten ist der Gesundheit ohne Zweifel nicht förderlich. Manche Mediziner gehen sogar weiter und behaupten:

Das Sitzen ist das neue Rauchen!

Auch wenn ich das nicht ganz so extrem sehe, bin ich doch sehr froh, dass ich an meinem Arbeitsplatz einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch besitze.

Wie der Zufall so möchte hat mich Anfang Oktober Sabine von denkBar kontaktiert. Sie fragte, ob ich gerne 30 Tage einen höhenverstellbaren Schreibtischaufsatz von VariDesk testen möchte. Das Besondere daran ist, dass der Aufsatz auf den bereits vorhandenen Schreibtisch gestellt werden und mit einem Handgriff in Sekundenschnelle verstellt werden kann. Nach einem kurzen Blick auf die Homepage habe ich mich für das Modell VariDesk Pro Plus 30 entschieden, da ich daheim nur einen Monitor besitze. Ein großer Unterschied der Pro-Plus-Serie im Vergleich zur Pro-Serie ist die zweigeteilte Ebene. Neben einer erhöhten Monitorstellfläche existiert eine zweite Ebene für Tastatur und Maus. Das Produktportfolio bietet viele unterschiedliche Modelle, sodass für alle Wünsche der richtige VariDesk vorhanden sein dürfte.
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Microsoft streicht unbegrenzten OneDrive-Speicher

OneDrive Logo

Vor ca. einem Jahr hat Microsoft verlauten lassen, dass Abonnenten von Office 365 unbegrenzten Speicherplatz bei OneDrive bekommen. Davor gab es lediglich 1 Terabyte. Jetzt rudert Microsoft zurück und stampft den unbegrenzten OneDrive-Speicher wieder ein. Auch Nutzer des kostenlosen Angebots müssen Einschnitte hinnehmen.

Auf dem OneDrive Blog hat Microsoft verlauten lassen, dass der bisher unbegrenzte Speicherplatz für Office-365-Abonennten in Zukunft wieder abgeschafft werden wird. Offensichtlich haben einige User den unlimitierten Speicher wörtlich genommen und exzessiv ausgenutzt. Laut Microsoft sollen die User Backups von zahlreichen PCs, Filmsammlungen oder gar DVR-Archive über OneDrive gesichert haben. In einigen Fällen sollen sogar mehr als 75 Terabyte Daten bei Microsoft liegen, was ungefähr 14.000 Mal höher als der Durchschnittswert ist.

Jetzt zieht der Softwareriese Konsequenzen daraus und wird den Speicherplatz für Office-365-Nutzer künftig wieder auf maximal 1 Terabyte begrenzen. Kostenlose Nutzer die bisher 15 Gigabyte erhalten haben, müssen zukünftig mit nur noch 5 Gigabyte auskommen. Die bisher verfügbaren Angebote von 100 oder 200 Gigabyte Zusatzspeicher wird Microsoft auf 50 Gigabyte reduzieren, was dann pro Monat 1,99 US-Dollar kosten wird.

Alle Änderungen sollen ab Anfang 2016 wirksam werden. Betroffene User haben dann zwölf Monate Zeit, um ihre Daten zu reduzieren bzw. zusätzlichen Speicher zu erwerben. Nutzer der kostenlosen Variante können darüber hinaus Office 365 Personal für ein Jahr kostenlos testen.

Ich persönlich sehe die Schuld nicht bei den Usern, die den unbegrenzten Speicherplatz ausgenutzt haben, sondern ganz klar bei Microsoft. Mit Anbieten des unbegrenzten Speichers hat sich das Unternehmen schlicht und einfach zu weit aus dem Fenster gelehnt und jetzt müssen alle User dafür zahlen. Des Weiteren ist die Reduzierung des kostenlosen Speicherplatzes in meinen Augen ein großer Fehler. In den kommenden Monaten dürften hier einige User zu anderen Diensten abwandern, vor allem solche, die mehr als 5 Gigabyte Speicher in OneDrive belegt haben.

