Nachdem ich erst gestern über das rechtliche Risiko beim Einsatz von “Social-Plugins” wie beispielsweise dem Like-Button von Facebook oder dem neuen Google-”+1″-Button berichtete, kommt heute die nächste Hiobsbotschaft. Alle EU-Mitgliedsstaaten hätten ursprünglich bereits bis Ende Mai 2011 die sogenannte Cookie-Richtlinie umsetzten müssen. Die geplante Vorschrift des § 13 Abs. 8 TMG befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und wurde vom Bundesrat bereits beschlossen.
Die Speicherung von Daten im Endgerät des Nutzers und der Zugriff auf Daten, die im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Nutzer darüber entsprechend Absatz 1 unterrichtet worden ist und er hierin eingewilligt hat. Dies gilt nicht, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten elektronischen Informations- oder Kommunikationsdienst zur Verfügung stellen zu können.
Demnach wird eine Datenspeicherung auf dem Gerät des Webseitenbesuchers zukünftig komplett untersagt. Nur zwei Ausnahmen bestehen. Erstens die vorherige Zustimmung des Webseitenbesuchers. Dies scheint aber relativ unpraktikabel, müssten sich doch alle Besucher durch eine regelrechte Flut von Pop-Ups kämpfen. Die zweite Ausnahme betrifft die unbedingte Notwendigkeit. Hierauf werden sich aber bestimmt nur Online-Shops, Banken und Co darauf berufen können.
Im Endeffekt bedeutet das für die meisten Webseiten- und Diensteanbieter praktisch das Ende von Cookies. An der Stelle sollte man auch bedenken, dass sich der Gesetzentwurf zwar primär auf Cookies bezieht, aber der Wortlaut weit über Cookies hinaus geht und alles erfasst, was auf dem Gerät des Nutzers gespeichert wird. Jede Speicherung im Endgerät, ob Cache, Daten für Webapps oder das Setzten von Bookmarks sind davon betroffen.
Aktuell müssen wir abwarten und hoffen, dass der Bundestag dem Gesetz in der jetzigen Form nicht zustimmen wird.
Selbstverständlich kann man auch ohne Cookies vernünftig surfen. Man müsste sich lediglich ein paar Mal mehr einloggen und evtl. anfangs mit ein paar kleinen Problemen leben. Allerdings sehe ich das Hauptproblem ganz wo anders. Was passiert mit den zigtausenden Webseitenbetreiber, die die Vorschrift nicht umsetzten und von einer Abmahnwelle getroffen werden? Ganz zu schweigen von dem Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Webseiten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Neueste Kommentare