Monatsarchiv: November 2012

Markierte Orte von Google Maps in OsmAnd importieren

OsmAnd (OSM Automated Navigation Directions) ist eine kostenlose App, die sich hervorragend als Navigationslösung für Offlinekarten eigenet. Die App setzt dabei auf die Karten von OpenStreetMap, die lokal auf die Speicherkarte abgelegt werden können.

In Google Maps habe ich mittlerweile einige Favoriten (markierte Orte) gespeichert, die ich gerne in OsmAnd ebenfalls als Favoriten sehen möchte. Doch wie genau funktioniert das? Nachfolgend möchte ich euch eine relativ simple Lösung aufzeigen, die auch mit anderen Applikationen bzw. Karten funktionieren sollte, die eine Export-Funktion bieten.

Als erstes müssen die gewünschten Orte exportiert werden. In Google Maps können markierte Orte leider nicht exportiert werden. Deshalb muss ein kleiner Umweg über eine eigene Karte gemacht werden. Dazu einfach in Google Maps auf “Meine Orte” klicken und anschließend auf “Karten”. Jetzt eine neue Karte erstellen.

Nun müssen die gewünschten Orte bei Google Maps einzeln in die gerade erstelle Karte übernommen werden. Wenn alle Orte aufgenommen sind, kann die Karte als KML-Datei exportiert werden.

Der größte Schritt ist bereits geschafft. Damit OsmAnd die Favoriten erkennt, muss die KML-Datei in eine GPX-Datei umgewandelt werden. Hier kommt das Tool GPSBabel ins Spiel. Als Eingabeformat muss “Google Earth (Keyhole) Markup Language” verwendet werden. Außerdem muss die KML-Datei als Quelle angegeben werden. Bei Ausgabe wählt man das Format “GPX XML” und als Dateiname “favourites.gpx”. Mit Klick auf “Anwenden” startet die Umwandlung.

Wenn die Datei erfolgreich erstellt wurde, muss sie nur noch auf das Smartphone kopiert werden. Dazu einfach in einem Datei-Explorer in das Verzeichnis “/sdcard/osmand/” wechseln und die Datei “favourites.gpx” hier rein kopieren. Falls bereits eine Datei mit demselben Namen existiert, kann diese einfach überschrieben werden. Wer möchte kann die Datei zuvor noch umbenennen, um ein Backup zu erstellen.

Jetzt einfach diese Datei im Datei-Explorer anklicken. Sie sollte automatisch mit der OsmAnd-App geöffnet werden. Anschließend erscheint ein Dialog, der nachfragt, ob die GPX-Datei gespeichert oder importiert werden soll. Dort auf “Import” klicken und kurz warten.

OsmAnd Import

Eventuell erscheint eine Fehlermeldung und die App wird beendet. Aber keine Panik, selbst in diesem Fall wird der Import erfolgreich abgeschlossen.

Die Favoriten sind nun alle in der OsmAnd-App gespeichert. Sie können im Hauptmenü unter dem Punkt “Markierte Orte” erreicht werden.

OsmAnd Favoriten

Wenn die neuen Favoriten in einem separaten Ordner erstellt werden sollen (siehe Screenshot), ist noch etwas Handarbeit notwendig. Dazu einfach die Datei “favourites.gpx” in einem Editor öffnen und für jeden Ort eine Kategorie hinterlegen. Zur Bearbeitung empfehle ich Notepad++.