Windows 10 ISO Download

Windows 10 Logo

Im Internet existieren viele Quellen, um an eine ISO-Datei von Windows 10 zu gelangen. Dabei handelt es sich aber oftmals um keine offiziellen ISOs von Microsoft, weshalb man hier nicht unüberlegt zugreifen sollte. Während MSDN-Abonnenten, DreamSpark-Mitglieder oder Firmen mit Volumenlizenzvertrag keine Probleme haben an offizielle ISOs direkt von Microsoft zu gelangen, funktioniert es bei Otto Normalverbraucher nicht so einfach. Der von Microsoft gewünschte Weg führt in diesem Fall über das Media Creation Tool, mit dem die Öffentlichkeit an eine ISO-Datei gelangen kann. Für viele Nutzer dürfte diese Tatsache nicht weiter schlimm sein, denn das Media Creation Tool funktioniert durchaus zufriedenstellend.

Wer allerdings direkt eine Windows-10-ISO downloaden möchte schaut in die Röhre, denn ein direkter Download ist für die Allgemeinheit offiziell nicht vorgesehen – aber inoffiziell ;-)

Im Rahmen des TechBench-Upgradeprogramms bietet Microsoft die Möglichkeit, direkt eine ISO-Datei von Windows 10 herunterzuladen. Dabei handelt es sich offensichtlich wohl noch um einen Geheimtipp, denn viele Leute hören von dieser Möglichkeit das erste Mal. Das TechBench-Upgradeprogramm ist kurz gesagt für Vertriebspartner gedacht, die ISO-Dateien benötigen, um eine Installations-DVD oder einen Installations-USB-Stick anzufertigen.

Die verfügbaren ISOs enthalten Windows 10 Home und Windows 10 Pro und werden in unterschiedlichen Varianten bereitgestellt:

  • Windows 10: Standardauswahl
  • Windows 10 N: für Europa, ohne Windows Media Player
  • Windows 10 KN: für Korea, ohne Windows Media Player
  • Windows 10 Single Language: nur eine Sprache, kleinerer Download

Im Regelfall sollte hier also “Windows 10” die richtige Variante sein. Anschließend muss die Sprache ausgewählt werden und schon werden direkte Downloadlinks für die 32- und 64-Bit-Versionen der ISO-Dateien angezeigt. Die Downloadlinks sind 24 Stunden gültig.

Download Windows 10 ISO (Windows 10 TechBench-Upgradeprogramm)
Download Windows 10 Insider Preview ISO

Windows 10 Download

Ist mein Auto vom Abgasskandal betroffen?

Diese Frage stellen sich zurzeit sicherlich einige deutsche Autofahrer. Zu Recht, denn Volkswagen hat laut eigenen Angaben die Abgaswerte von rund 11 Millionen Dieselfahrzeugen manipuliert. Betroffen sind TDI-Dieselmotoren mit der internen Kennnummer EA 189. Der Motor wurde 2007 vorgestellt und zwischen 2008 und 2013 in verschiedenen Fahrzeugmodellen des Konzerns verbaut. Betroffen sind nur Motoren mit der Abgaseinstufung Euro 5. Euro-6-Modelle sind laut VW nicht betroffen.

Mittlerweile hat Volkswagen eine Online-Abfrage eingerichtet, auf der Fahrer von Diesel-Autos überprüfen können, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder nicht. Zur Überprüfung muss die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingegeben werden. Anschließend erfährt der VW-Kunde, ob sein Auto betroffen ist und nachgebessert werden muss. Die Abfrage prüft ausschließlich Fahrgestellnummern der Marken Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge.

Volkswagen Online-Überprüfung

Neben Volkswagen selbst hat Audi als erster Hersteller im Konzern ebenfalls eine Online-Abfrage veröffentlicht.

Audi Online-Überprüfung

Weitere Konzernmitglieder sollen in den kommenden Tagen folgen, darunter sicherlich auch Skoda und Seat.

UPDATE 05.10.2015:

Skode hat die Online-Abfrage heute freigeschaltet:

Skoda Online-Überprüfung

Kategorien: Internet Sonstiges

Wireshark: VoIP-Telefonate mitschneiden und anhören nach Beginn des Gesprächs

Wireshark Logo

In meinem Artikel “FRITZ!Box – VoIP-Telefonate mitschneiden und anhören” habe ich aufgezeigt, wie VoIP-Telefonate ganz einfach mitgeschnitten werden können. Die dort aufgeführte Methode funktioniert allerdings nur, wenn der Paketmitschnitt vor dem Telefonat gestartet wird. Beginnt der Paketmitschnitt erst nach dem Anfang des Gesprächs, funktioniert das dort beschriebene Vorgehen leider nicht.

