22-Euro-Freigrenze für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern fällt zum 1. Juli 2021

Geld

Ab dem 1. Juli 2021 fällt die bisherige 22-Euro-Freigrenze für alle Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern weg. Kleine Bestellungen die direkt aus China, USA oder Großbritannien kommen, werden damit zukünftig deutlich teurer. Die EU-Kommission möchte mit dieser Maßnahme die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern verhindern

Bisher fiel auf Bestellungen mit einem Warenwert von unter 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer an. De facto waren es sogar 26,31 Euro, da Abgaben von weniger als 5 Euro bisher nicht erhoben wurden. Mit der neuen Regelung wird die Einfuhrumsatzsteuer theoretisch ab dem ersten Cent fällig. In der Praxis werden aber nur Beträge ab 1 Euro erhoben. Damit sinkt die Freigrenze auf 5,23 Euro. Dies gilt wohlgemerkt für Warenwert inklusive Porto. Darüber hinaus müssen Onlinehändler aus Nicht-EU-Ländern jetzt die Zolldeklaration übernehmen, was zusätz­lichen Aufwand bedeutet.

Die fälligen Einfuhrabgaben werden von der Deutschen Post DHL Group gegenüber dem Zoll vorgestreckt und bei Zustellung an der Haustür bzw. Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassiert. Für diesen Service fällt dann zusätzlich eine Auslagepauschale in Höhe von 6 Euro an.

Insgesamt dürften damit Kleinstsendungen aus China deutlich unattraktiver werden. Zahlte man bisher für eine Powerbank beispielsweise 12 Euro, sind ab dem 1. Juli insgesamt 20,28 Euro fällig. Diese setzen sich aus 12 Euro für die Ware, 2,28 Euro Einfuhrumsatzsteuer und 6 Euro Auslagepauschale von der Deutschen Post zusammen.

Doch dafür gäbe es eine Lösung. Die Verkäufer im Drittland können sich für das neue Mehrwertsteuersystem Import One Stop Shop (IOSS) der EU registrieren. Die Einfuhrumsatzsteuer wird dann vom Händler im Voraus gezahlt und der Kunde muss keine Servicepauschale der Versanddienstleister bezahlen. Die 19% Einfuhrumsatzsteuer werden dann aber höchstwahrscheinlich bereits im Artikelpreis enthalten sein oder als extra Posten im Rechnungsbetrag auftauchen.

Wie sich die neue Gesetzgebung in der Praxis auswirkt bleibt abzuwarten. Viele chinesische Anbieter wie AliExpress oder Gearbest haben in den letzten Jahren selber große Logistikzentren in Europa errichtet. Kommt die Ware jetzt containerweise nach Europa, können Händler durch die Angabe falscher Warenwerte die Steuerlast deutlich reduzieren. Sicherlich wird es auch Versuche geben Direktsendungen aus China mit einem Warenwert unter 5,23 Euro anzugeben. Angesichts der gigantischen Mengen, welche jedes Jahr in die EU kommen, ist es auch gar nicht möglich alle Sendungen zu kontrollieren.

Tobi

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