<?xml version='1.0' encoding='UTF-8' standalone='yes' ?>
<gpx version="1.1" creator="OsmAnd" xmlns="http://www.topografix.com/GPX/1/1" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:schemaLocation="http://www.topografix.com/GPX/1/1 http://www.topografix.com/GPX/1/1/gpx.xsd">
  <wpt lat="39.594723000" lon="2.644820000">
    <name>Carrefour</name>
    <category>Mallorca</category>
  </wpt>
  <wpt lat="39.567383000" lon="2.648252000">
    <name>Kathedrale Palma</name>
    <category>Mallorca</category>
  </wpt>
</gpx>

Kategorien: Android Smartphones

Google startet Aktion gegen das Leistungsschutzrecht

Bereits Mitte des Jahres habe ich über das geplante Leistungsschutzrecht berichtet. Diese Woche steht ein entsprechender Gesetzesentwurf zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag an. Kurz zusammengefasst handelt es sich dabei um ein Gesetz, welches die Rechte von Presseverlagen stärken soll. Das Gesetz soll Presseverlagen das ausschließliche Recht geben, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet zu veröffentlichen. Suchmaschinen und andere Dienste dürften nicht mehr auf Presseartikel verlinken oder müssen stattdessen an den Verlag zahlen.

Das Leistungsschutzrecht ist damit ein direkter Angriff auf die Freiheit des Internets. Als normaler Nutzer hätte man es deutlich schwerer Informationen zu suchen und zu finden. Hier findet ihr eine Liste aller Seiten die pro LSR sind.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Google hat jetzt unter dieser Adresse eine Seite veröffentlich, die über das Leistungsschutzrecht und die Folgen informiert. Berichtet über diese Seite oder teilt sie in euren sozialen Netzwerken. Außerdem könnt ihr auch direkt euren zuständigen Bundestagsabgeordneten bezüglich des LSR anschreiben.

Kategorien: Internet Sonstiges

OpenStreetMap und Google Maps vergleichen

Als ich vor einigen Jahren das erste Mal OpenStreetMap angeschaut habe, konnte das freie Projekt nicht mit Google Maps mithalten. Zufällig bin ich heute wieder auf OpenStreetMap gestoßen und war positiv überrascht! Die Karten sind sehr detailliert und zeigen deutlich mehr Informationen wie Google Maps. Vermutlich nicht in allen Ländern, aber in Deutschland auf jeden Fall. Beispielsweise werden Parkplätze, Kirchen und Fußwege dargestellt, die in Google Maps nicht verfügbar sind.

Natürlich lässt sich über die Vor- und Nachteile beider Karten-Anbieter streiten. Daher ist ein direkter Vergleich beider Systeme sinnvoll. Zwei Webseiten erleichtern diesen Vergleich. Bei Geofabrik werden die Karten von OpenStreetMap und Google Maps direkt nebeneinander angezeigt. Beim zweiten Link können die beiden Karten übereinander angezeigt werden.

OpenStreetMap und Google Maps nebeneinander (Geofabrik)
OpenStreetMap und Google Maps übereinander

OpenStreeMap Vs. Google Maps

Kategorien: Internet

AIMP 3.20 wurde veröffentlicht

Der beliebte Audioplayer AIMP wurde letzte Woche in Version 3.20 veröffentlicht. Die russischen Entwickler haben einige Verbesserungen an der Sound-Engine vorgenommen und den Audio Converter zur Umwandlung von Audio-Formaten aufgebohrt. Außerdem wurde die Suchfunktion in der Audio-Bibliothek erweitert. Wie immer hat AIMP auch einige Performanceoptimierungen erhalten und es wurden zahlreiche Fehler behoben.

Meiner Meinung nach ist AIMP deutlich besser als Winamp und bietet einige Vorteile. AIMP ist nicht so überladen, startet flotter, bietet eine bessere allgemeine Geschwindigkeit und agiert ressourcenschonender. Zudem werden viele Features out of the box geboten, die bei Winamp erst durch diverse Plugins nachgerüstet werden müssen. Nicht zu vergessen die hervorragende portable Installation. Alle Winamp-Nutzer die nicht zufrieden sind sollten sich AIMP auf jeden Fall genauer anschauen.

Download AIMP 3.20 Build 1155

AIMP 3.2

Kategorien: Software & Apps Windows

Firefox 17 veröffentlicht – Neuerungen im Überblick

Firefox Logo

Genau sechs Wochen nach Firefox 16 hat Mozilla gestern offiziell Version 17 veröffentlicht. Firefox 17 ist die letzte Version für dieses Jahr, denn Firefox 18 kommt erst im Jahr 2013. Nachfolgend ein kurzer Überblick aller Neuerungen.