Vor dem Mitschneiden von VoIP-Telefonaten sollte jedoch die aktuelle Rechtslage beachtet werden! Bei unerlaubten Aufzeichnungen sind sogar strafrechtliche Konsequenzen möglich. Ich übernehme keine Haftung.

Erklärung

Wenn der Paketmitschnitt erst nach Beginn des Telefonats gestartet wird, fehlt logischerweise auch die Protokollierung des Verbindungsaufbaus. Der Auf- und Abbau von VoIP-Verbindungen wird auch Signalisierung bzw. Verbindungssteuerung genannt. Dies kann mit unterschiedlichen Signalisierungsprotokollen (SIP, MGCP, H.248, …) geschehen, wobei sehr häufig SIP zum Einsatz kommt. Innerhalb des SIP-Protokolls wird das Session Description Protocol (SDP) zur Beschreibung der Eigenschaften von Multimediadatenströmen verwendet. Konkret gesagt kommt SDP bei der Aushandlung von Codecs, Transportprotokollen und IP-Adressen zum Einsatz. Ohne diese Daten kann Wireshark nicht automatisch herausfinden, welche UDP-Pakete zum RTP-Stream gehören und welche nicht.

Lösung

Damit der RTP-Stream, welcher die Audio-Daten enthält, dennoch extrahiert werden kann, müssen die UDP-Pakete innerhalb des Paketmitschnitts als RTP identifiziert werden. Dies funktioniert ab Wireshark 2.x folgendermaßen:

Im Menü müssen unter “Analyse” und ” Protokolle aktivieren…” zwei Optionen aktiviert werden. Unterhalb vom Protokoll “RTP” bei “rtp_stun” und “rtp_udp” ein Häkchen setzen. Anschließend hier mit Punkt 2 fortfahren.

Sollte das nicht zum Ziel führen, gibt es noch eine zweite Möglichkeit, welche aber auch die oben genannten Einstellungen voraussetzt. Öffnet einen Paketmitschnitt und wählt anschließend im Menü unter “Telephonie” die Punkte “RTP” und “RTP Streams”. Im neu geöffneten Fenster wählt ihr einen Stream aus und klickt dann unten auf den Button “Den Entgegengesetzten finden”. Sofern ein passender zweiter Stream vorhanden ist, wird dieser nun automatisch mit ausgewählt (siehe Screenshot).

Jetzt könnt ihr auf “Analysieren” klicken. Erneut öffnet sich ein neues Fenster, welches eine Übersicht und Statistiken über alle in den RTP-Streams enthaltenen Datenpakete gibt. Dies ist aber nicht was uns interessiert und wir fahren mit einem Klick auf “Steams abspielen” fort. Abermals erscheint ein neues Fenster, in welchem die beiden Streams angehört werden können.

Ab Ghostery 5.4.6: Nebulöses Anzeigennetzwerk standardmäßig aktiviert

Ghostery Logo

Ghostery ist eine beliebte Browsererweiterung, die den Anwender beim Surfen auf versteckte Dienste wie zum Beispiel Webtracking-Tools oder Anzeigenetzwerke hinweist. Das Add-on ist unter anderem für die Browser Firefox, Chrome, Opera, Internet Explorer und Safari erhältlich. Allerdings wird Ghostery bereits seit mehr als fünf Jahren nicht mehr vom ursprünglichen Entwickler gepflegt, sondern wird seit Januar 2010 von einem Unternehmen entwickelt.

Bei Linux und Ich habe ich nun davon gelesen, dass ab Version 5.4.6, die im Juli 2015 veröffentlicht wurde, standardmäßig eine neue Option vorhanden und aktiviert ist. Die neue Einstellung ermöglicht es, dass Ghostery Nachrichten zu Produktfunktionen, Updates und Werbeaktionen direkt im Browser anzeigt. Die Entwickler bewerben die Funktion folgendermaßen:

The CMP will allow us to message our users directly in their browser with product announcements, promotions, and other appropriate notifications.  This messaging system and can be turned off at any time by accessing the advanced tab of the options menu.

