Bundesgerichtshof stuft Internet als Lebensgrundlage ein

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Internet-Nutzer für den Ausfall eines Internetanschlusses Anspruch auf Schadensersatz haben. In der Urteilsbegründung (III ZR 98/12) hieß es unter anderem:

Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist.

Damit zählt das Internet zu den Wirtschaftsgütern, bei denen sich ein Ausfall “auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt”. Bisher galt das nur für das Auto und die Wohnung. In der Praxis bedeutet das Urteil, dass Nutzer auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens einen Ersatzanspruch haben. Die Höhe richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten für den Internetanschluss, minus Gewinnaufschläge des Providers. Viel dürfte dabei also nicht mehr übrig bleiben. Außerdem entfällt die Ersatzpflicht, wenn dem Geschädigten ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht. In diesem Fall muss ihm lediglich der anfallende Mehraufwand ersetzt werden.

Urteil mit weitreichenden Folgen?

Mit dem Urteil des BGH wird dem Internet eine große Bedeutung zugeschrieben. Sowohl im privaten Bereich, als auch im wirtschaftlichen Bereich. Des Weiteren ermöglicht es den weltweiten Austausch zwischen Nutzern, beispielsweise über E-Mails, Foren oder Blogs. Damit bietet das Urteil gleichzeitig eine gute Grundlage gegen das immer wieder im Gespräch befindliche Two- bzw. Three-Strikes-Modell, welches eine Sperrung des Internetanschlusses nach mehrmaligen Urheberrechtsverletzungen vorsieht.

Tobi

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