Augenfälligste Neuerung ist die Integration der Social-API. Damit kann Firefox eine Sidebar mit den neuesten Infos und Feeds aus sozialen Netzwerken darstellen. Die Programmierschnittstelle wurde in enger Zusammenarbeit mit Facebook erstellt, weshalb Facebook auch als erstes soziales Netzwerk integriert wurde. Unter anderem erhält man die komplette Facebook-Sidebar mit Chat sowie Zugriff auf Benachrichtigungen und Nachrichten. Die Aktivierung erfolgt direkt bei Facebook. In Zukunft sollen weitere soziale Netzwerke folgen.

Firefox Facebook Integration

Außerdem ist Firefox 17 die neue Basis für den ESR-Zweig (Extended Support Release) mit Langzeitsupport und Mac OS X 10.5 wird nicht mehr unterstützt. Voraussetzung für die neue Version ist Mac OS X 10.6 oder höher. Gleichzeitig wurde die Integration mit Mac OS X 10.8 verbessert. Für Benachrichtigungen wird ab sofort das Notification Center verwendet und auch die Benutzeroberfläche hat einige Designänderungen bekommen (Tableiste, Doorhanger-Panels).

Eine Kleinigkeit aber dennoch schön ist das animierte Verschieben von Tabs. Des Weiteren wurde eine Click-to-Play-Blockierung von Plugins integriert. Durch dieses Feature werden veraltete Plugins mit hohem Sicherheitsrisiko standardmäßig blockiert und müssen vom Benutzer zuerst aktiviert werden. Dadurch soll die Sicherheit steigen.

Wie in fast jeder Version gibt es diverse Verbesserungen für Webentwickler und bei der Unterstützung aktueller Webstandards. Ebenso wurde auch wieder an der Performance gearbeitet. Demnach sollen vor allem SVG-Grafiken und CSS-Animationen schneller gerendert werden.

Die nächste Version wird erst im kommenden Jahr erscheinen. Die geplante Veröffentlichung für Firefox 18 ist der 08. Januar 2013.

Download Firefox 17
Portable Firefox 17 @ Caschy

Microsoft Office 2013 kostenlos downloaden und 60 Tage testen

Office 2013 Logo

Microsoft stellt die finale Version von Office 2013 zum kostenlosen Download bereit. Office 2013 Professional Plus ist 60 Tage uneingeschränkt und völlig kostenlos nutzbar. Die Version ist in deutscher Sprache und wahlweise als 32- oder 64-Bit-Version erhältlich. Enthalten sind Word, Excel, PowerPoint, Outlook, OneNote, Access, Publisher und Lync. Der Download erfordert zwnagsweise einen Live-Account.

Für Technet-Kunden steht die finale Version von Office 2013 bereits seit dem 25. Oktober 2012 zum Download bereit.

Download Microsoft Office 2013 Professional Plus

Word 2013 Preview Screenshot

Word 2013 Preview Screenshot

Samsung Channel List Editor in Version 1.09

Samsungs offizieller Kanaleditor für Windows ist mittlerweile in Version 1.09 verfügbar. Version 1.08 gibt es nach wie vor in meinem Artikel zum Download.

Neu im Samsung Channel List Editor 1.09 ist die Unterstützung für TVs der E-Serie. Die Samsung LED-TVs der C- und D-Serie werden aber weiterhin unterstützt. Ebenso neu ist die mitgelieferte Kurzanleitung, welche die Bedienung des Programm erklärt.

Download Samsung Channel List Editor 1.09

Google Music ab heute in Deutschland

Google Music ist heute offiziell in Deutschland gestartet. Nach Apple und Amazon ist nun also auch der dritte große Name hierzulande vertreten. Dort können einzelne Songs oder komplette Alben gekauft werden. Ab und zu werden auch kostenlose Tracks von unbekannteren Künstlern angeboten.