Die Option lässt sich zwar in den Einstellungen deaktivieren, ist aber standardmäßig aktiviert. Dabei ist egal, ob das Add-on neu installiert oder aktualisiert wird. Auf diese Tatsache wird nirgendwo hingewiesen und auch bei mir war diese Einstellung aktiv.

Ghostery Werbung

Mit diesem Schritt manövriert sich Ghostery meiner Meinung nach aufs Abstellgleis. Ihr solltet die Einstellung in jedem Fall deaktivieren – oder noch besser – direkt über ein alternatives Add-on nachdenken. Mit dem Privacy Badger ist bereits eine gute und freie Alternative auf dem Markt vorhanden.

Drei Jahre Garantie für Honor 6, Honor 6+ und Honor 7

Honor 7

Wer im Zeitraum zwischen dem 27. Juli 2015 bis einschließlich 30. September 2015 ein Honor 6, Honor 6+ oder Honor 7 bei VMALL oder Three UK gekauft hat, kann die Herstellergarantie von zwei auf drei Jahre erweitern. Für die kostenlose Garantieverlängerung muss man sich lediglich mit seinem Gerät auf der entsprechenden Honor-Aktionsseite registrieren.

Honor drei Jahre Garantie Anmeldung

Kategorien: Internet Smartphones

Google hat ein neues Logo

Google Logo 2015

Obwohl die letzte Änderung am Google-Logo erst ca. zwei Jahre her ist, hat der Internetriese sein Logo erneut überarbeitet. Am 1. September 2015 präsentierte Google sein neues Logo und mittlerweile wurde es auch bereits weltweit ausgerollt.

Auffälligste Neuerung ist die eigens für das neue Logo entworfene Schriftart namens “Product Sans”. Im Gegensatz zur bisherigen Schriftart handelt es sich bei “Product Sans” um eine Groteskschrift, also eine Schrift ohne Serifen. Sämtliche runden Formen der Schrift lassen sich aus einem Kreis ableiten. Der schräge Strich im kleinen E wurde aber beibehalten. Außerdem wurden die verwendeten Farben leicht geändert. Es kommen weder Schattierungen noch verschiedene Farbnuancen zum Einsatz.

Neben dem Google-Logo wurden auch die Logos der weiteren Google-Produkte (Google+, Google Maps, Google Docs, …) überarbeitet. Dabei wurde großes Augenmerk auf ein einheitliches Erscheinungsbild über alle Dienste hinweg gelegt. In gewisser Weise hat das neue Logo sicherlich auch etwas mit der neuen Dachgesellschaft Alphabet zu tun, mit Hilfe derer Google Mitte August eine Restrukturierung des Unternehmens initiiert hatte.

Google Logo 2015

neues Google-Logo seit 1. September 2015

Google Logo

altes Google-Logo 19. September 2013 bis 31. August 2015

Kategorien: Internet

Let’s Encrypt bietet ab September kostenlose Zertifikate

Let' s Encrypt Logo

Let’s Encrypt ist eine neue Zertifizierungsstelle (CA), die Ende 2014 gegründet wurde und sich gerade im Aufbau befindet. Angeboten wird der Dienst von der gemeinnützigen Internet Security Research Group (ISRG). Als Hauptinitiatoren gelten Mozilla und die Electronic Frontier Foundation (EFF), die aber auch Unterstützung von namenhaften Unternehmen wie Akamai, Cisco Systems oder der Linux Foundation erhalten.

Ziel von Let’s Encrypt ist es, kostenlose Zertifikate für die verschlüsselte Übertragung im Web anzubieten. Gleichzeitig soll der Aufwand für die Einrichtung und Pflege von TLS-Verbindungen deutlich gesenkt werden. Dazu kommt das Protokoll Automated Certificate Management Environment (ACME) zum Einsatz, welches einen automatisierten Prozess für Erstellung, Validierung, Signierung, Einrichtung und Erneuerung von Zertifikaten bereitstellen soll.

Anfang Juni hat Let’s Encrypt die benötigten Zwischen- und Stammzertifikate (auch als Wurzelzertifikat oder Root-Zertifikat bezeichnet) erzeugt. Vor wenigen Tagen wurde bekannt gegeben, dass die erste Zertifikatsausstellung und die Aufnahme des Testbetriebs ab dem 7. September stattfinden werden. Während des zehnwöchigen Testlaufs wird allerdings eine Anmeldung vorausgesetzt. Ab dem 16. November soll dann der Normalbetrieb aufgenommen werden. Dann soll jedermann ohne Anmeldung Zertifikate erhalten können.

Vorläufig sollen die Zertifikate mit Hilfe der Zwischenstelle ausgestellt werden, die ihrerseits durch die Zertifizierungsstelle von IdenTrust signiert sei. Dadurch ist sichergestellt, dass Zertifikate von Let’s Encrypt von allen Browsern akzeptiert werden. Früher oder später soll jedoch auch das eigene Root-Zertifikat von Let’s Encrypt in den meistbenutzten Browsern als vertrauenswürdig hinterlegt werden. Dank der Mitarbeit von Mozilla wird Firefox vermutlich der erste Browser sein, der das Root-Zertifikat einbinden wird. Wer nicht darauf warten möchte, kann das Root-Zertifikat bereits jetzt selbst installieren.

Kategorien: Internet

Homepage-Baukasten Wix.com im Kurztest

Auch in Zeiten von Social Media bleibt eine eigene Website für viele Anwender das wichtigste, persönliche Aushängeschild im Internet. Ein Problem besteht allerdings darin, dass nur wenige Menschen über das technische Know-How bzw. die Geduld verfügen, um sich in Content Management Systeme (CMS) wie Joomla, TYPO3 oder WordPress einzuarbeiten. Gerade im Dickicht der Plug-Ins und Themes geht die Übersicht rasch verloren. Als Alternative zur nochmals aufwändigeren Eigen-Programmierung einer Website gibt es Homepage-Baukästen. Ehemals musste man angesichts der beschränkten Möglichkeiten jener Tools abwinken – mit Baukästen erstellte Websites waren selbst für ungeschulte Augen sofort als solche zu erkennen und ähnelten sich allesamt stark. Allerdings gab es in den letzten Jahren viele, neue Entwicklungen, welche es rechtfertigen, den Anbietern eine neue Chance zu geben. Aus diesem Grund habe ich mir exemplarisch mitunter den populärsten Homepage-Baukasten von Wix.com herausgegriffen und einem Kurztest unterzogen. Anreiz war für mich auch, dass es erst kürzlich einen Vergleich diverser Homepage-Baukästen bei Dr. Web gegeben hat.

Früher hat Wix noch mit Adobe Flash gearbeitet, was für viele User ein Ausschlusskriterium bedeutet hat. Doch mittlerweile ist Wix sowohl im Back- als auch Frontend zu HTML5 gewechselt. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um die Wix-Websites für mobile Endgeräte fit zu machen. Auch die Auswahl beeindruckt: Hunderte von Templates laden zum Ausprobieren ein. Die höchst unterschiedlichen Vorlagen gewährleisten, dass die eigene mit dem Wix-Baukasten erstellte Website nicht anderen ähnelt. Zum Glück bietet der Editor zwar viele Möglichkeiten die jeweils gewählte Vorlage nachträglich anzupassen, verliert sich aber nie in Komplexität. Zudem gibt es eine ganze Reihe an Einführungsvideos, welche durch jeden Schritt begleiten. Ähnlich wie in CMS gibt es die Option, spezifische Module einzubinden. Als Beispiele seien eine Bildergalerie, ein Forum oder sogar ein eigener Online-Shop genannt. Wer etwas Geld auf den Tisch legen mag, findet im AppShop nochmals etliche Erweiterungen. Neben kostenpflichtigen Apps stehen dort auch Gratis-Versionen bereit. Wix hat auch die Bedeutung von SEO erkannt und liefert deswegen das „SEO Wizzard and Monitoring Tool“ mit. Das Tool analysiert die erstellte Website und gibt Tipps zur Verbesserung. Auch Google Analytics lässt sich einbinden. Tatsächlich kann man über die mit Wix erstellten Websites Geld verdienen: Google Adsense, reguläre Werbebanner und Affiliate-Links werden ebenso unterstützt.