Am interessantesten ist jedoch, dass Google kostenlosen Speicherplatz für 20.000 Songs anbietet.  Dabei scannt der “Music Manager” die eigenen Songs und gleicht sie mit der Google-Datenbank ab. Alle Songs die erkannt werden, müssen nicht in die Cloud hochgeladen werden, sondern werden dort automatisch hinzugefügt. Neben MP3-Dateien auf der Festplatte kann auch Musik aus der iTunes-Mediathek und der Windows Media Player-Bibliothek importiert werden. Gekaufte Songs werden nicht von den 20.000 abgezogen, diese stehen also komplett für die bisherige Musiksammlung zur Verfügung.

Problematisch könnte sein, dass Google später als die Konkurrenz am Markt ist. Außerdem werden Streaming-Dienste wie zum Beispiel Spotify, Deezer und Rdio immer beliebter. Nichtsdestotrotz könnte Google nach einigen Anlaufschwierigkeiten auch im Musikbereich sehr erfolgreich werden.

Zu Google Musik

Google Musik

Stapelverarbeitung in Paint.NET nachrüsten

Letztes Jahr habe ich bereits einige Plugins für Paint.NET vorgestellt. Ein weiteres ist “Paint.NET Bulk Image Processor”. Mit diesem Plugin kann eine Stapelverarbeitungsfunktion für das kostenlose Bildbearbeitungsprogramm nachgerüstet werden. Allerdings können die Bilder dabei nur im Dateiformat und in der Größe geändert werden. Bilder drehen oder bestimmte Filter anwenden ist nicht möglich. Wenn man solche Funktionen benötigt oder öfter mit der Stapelverarbeitung arbeiten möchte, empfehle ich IrfanView.

Zur Installation muss die Datei “PDNBulkUpdaterCmd.exe” in den Hauptordner von Paint.NET und die Datei “PDNBulkUpdater.dll” in den Effects-Unterordner kopiert werden. Die Stapelverarbeitung ist danach in Paint.NET über das Menü (“Datei”, “Bulk Processing…”) erreichbar.

Download Paint.NET Bulk Image Processor

Stapelverarbeitung mit Paint.NET

Kategorien: Software & Apps Windows

Nexus 4 ausverkauft und Google Statement

Nexus 4Wenige Minuten nach 9 Uhr deutscher Zeit begann heute der Verkauf des neuen Nexus 4 Smartphone. Trotz etlicher Probleme bei Google Play war das Nexus 4 mit 16 GByte Speicher bereits nach 15 Minuten ausverkauft. Wenige Minuten später war auch die 8-GB-Variante nicht mehr verfügbar. Sehr viele Kunden sind leer ausgegangen, auch ich.

Google Deutschland hat jetzt folgendes Statement abgegeben:

Wir sind überwältigt von dem großen Interesse unserer Nutzer am Nexus 4 und Nexus 10 und bedauern gleichzeitig, dass noch nicht alle Interessenten zum Zuge kommen konnten. Beide Geräte waren innerhalb kurzer Zeit ausverkauft.

Natürlich setzen wir alles daran, sie so schnell wie möglich wieder verfügbar zu machen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir aber leider keine Aussage darüber treffen, wann der nächste Schwung an Geräten über Google Play erhältlich sein wird.

Nicht sehr erfreuliche Nachrichten. Im schlechtesten Fall dauert es mehrere Wochen, bis die nächsten Geräte verfügbar sind.

Google Mail: Mails nach Größe filtern

Google Mail bietet von Haus aus eine umfangreiche Suchfunktion mit vielen Möglichkeiten. Ausgangspunkt bilden die sogenannten Suchoperatoren, mit denen man nach bestimmten E-Mails suchen kann. Gibt man beispielsweise “has:attachment” in das Suchfeld bei Google Mail ein, werden alle Nachrichten mit Anhang gefunden. Eine Übersicht aller Suchoperatoren gibts direkt bei Google.