Wichtig ist natürlich auch der vom Nutzer verlangte Preis: Zwar gibt es eine Gratis-Version („Free“), hier muss man allerdings ohne eigene Domain auskommen und mit Werbung auf der Website leben. Im Grunde eignet sich diese Variante, um ein Gefühl für den Baukasten zu bekommen. „Connect Domain“ erlaubt auf eine bereits erworbene Domain weiterzuleiten und kostet monatlich 5,95 Euro bzw. bei jährlichem Sparplan 48,96 Euro. 500 MByte Speicherplatz und ein monatliches Traffic-Volumen von 1 GByte sind inbegriffen. Abermals muss man mit Werbung durch Wix auf der Website leben. Jene fällt ab dem „Combo-Paket“ weg, das monatlich 10,95 Euro bzw. 99 Euro im Jahresabo kostet. Hier erhöht sich der Speicherplatz auf 3 GByte und das Traffic-Volumen auf 2 GByte. Eine Domain ist enthalten. Beim „Unlimited-Paket“ fällt auch noch die Traffic-Grenze weg und es stehen 10 GByte Speicherplatz zur Verfügung. Der Preis beträgt 15,95 Euro monatlich bzw. 149,04 Euro im Jahresabo. Zum Schluss wartet das Paket „eCommerce“ mit 10 GByte Speicherplatz und 20 GByte Volumen. Alle Pakete bieten eine für mobile Endgeräte optimierte Website, Zugriff auf alle Templates und eine unbegrenzte Anzahl an Unterseiten. Aus meiner Sicht sollten die meisten Anwender mit dem Paket „Combo“ ideal bedient sein: Keine Werbung, viel Speicherplatz und ausreichendes Datenvolumen. Wer an seine Traffic-Grenzen stößt, weil die eigene Website plötzlich bekannter wird, kann nachträglich zu „Unlimited“ aufstocken – bereits gezahlte Beträge werden angerechnet, so dass kein Risiko besteht.

Im Praxistest habe ich mit Wix herumgespielt und Gefallen an der simplen aber effizienten Handhabung gefunden: Im Browser arbeitet man direkt wie in einem Bildbearbeitungsprogramm an den Homepage-Elementen und kann beliebig verschieben, vergrößern / verkleinern, Bilder und Texte einfügen, etc.. Man hat enorme Freiheit zum Experimentieren, wird aber durch Tutorial-Videos und ein umfangreiches FAQ bei Bedarf an die Hand genommen. Die Templates bieten von mehrspaltigen Designs bis hin zur schnörkellosen Blog-Oberfläche alles was das Herz begehrt. Wer möchte, kann sein Design mit mannigfaltigen Animationen aufpeppen. Nachteil im direkten Vergleich mit einem CMS: Wer sich einmal für ein Template entschieden hat, kann nicht ohne Weiteres seine gesamte Website zu einem anderen Design migrieren. Die manuelle Nachbearbeitung bleibt aber möglich. Auch wenn die Optimierung für mobile Endgeräte zudem generell erstklassig funktioniert, kann es vorkommen, dass einzelne Elemente in der mobilen Ansicht falsch dargestellt werden. Dann muss man im Backoffice nachforschen. Im Vergleich mit der direkten Konkurrenz von Jimdo, Webnode oder Weeblys ist Wix etwas komplexer, gewährt dem Nutzer dafür aber mehr Spielraum.

Fazit

Für Profis bleibt ein eigenes CMS die beste Wahl. Doch Wix.com zeigt eindrucksvoll, dass man mit seinem Homepage-Baukasten erstklassige Ergebnisse erzielen kann, welche für das Gros der Anwender vollkommen ausreichen. Auch für kleinere Firmen findet sich hier eine kostengünstige und leicht handhabbare Option. Als Beispiel zur Veranschaulichung sei diese professionelle Website der Myra Productions GmbH empfohlen. Ich bin selbst positiv überrascht. Zum Reinschnuppern ist das Austesten der „Free“ Version angeraten. Wer dann bei Wix bleiben möchte, benötigt allerdings zwingend eine kostenpflichtige Alternative.

Kategorien: Internet Testberichte

Google AdSense: Cookie-Hinweise werden verpflichtend

Google AdSense Logo

Relativ überraschend hat Google gestern alle AdSense-Kunden angeschrieben und auf die EU-Cookie-Richtlinie verwiesen. Demnach müssen alle Nutzer ihre Webseiten und Apps bis spätestens 30. September 2015 mit Cookie-Hinweisen versehen.