Trotz der umfangreichen Möglichkeiten konnten bisher keine großen E-Mails gesucht werden. Vor wenigen Tagen wurde der undokumentierte Suchparameter “size:” bekannt, der nun ermöglicht E-Mails nach ihrer Größe zu filtern. Nach dem Parameter muss die gewünschte Größe in Byte angegeben werden. Gibt man “size:8388608” im Suchfeld ein, werden also alle E-Mail angezeigt, die größer als 8 MByte (= 8.388.608 Byte) sind.

Google Mail: Mails nach Größe filtern

Kategorien: Internet

Nexus 4 Review Roundup

Nexus 4Ende Oktober hat Google das neue Nexus 4 offiziell vorgestellt. Anfang nächster Woche, ab dem 13. November 2013 ist das Smartphone dann im Google Play Store verfügbar.

Mittlerweile sind auch die ersten Testberichte online. Golem liefert einen der ersten deutschen Testberichte. Darin wurde die Akkulaufzeit und das Display vernichtend beurteilt. Viele andere Tests sprechen aber von einem sehr guten Display. Auch bei der Akkulaufzeit gibt es widersprüchliche Aussagen. Die Testberichte scheinen sich jedoch einig zu sein, dass vom Akku keine Wunder zu erwarten sind.

Nachfolgend ein Überblick der bisher erschienenen Reviews:

Zwei LED-Lampen von Lighting EVER und Philips im Test

Vor wenigen Jahren waren LED-Lampen noch nicht ausgereift (Abstrahlwinkel, Helligkeit, …) und konnten keinen würdigen Ersatz für Glühlampen oder Energiesparlampen bieten. Mittlerweile sind jedoch einige LED-Lampen auf dem Markt verfügbar, die durchaus eine gute Figur machen. Die LED-Lampen sind zwar noch sehr teuer, bieten aber einige Vorteile gegenüber den weit verbreiteten Energiesparlampen. Damit sich der hohe Preis lohnt, sollten LED-Lampen aktuell dort eingesetzt werden, wo sie oft und lange brennen.

Vorteile von LED-Lampen gegenüber Energiesparlampen

Ein großer Vorteil von LED-Lampen gegenüber Energiesparlampen ist die schnelle Einschaltzeit. Energiesparlampen erreichen ihre maximale Helligkeit erst nach einigen Minuten. Eine LED-Lampe leuchtet sofort nach dem Einschalten mit voller Kraft. Außerdem bieten Energiesparlampen nur sehr wenige Schaltzyklen. Die Konkurrenz in Form von LED-Lampen bietet hier deutlich mehr und ist damit auch für Hausflure oder als Licht für Bewegungsmelder geeignet. Des Weiteren beinhalten LED-Lampen kein Quecksilber, erzeugen weniger Elektrosmog und riechen nach Inbetriebnahme deutlich weniger. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die höhere Energieeffizienz der LED-Lampen. So können diese bereits aktuell mehr Lumen pro Watt als Energiesparlampen liefern. In Zukunft dürfte dieser Vorteil weiter ausgebaut werden.

LED-Lampen im Vergleich

Zum Test habe ich mir eine Lighting EVER A60 mit 12 Watt und eine LED-Lampe von Philips mit 11 Watt zugelegt. Ursprünglich wollte ich mir auch noch eine Osram LED Superstar Classic A mit 12 Watt besorgen, jedoch ist diese deutlich teurer als die beiden anderen Lampen, weswegen ich die Osram dann doch nicht gekauft habe.