Konkret schreibt Google:

Lieber Publisher,

hiermit möchten wir Sie auf eine neue Richtlinie zur Einholung der Zustimmung der Endnutzer in der EU hinweisen, mit der den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Best Practices Rechnung getragen wird. Diese Richtlinie sieht vor, dass Sie zur Einholung der Zustimmung des Endnutzers verpflichtet sind, wenn Sie Produkte wie Google AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange einsetzen.

Bitte lesen Sie möglichst bald unsere Richtlinie zur Zustimmung der Nutzer in der EU. Gemäß diesen Richtlinien müssen Sie die Zustimmung der Endnutzer in der EU einholen, wenn Sie Google-Produkte einsetzen und dabei Cookies und andere Daten gespeichert und abgerufen sowie Daten erfasst, weitergegeben und genutzt werden. Die Richtlinie hat keine Auswirkungen auf die in Ihrem Vertrag enthaltenen Bestimmungen über das Eigentum an Daten.

Bitte setzen Sie diese Richtlinie so bald wie möglich um, spätestens jedoch bis zum 30. September 2015.

Falls Ihre Website oder App über keinen der Richtlinie entsprechenden Zustimmungsmechanismus verfügt, implementieren Sie bitte jetzt einen solchen. Um Ihnen die Implementierung zu erleichtern, haben wir einige hilfreiche Ressourcen unter cookiechoices.org für Sie zusammengestellt.

Diese Richtlinienänderung erfolgte in Reaktion auf die Best Practices und rechtlichen Vorgaben der europäischen Datenschutzbehörden. Entsprechend diesen Vorgaben wurden vor kurzem auch Änderungen an Googles eigenen Websites vorgenommen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Richtlinienteam

Was ist die Cookie-Richtlinie?

Die sogenannte “Cookie-Richtlinie” (E-Privacy-Richtlinie 2009/136/EG) wurde von der EU am 25. November 2009 verabschiedet. Ihr ursprüngliches Ziel war es, dass nicht notwendige Cookies, vor allem “Tracking & Targeting”-Cookies, nur mit der Zustimmung der Besucher gesetzt werden dürfen. Wenn es nach den Gesetzgebern ginge, sollten solche Cookies ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer (Opt-in) nicht gesetzt werden. In der Praxis wurde dies aber so gut wie nicht umgesetzt. Anstatt dessen haben sich im Internet mittlerweile die sogenannten Cookie-Hinweise durchgesetzt, auch wenn sie nicht direkt den EU-Anforderungen entsprechen. Das bedeutet Cookies werden zunächst eingesetzt und die Nutzer werden erst nachträglich auf diese Tatsache hingewiesen. Außerdem können die Nutzer den Cookies mittels Opt-out-Lösung widersprechen.

Cookie-Hinweise auf Google.de

In den EU-Ländern sollte die Richtlinie bis zum 31. Mai 2011 in nationale Gesetze umgesetzt werden. Dies ist größtenteils geschehen, in Deutschland allerdings nicht. Hauptgrund ist das Telemediengesetz (TMG), genauer gesagt § 15 Abs.3. Dort ist geregelt, dass Nutzer auf Cookies und vorhandene Opt-out-Lösungen hingewiesen werden müssen. In der Praxis reicht/reichte es in diesem Fall aus, die Cookie- und Opt-out-Hinweise in der Datenschutzerklärung aufzuführen. Da das TMG bereits vor der Cookie-Richtlinie vorhanden war, sahen sich die meisten Webseitenbetreiber zu keinen Änderungen gezwungen. Bis zum heutigen Tag ist jedoch unklar, ob eine vollständige Umsetzung der Cookie-Richtlinie mit dem § 15 Abs.3 TMG erfolgt ist.

Im Zweifelsfall wurde diese Frage mit “Ja” beantwortet, sodass auf deutschen Webseiten immer noch so gut wie keine expliziten Cookie-Hinweise anzutreffen sind.

Google forciert Cookie-Hinweise in Deutschland

Spätestens seit der E-Mail von gestern ist klar: Google hat ein großes Interesse, dass die Cookie-Hinweise auch in Deutschland ordentlich umgesetzt werden. Eine breite Umsetzung soll also quasi als Schutz gegen noch strengere Gesetze fungieren. Ob das funktioniert ist natürlich nicht gesagt, aber Google scheint dieser Meinung zu sein. Aus diesem Grund sollen alle Webseiten und Apps, die Google AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange nutzen, bis spätestens 30. September 2015 mit einem Cookie-Hinweis versehen werden.