LED-Lampen

Beide Lampen kommen im E27 Sockel daher und können daher ganz einfach in die Fassung geschraubt werden. Die Lighting EVER A60 besitzt eine Leistung von 12 Watt und erzeugt damit 1.080 Lumen. Dies entspricht in etwa einer Glühlampe mit 75 Watt. Die Philips LED-Lampe mit 11 Watt erreicht hier lediglich 806 Lumen, was einer Glühlampe mit 60 Watt ähnelt. Mit Abmessungen von 13 auf 6 Zentimetern ist die Lighting EVER größer als die Philips mit ca. 10 auf 5,6 Zentimeter. Nachfolgend eine Auflistung einiger technischer Daten:
(mehr …)

Präsenz auf der Datenautobahn

Die Welt wird immer komplizierter und schwerer zu fassen für das Individuum. Das ist schon längst zu einer Binsenweisheit geworden, die banal erscheint und von jedem in verschiedenen Abwandlungen rezitiert werden kann. Zunehmend unterliegt man zahlreicher werdenden Institutionen und Einflüssen, die Bewältigung der Datenvielfalt wird zur Herausforderung. Der entscheidende Hinweis ist da die Auswahl der Informationen, um zielgerichtet, rational und effektiv zu agieren. Dieses ist nicht nur für Freizeitblogger wichtig; umso entscheidender ist es, wenn Existenzen davon abhängen – ein Unternehmen kann nur bestehen, wenn es auf der Datenautobahn sichtbar ist, wenn es im Internet Präsenz zeigt und so die gewünschten Kunden erreicht werden.

Der Einstieg für das Unternehmen – leicht gemacht

Leicht ist es nicht, Präsenz im Internet zu zeigen, doch ein Einstieg in die virtuelle Welt ist ein Muss für jedes Unternehmen. Der Anfang ist zumindest relativ einfach zu definieren, denn erst einmal muss eine Internetpräsenz in Form einer Webpage aufgebaut werden. Hierzu kann man viel Hilfe erhalten, denn viele Anbieter ringen auf diesem Markt; ein sich zum ersten Mal im Internet positionierendes Unternehmen hat eine große Auswahl. Verlockend ist da, wenn man erst mal eine Homepage kostenlos erstellen kann – so ist der Einstieg ohne hohen Ressourcenaufwand hergestellt, und die Phase des Ausprobierens kann fruchtbare und weiterführende Ergebnisse bringen. Man benötigt dann nur noch eine eigene Domain. Dabei ist vor allem das Baukastensystem zur Erstellung einer Internetpräsenz besonders bedienerfreundlich, denn schnell kann eine Seite erzeugt werden, die professionell aussieht, die die gewünschten Informationen enthält und durch eine gute Struktur den Nutzer nicht überfordert.

Ist der Einstieg erst einmal gemacht, kann eine weitere Analyse helfen, die nächsten Schritte zu planen und die Sichtbarkeit in der Folge zu erhöhen. Für ein Unternehmen ist das auf jeden Fall ein starker Pfeiler im Tagesgeschäft – wahrscheinlich werden in naher Zukunft die meisten Kaufentscheidungen im Internet fallen.

Kategorien: Internet Sonstiges

Infos zu BKA-, GEMA-, GVU-, Ukash- und sonstigen Trojanern

Noch immer ist der sogenannte BKA-Trojaner weit verbreitet. Der Trojaner sperrt den Zugriff auf Windows und zeigt eine Meldung an, dass der Computer aus irgendwelchen dubiosen Gründen gesperrt worden sei. Durch eine Zahlung in Höhe von 100 Euro soll der Computer wieder benutzbar werden. Mittlerweile gibt es etliche Abwandlungen des Trojaners, die immer nach demselben Schema arbeiten. Es werden lediglich unterschiedliche Sperrgründe genannt. Unter anderem sind folgende Varianten im Umlauf: BKA, Bundespolizei, GEMA, GVU, SUISA oder Microsoft.

Unter www.bka-trojaner.de existiert eine Seite, die alle möglichen Varianten auflistet und sogar Screenshots bereitstellt. Darunter befindet sich ein Link zum Support-Forum, in dem weitere Informationen zu den jeweiligen Trojanern genannt werden. Auch für die Entfernung des Trojaners erhält man dort Anleitungen und Unterstützung. Auch auf www.bundespolizei-virus.de gibt es weitere Informationen.