Sofern die Strategie ohne größere Gegenwehr aufgeht, werden wohl weitere Google-Dienste folgen, allem voran Google Analystics.

Obwohl die Konsequenzen für eine Nicht-Umsetzung der Cookie-Hinweise unklar ist, empfehle ich euch die Hinweise bis zum 30. September 2015 in eurer Webseite oder App zu implementieren. Gerade beim Thema AdSense ist Google sehr streng. Wer die AdSense-Richtlinien nicht einhält könnte demnach sehr schnell und ohne Vorwarnung mit einem gesperrten Konto dastehen.

Umsetzung der Cookie-Hinweise

Google bietet auf der Webseite http://www.cookiechoices.org einige Tipps für die Umsetzung der Cookie-Hinweise. Für Webseiten sind eine Reihe von Links vorhanden, die fertige Lösungen für Cookie-Hinweise anbieten. Außerdem wird dort ein Beispiel-Code für die Umsetzung bei iOS- und Android-Apps geboten.

Die Möglichkeit eines Opt-outs für Google AdSense ist aktuell nicht vorhanden.

Hier gibts weitere Informationen rund um das Thema Cookie-Hinweise:

Kategorien: Internet

FRITZ!Box Meldung “Vom Hersteller nicht unterstützte Änderungen” entfernen

AVM Logo

Wer kennt sie nicht, die nervige Meldung im FRITZ!Box Webinterface?

Vom Hersteller nicht unterstützte Änderungen: Weitere Informationen.

Bei älteren Boxen bzw. bei älterer Firmware lautet die Meldung oftmals auch folgendermaßen:

In Ihrer FRITZ!Box wurden vom Hersteller nicht unterstützte Änderungen durchgeführt. Weitere Informationen.

Diese Meldung erscheint, sobald sich der Benutzer das erste Mal via Telnet an der FRITZ!Box angemeldet hat. Diesen Umstand merkt sich die Box im Flash (TFFS), weshalb die Meldung auch beim Deaktivieren von Telnet oder nach einem Firmware-Update weiterhin sichtbar bleibt. Erst beim nächsten Recover verschwindet die Meldung. Dieser Weg ist allerdings nicht sinnvoll und praktikabel.

Glücklicherweise existiert eine einfache Lösung, wie die Meldung entfernt werden kann. Ironischerweise funktioniert dies via Telnet oder alternativ auch per SSH. Einfach an der Box anmelden und folgenden Befehl ausführen:

echo "clear_id 87" > /proc/tffs

Damit wird die Einstellung zurückgesetzt und die Meldung verschwindet wieder. Sobald man sich aber danach ein weiteres Mal per Telnet anmeldet, erscheint die Meldung wieder.

Amazon Prime Day: 15% Rabatt auf Warehouse Deals

Im Rahmen des heutigen Amazon Prime Day hat der Versandhändler eine nette Aktion gestartet, die für einige sogar interessanter als die normalen Prime-Day-Angebote sein dürfte. Den gesamten Tag gewährt Amazon 15% Rabatt auf alle Amazon Warehouse Deals für Prime-Mitglieder.

Auch ohne Rabatt lassen sich in den Warehouse Deals oftmals sehr interessante Angebote finden. Der zusätzliche Rabatt von 15% macht die Angebote aber noch einmal deutlich interessanter. Vor allem Artikel im Zustand “Gebraucht – wie neu” oder “Gebraucht – sehr gut” sind von Neuware nicht zu unterscheiden. Bei den Angeboten handelt es sich um zurückgesendete und geprüfte Ware mit allen Vorteilen von Amazon.de inkl. Kundenservice, Retourenrecht und dem kostenlosen AmazonPrime-Premiumversand. Man muss lediglich auf die Herstellergarantie verzichten, was angesichts den guten Service bei Amazon jedoch zu verschmerzen ist.

Auch ich habe vor wenigen Minuten ein Schnäppchen erzielt: Ein Stabmixer von Bosch für rund 16 Euro. Der Normalpreis liegt bei 55 Euro.

Zu den Amazon Warehouse Deals

Amazon Prime Day

Kategorien: Internet